Ärger beim A3 Verkauf

Sein Problem, das ist ein normales Verschleißteil. Hätte er vorher prüfen sollen.

Du bist ja kein Händler und hast ihm ja keine Garantie drauf gegeben. Von daher kann dir keiner was wollen!

ahja viel Spaß, wird ihm nichts bringen!
In nem Monat ruft er an, die Bremsen sind runter, er hätte gerne die Hälfte der Kosten:lol:

Der kann dir mir garnichts drohen da es wie schon erwähnt wurde ein verschleißteil ist was er vorm Kauf hätte prüfen müssen.

Der will sicher nur einschüchtern! Und wenn du im Kaufvertrag niedergeschrieben hast das der Wagen gekauft wurde wie gesehen dann brauchst du auch vor keinem Anwalt angst haben!

Alles was nun mit dem Wagen ist, ist ab sofort dem Käufer sein Problem!!!

@Roller kennt sich mit sowas evt aus???

Ein Spurstangenkopf ist ein Verschleißteil und kann alleine durch ein Schlagloch kaputt gehen. Er hat den Wagen Probe gefahren, dies ist, so wie es sich anhört, sogar im Kaufvertrag angegeben, da hätte er dies auch merken können…da keine Mängel aufgelistet wurden, war bei Abschluss kein Mangel…und er hat Pech gehabt. Mit dem Anwalt drohen gerne manche Leute.

So kenne ich das…

…aber Recht haben und Rect kriegen sind bei der heutigen Justiz immer so eine Sache…nur so nebenbei erwähnt :slight_smile:

Das wollt der käufer meines alten B4 auch versuchen…zuhause bei mir probefahrt gemacht…er machte diese ganz allein ohne mich, und abend´s rufte er mich an, er war gerade mit dem auto beim freundlichen und dieser habe festgestellt das der schiebekasten im getriebe (automatik) defekt sei und wolle die hälfte der rep.kosten von mir…
Da ich nun aber genau so wie du im kaufvertrag ebenso geschreiben habe "gekauft wie gesehen und nachverhandlungen ausgeschlossen sind" hat er es gar nicht erst mit nen anwalt versucht, gut gedroht hat er auch, aber post kam keine von einem anwalt. Wenn er zu einen anwalt geht, wird dieser auch wenn er den Kaufvertrag ihm vorlegt den wind aus den seegeln nehmen und ihm die rechtslage erklären.
Will der Anwalt aber geld machen, sendet er dir ein schreiben, worauf du aber antworten kannst in form der Kopie des Kaufvertrages und einem freundlichen "du grigst nix". Selbst wenn dem Käufer nach 100km der motor um die Ohren fliegt hat er pech gehabt. Anders sieht es aus bei bewusst vesteckten mängeln wie unfallschäden oder son kram, oder wenn die laufleistung nicht stimmt, das ist arglistige täuschung oder betrug, da gibts zurecht was auf die mütze.
Aber bei deinen spurstangenkopf brauchst du dir keine gedanken machen, das ist ein normales verschleisteil, ist ja kein neuwagen.
Sozusagen hat dein käufer absolut keinerlei ansprüche darauf dich zur kasse zu bitten…den kann er schön selber wechseln lassen, und ob er überhaup def. ist kannst du ja nicht prüfen oder nachvollziehen, ist ja nicht mehr dein auto. Es nächte mal kommt dann ein Käufer… " will einen litter öl bezahlt haben, da zu wenig drauf war"…

Dat erinnert mich gerade an den Fatzke der meint der nachträglich installierte Quad-LNB Switch an der SAT-Anlage hätte nach 6 (SECHS) Monaten einen Kurzschluss verursacht :lol:

Abwarten und Tee trinken… beim nächsten Anruf sagen dass er aufören soll dich zu belästigen.
Sollte er dir drohen kannst Du ihn anzeigen…

Gegen den Vertrag wird er wohl nicht ankommen… und dass man so einen Schaden wirklich merkt (schleichend?) wird dir auch kein Vorsatz vorgeworfen.

Grüße,
Daenni

Braucht er doch gar nicht mit einem Anwalt drohen, da ist doch der Streitwert schon viel zu gering. Bekannte Mängel und Verschleißteile sind immernoch ein Himmelweiter Unterschied. Wie Paddy85 schon sagte, in nem Monat ruft er an und sagt die Bremsen sind runter, mh?
Keine Angst, denke da wird er nicht weit kommen.
Aber vorsicht, die klausel "Gekauft wie gesehen" gibt es eigentlich in diesem Sinne nicht mehr…

Mal ganz davon ab das er keine Chance hat, nen Spustangenkopf kostet max 20 Euro und der Einbau dauert naja lass es ne viertel Stunde pro seite sein, also ich wäre da bei 80-100 Euro gesamtwert… er setzt es ja auch noch bewusst so an das du mehr als den Gesamtwert zahlen sollst…

Sieht für mich auf den ersten Blick nicht danach, daß er da Ansprüche hätte. Der Satz "gekauft wie gesehen" ist zwar nicht das Allheilmittel aber schon nicht ganz schlecht.
Um da etwas wirkliches zu sagen zu können, müsste man mal den Vertrag sehen. Kannst ja mal die persönlichen Daten schwärzen und das Dingen hier posten. Idealerweise hast du den ADAC-Vordruck benutzt und dort den Ausschluß der Gewährleistung klar drinne stehen???
Ansonsten: als ADAC-Mitglied steht dir eine kostenfreie Rechtsberatung zu. Einfach Club anrufen, Anwalt nennen lassen und dann soll der profi das ansehen.
Falls Rechtschutzversichert: dort anrufen!
Glaube zwar nicht, daß du da nen Anwalt brauchst aber man schläft halt besser :wink:

Sollte die Gegenseite dich via Anwalt anschreiben, wäre eine Antwort im Sinne: "ich lehne Ihre Ansprüche ab" besser als gar nicht zu reagieren. Aber auch das mußt du letztlich nicht. Im krassesten Fall, geht die geschichte als Forderung bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Den müsstest du dann beantworten aber der kommt nicht von Käufer Hinz oder dessen Anwalt Kunz sondern vom zuständigen Gericht und das dauert etliche Monate , also ruhig Blut.

