Reimport?
Normal interessiert das die Zulassungsstelle 0.
Ich habe meinen RS4 aus der Tschechoslowakei und somit brauchten die den Kaufvertrag.
Aber wenn Du in Deutschland ein Auto mit Deutschen Papieren kaufst, benötigst Du normal keinen Kaufvertrag.
Da Du den Brief und den Schein vorweisen kannst, bist Du Besitzer und zugleich Eigentümer.
Eventuell wollen einige Zulassungen Land/Stadt den Eigentumsnachweis sehen in Form des Kaufvertrags.
Hier in München und Umgebung allerdings nicht.
Komisch… auf der Homepage eures Landratsamtes ist davon nicht die Rede…
"Bei uns" (gleiches Bundesland wie face) benötigt man auch keinen Kaufnachweis…
war wohl etwas übergenau die Dame…
"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr. Ist nur die Frage ob ein Gewährleistungsausschluss mündlich vereinbart wurde bzw. ob dieser unbedingt der schriftform bedarf. Wenn der unbedingt schriftlich erfolgen muss, was ich nicht weiß, dürfe der Käufer gute Karten haben.
aber ist doch privat, nur Händler müssen haften außerdem kann er doch sagen von mir hast du das auto nicht bekommen hab das doch an den anderen verkauft.
Wenn ich in nen laden gehe ohne Kassenzettel lachen die einen aus
Also meines Wissens nach gibt es gekauft wie gesehen noch aber man ist verpflichtet dem Käufer sämtliche bekannten Mängel zu nennen, aber weiß jetzt nicht wer jetzt wem nachweisen muss ob du davon was wusstest oder andersrum.
Stimmt so auch nicht unbedingt. Wenn du etwas in dem Laden gekauft hast, hast aber keinen Kassenzettel mehr, kannst du dennoch Gewährleistungsansprüche wahrnehmen, wenn du einen glaubwürdigen Zeugen vorzeigen kannst, der deinen Kauf bestätigen kann. Das ist legal, nur wissen es die wenisten Leute. So wurde es mal bei SternTV gesagt und ich denke nicht, dass die Mist erzählen.
Auch privat gilt die gesetzliche Gewährleistung, aber privat kann man die auch ausschließen. War der erste Link bei google, Punkt 4 (gibt sicherlich bessere): http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Zu dem anderen Punkt: Du weißt das Falschaussage vor Gericht (falls es wirklich dazu kommen solte) in D eine Straftat ist die dich mind. 3 Monate kostet?
Also dann sag ich mal danke für die vielen vielen Antworten. Die ganze Sache hat sich nun doch erledigt, das Auto war "kurz" in der Werkstatt der "Massefehler" kam von dem 3. Bremslicht weil eine falsche Lampe drin war (ich hatte aber das auto genauso gekauft und bei mir trat der Fehler nicht auf) hatte öfters bekannte hinter mir fahren. Eine genaue erkundigung durch den ADAC fällt deswegen auch flach…
ja natürlich … wer die Paiere hat also den Fahrzeugbrief Teil 1 nun glaube ich dem gehört das Auto … und jeder der sagt das es sein auto ist muss es erst einmal beweisen … habe noch bei keinem Auto einen KAufvertrag vorgelegt … das Auto wird einfach abgemeldet und dann neu zugelasssen und fertig.
Tja und was das Verkaufen ohne Kaufvertrag angeht … da hat der Käufer pech gehabt … nur wenn es sich um eine arglistige Täuschung handelt und es einem nachträglich nachgewiesen werden kann, dann kann man vor gericht vielleicht was wieder zurück bekommen … und egal wieviele Zeugen da gewehsen sind oder nicht … das ist heutzutage schon fast egal … Bei fehlern wie ein Auspuff der durch ist oder so ist da nichts zu holen … da hat der Käufer pech gehabt.
vielleicht hattes Du bei "den Geräten" ja auch den Rannlassblick drauf und da wollten die mal sehen wieviel du für ein neues Auto ausgibst und schauen ob sich das rannlassen lohnt … und da habe sie gesehen das Du einen Audi gekauft hast … und Adresse haben sie auch … na du wirst besuch bekommen lach:dafuer: