Ärger beim A3 Verkauf

Wenn der Käufer natürlich hier mitliest dann haste nen richtiges Problem denn dann hat er dich spätestens jetzt in der Hand :laugh:

meine these ist, er ist der käufer.

steht jetzt was von gewährleistung eigentlich drin in dem "Vertrag" oder nicht? explizit verneint hat er es ja auch noch nicht

Da liegst du aber leider falsch!

Dein "gekauft wie gesehen" klärt für den Laien offensichtliche Probleme. Er könnte z.B. jetzt keine Riesenbeule in der Motorhaube reklamieren, denn die hätte auch der laie sehen müssen.

Der Garantie-Ausschluß ist nahezu überflüssig, da kein Verkäufer verpflichtet ist eine Garantie abzugeben.

Bleibt die gesetzliche Gewährleistung, die jeder (auch Privatverkäufer!) bei Kaufvertrag nach BGB zu ge2währen hat. Dem Privatverkäufer (wie bereitrs von Mozart geschrieben) ist es möglich, diese Gewährleistung auszuschliessen (Händler kann nur verkürzen). Nach dem, was du bislang geschrieben hast, hast du die gewährleistung NICHT ausgeschlossen. Folglich gilt die genauso, wie im BGB festgeschrieben. Die Details kannst du im BGB (§§437 ff) nachlesen oder besser dir von einem Anwalt erklären lassen. In Kürze:

  • Du trägst 2 Jahre lang die Gewährleistung, daß das verkaufte Auto frei von Mängeln übergeben wurde.
  • Den Beweis, daß ein Mangel vorliegt hat der Käufer zu erbringen (was sehr leicht ist z.B. beim Spurstangengelenk). Hier ist es zunächst egal, ob das ein Verschleißteil ist oder nicht!
  • Ferner muß der Käufer ab dem 7. Monat auch beweisen, daß der Mangel bereits bei Übergabe (Kaufdatum) vorhanden war.
  • Innerhalb der ersten 6 Moante ab Kaufdatum hat der Gesetzgeber aber die Beweislast ungekehrt. Im Klartext: Du mußt bewiesen, daß ein Mangel bei Übergabe noch nicht bestand! Genau da liegt dein Problem.

http://www.heise.de/autos/artikel/Gebrauchtwagen-nach-30-Kilometern-defekt-Verkaeufer-muss-zahlen-826270.html

Vielleicht versucht der Käufer auch nur nen schnellen Euro zu machen.
Wenn ich jetzt Käufer wäre und ein Mangel an einem Gegenstand besteht dann wollte ich schon die ganzen Kosten erstattet haben und nicht nur die Hälfte.

Wie gesagt erstmal abwarten solange nix vom Anwalt kommt würde ich den abwimmeln.
Beim nächsten mal sich dann erst schlau machen was wichtig ist oder wenn man das nicht will vorgefertigte Verträge nehmen.

in dem Text von @Heuchler steht:
"Ausschlaggebend sei vielmehr, ob der Verkäufer von seinem Fachwissen her den Defekt hätte entdecken können,"

woher sollst du also wissen ob da was ausgeschlagen ist??
Denke ein soclhes Teil fällt nicht darunter.

Richtig…und da wir alle leien sind und kein fachwissen haben und nur über autos fachsimpeln wie männer das nun mal tun, auch kein facharbeiter oder ähnliches in dieser branche haben, können wir gar nicht wissen das ein spurkopf ausleiern kann…das muss erst mal ein gericht jemand beweisen…
Ich glaube das wird sehr schwehr.

genau solche sachen klären dann die Richter… obs den für einen Laien sichtbar ist… wobei ich da auch eher zu nein tendiere

das ist aber irgendwie fies oder?
ich meine der käufer könnte auch irgendwo drüber gefahren sein.
bei der probefahrt müsste man doch hören wenn etwas ausgeschlagen wäre, oder nicht?

Mach dich nicht verrückt. Es ist ein Verschleißteil, und als Laie erwartet keiner von dir, dass du den technischen Zustand deines Autos bis ins Detail kennt. Der Käufer hätte vorher alles überprüfen sollen. Das würde ich jetzt aus dem Bauch sagen ohne irgendwelche Rechtskenntnisse. Das gehört sich einfach so…

War der Preis denn gut? Ansonsten biete ihm doch an, du nimmst das Auto zurück und er soll dir Nutzungspauschale sowie Wertverlust (durch weiteren Besitzer in den Papieren) bezahlen, mal sehn was er dann sagt.

Hoffe aber für dich, dass der Käufer dich in Ruhe lässt.

Jetzt ziehe dir doch nochmal den Text rein… Paddy hat ihn schon richtig interpretiert.
Es kann dir kein grober Vorsatz oder gar arglistige Täuschung vorgeworfen werden.
Ich habe auch nicht bemerkt dass meine HA-Lager ausgeschlagen sind… selbst der TÜV nicht. Erst nach der Bitte an einen KFZ-Menschen sich mal das Poltern anzuhören und zu prüfen ob die Stoßdämpfer defekt sind…

Also kümmer dich nicht drum, trinke einen Tee… und warte ab.

Jungs, lest doch bitte mal genauer bevor ihr euch da räuspert:

  • Im Urteil aus München geht es um arglistige Täuschung um die im Vertrag ausgeschlossene Gewährleistung doch noch zur Geltung zu bringen.
  • Der TE hat die Gewährleistung aber gar nicht ausgeschlossen.
  • Damit ist die ganze Diskussion ob "vom Laien erkennbar" überflüssig.

Im Übrigen ist Audiraudi schon seit vorgestern abend nicht mehr hier im thread vertreten. Also hat sich das Ganze wohl für ihn erledigt.

Ach…?! Ich dachte doch… nun gut…

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  • Der TE hat die Gewährleistung aber gar nicht ausgeschlossen.

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