Ich kann dir nicht sagen, ob ddas OK ist, da ich nicht weiß, was im Vertrag steht! Grundsätzlich kann man Verträge in (fast) jeder von beiden Seiten akzeptierten Form schliessen. Din A4 Blatt, Bierdeckel, etc … Das ist nicht das Problem.
Aus deinem post lese ich, daß du "Garantie" ausgeschlossen hast. Schön. Wichtiger wäre, ob du die gestzliche Gewährleistung auch ausgeschlossen hast und dazu wollte ich den Vertrag sehen.
Nicht böse sein, aber wenn das in deinem post nicht nur schnelle Tippfehler sind und der Vertrag ähnlich ist, würde ich dir bereits jetzt raten dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und in jedem Fall für die Zukunft: vernünftige Vertragsvorlagen kann man sich sogar ausd dem Netz saugen und ausdrucken!

Die Frage ist ob dieser Satz alleine reicht um die Gewährleistung auszuschließen. In einem anderen Thread hatten wir das Thema ja schon einmal. Geklärt wurde es aber nicht. Da wäre wirklich mal die Info von einem Anwalt hilfreich.

Die rechtsprechung ist da auch nicht ganz eindeutig. Klar ist nur, daß der "gekauft wie gesehen" alleine nicht ausreicht. Daher: erst lesen lassen bevor ich hier Unsinn losblubbere!
(PS: ich bin kein Anwalt!)

HM…also ich bin bei der Erwähnung "Kaufvertrag" davon ausgegangen, dass ihr einen Vordruck genommn habt.

Dies scheint ja nicht der Fall zu sein und dann hast DU ein echtes Problem, denn einige Sätze müssen in einer einwandfreien korrekten Art geschrieben sein, damit sie rechtlich voll greifen. Diese Sachen findet man eben bei den Kaufverträgen des ADAC…die ich sehr häufig verwenden konnte. Diese sind für Käufe und Verkäufer "wasserdicht"…

Gewährleistung muss lt. Gesetz JEDER Verkäufer geben…nur der Privatmann kann sich dieser durch Ausschluss entziehen, der Händler bzw. Gewerbetreibende kann diese lediglich von 2 auf 1 Jahr reduzieren…aber eben nicht ganz ausschließen…

Garantie und Gewährleistung sind nunmal nicht das selbe und du hast nur Garantie ausgeschlossen. Gewährleistung ist für Fehler, die schon bei der Übergabe bestanden hatten - was hier möglicherweise der Fall ist. Das könnte über ein Gutachten nachgewiesen werden.

Ob gekauft wie gesehen die Gewährleistung auch ausschließt, weiß ich nicht. Aber so wasserdicht wie sich es zu Beginn des Threads abzuzeichnen scheinte, ist es wahrscheinlich nicht.

Versteh ich nicht, überall kann man den Vordruck runterladen. Wenn man kein Internet hat, kann man sogar in einen Schreibwarenhandel gehen.

Selber Schuld durch "faulheit" und "geiz" um so ein Vordruck zu holen.

Wenn der Käufer dich nochmal Anruft weise Ihn doch mal drauf hin das er damit Einverstanden ist "Gekauft wie gesehen" und Unterschrieben hat, das das ein Verschleißteil ist. vllt. Droht er nur mit dem Anwalt und wird es sein lassen vllt. hast du ja Glück, aber trozdem für die Zukunft wie hier schon gesagt wurde, Benutze lieber ein Kaufvertrag von ADAC, aus dem Netz oder aus einem Schreibwarenhandel.

zaza2000

Die Bezeichnung "Gekauft wie gesehen" ist nicht mehrso relevant wie früher…das Vertragsrecht hat sich da deutlich geändert.

Garantie ist eben keine Gewährleistung und die muss explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen werden…das scheint ja eben bei diesem "handgeschriebenen Vertrag" nicht der Fall zu sein.
Bei einem Vordruck vom ADAC steht es gesondert drin.

Ich würde also dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen…! Ein Auto verkauft man heute nicht mehr so wie ein Stück Brot oder ein Kaugummi. Diese Thematik wurde aber auch schonsehr häufig im Forum besprochen.

Ich hätte mich vor dem Verkauf glaub ich mal schlau gemacht, sprich auschluss der Gewährleistung.
Der Käufer kann ja jetzt im Prinzip jeden Tag angeschissen kommen und was wollen (ob er was bekommt ist eine andere Sache).
Du bist ja da in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht.
Wie sich das jetzt in diesem Fall verhält kann eigentlich nur ein Anwalt sagen.
Auf der einen Seite ist es ein Verschleißteil was aber auch in gewissen Fällen der Gewährleistung unterliegt, auf der anderen Seite hat das Auto ja auch ein gewisses Alter was einen solchen Verschleiß vermuten lässt oder dieser plötzlich auftritt.
Was aber wieder schwierig für Dich ist, nachzuweisen das es nicht schon während dem Verkauf bestanden hat.

Ich glaube ich würde erstmal warten und hoffen das der Käufer nicht so viel Ahnung hat.
Wenn wirklich was vom Anwalt kommt würde ich auch zu einem gehen.
Aber ich denke mal wenn er ein wenig das Internet bedienen kann wird was kommen.