Abstandmessungen auf Autobahn?

Hi!

Bin letzten Samstag auf der A81 + A7 unterwegs gewesen.

Nun sieht man ja immer diese kleinen kameras auf den Brücken. Meist haben die sone kleine Solarplatte drauf.

=> Wür was sind die da montiert? Abstandsmessung?
Muss zu ner Messung nicht noch ein Blitzer bei der Straße oder paar Polizisten zur direkten Auswertung sein?

Vielmals sind ja auch keine Striche zur Entferungserkennung auf den Straßen. Aber trotzdem Kameras gleicher Bauweise wie oben genannt.
Was machen diese dann?

Grüße,

Synamic

Leider muß nicht mehr geblitzt werden, fand das früher auch besser, dann hat man gewußt das etwas kommt.
Jetzt ist es wie Weihnachten, mal abwarten was der Mann in blau bringt.

Boris

Moin…

das was Du siehst sind keine Abstandsmesser, sondern Staumelder für das TMC (zumindest die mit den Solarteilen) Abstandsmessung sind Kameras entweder genau auf der Brücke auf der betreffenden Fahrbahn oder neben der Brücke (Rechts/Links) unten auf der Fahrbahn.

Gruß Olli

Das sind Staumelder, interessant, hab ich mich auch schon oft gefragt.

Das dacht ich mir doch fast.

Ergänzungsfrage: Das heißt für mich, dass zur Bastandsmessung diese Striche dasein müssen. Sind dort die Kameras immer aktiv, oder müssen dort die Polizisten vor Ort sein?

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Moin…

das was Du siehst sind keine Abstandsmesser, sondern Staumelder für das TMC (zumindest die mit den Solarteilen) Abstandsmessung sind Kameras entweder genau auf der Brücke auf der betreffenden Fahrbahn oder neben der Brücke (Rechts/Links) unten auf der Fahrbahn.

Gruß Olli

[/quote]

Moin…

nein zur Abstandsmessung müssen nicht unbedingt die Striche auf dem Boden sein, es reicht, dass es andere Fix / Messpunkte gibt, manchmal z.B. stehen am Rand auch Farbige Stangen bzw. Schilder mit Meterangaben. uahc dese sind mal genau vermessen worden und dürfen als Vergeleich genommen werden.
Und Ja, die Kameras laufen durch… es muss niemand dabei sein. Der Film wird später erst ausgewertet.

Gruß Olli

und wie sieht es da mit der Gerichtsfestigkeit aus ???

wenn jetzte gerade irgendsone Eierfeile direkt vor mir und vor dem „Einzugsbereich“ der Kameras ohne zu blinken rauszieht und mich so massiv ausbremst ?? dann kann es doch durchaus mal passieren, dass ich demjenigen zumindest für ein paar Meter zu nah auf der Pelle hänge… was ja dann die Kameras aufzeichnen… und dafür krieg ich dann einen verlattet ???

mir ist aufgefallen, dass in letzter Zeit besonders häufig Reisebusse, Wohnmobile und Sprinter mit Pritsche (also diese kleinen Baustellenfahrzeuge) mit höchstens einmal blinken einfach so rausziehen… da musste ich schon mehr als einmal ziemlich den Anker schmeissen !!

was ich wusste, ist dass mobile Teams mittlerweile nur mehr mit einer Momentaufnahme arbeiten dürfen… aber da ist immer der gesamte Verlauf aufgezeichnet, und somit belegbar… eine Abstandsmessung über einen gewissen Zeitraum ist nicht mehr erforderlich !

Gruß

tabularaser

P.S. hab übrigens mal diesen Text " Rechtsüberholen lohnt sich wieder" (der auch schon hier unterwegs war…) spaßeshalber an den ADAC geschickt… und die haben sich richtig Mühe mit der juristisch korrekten Beantwortung gegeben… bei Interesse kann ich gerne mal posten !


Klar auf jeden Fall posten. Würde mich interessieren was der ADAC dazu zu sagen hat.

und hier auch gleich mal meinen Senf was dazu :wink:

so viel ich weiß dienen diese Kameras primär zur Verkehrsdichtemessung und liefern damit die Daten für das „Dynamic Traffic Control“, also diese LED-Anzeigetafeln, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit an die Verkehrsbedingungen anpassen, und das TMC der Radiosender zieht sich daraus die Daten

war doch so ne geile Geschichte, dass auf der A7 bei Kassel vor beiden Kamreas jeweils ne Spinne ihr Netz gebaut hatte, und deswegen bei völlig freier dreispuriger Autobahn 60km/h und starker Nebel angezeigt wurde, weil beide Sensoren bedeckt waren !

Jaja… die Technik !!

So far

tabularaser

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: MWE-Mail
Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2006 13:09
An: JZE-Post
Betreff: WG: Nr.6022884: ADAC-motorwelt-Redaktion

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: …
Gesendet: Donnerstag, 26. Oktober 2006 13:09
An: MWE-Mail
Betreff: Nr.6022884: ADAC-motorwelt-Redaktion

= Anfrage =============================================
Liebe motorwelt-redaktion,

vor kurzem habe ich folgenden Text im Internet gelesen:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!

Seit der neuen Dränglervorschrift: "Drängeln = 250 EUR + 4 Punkte+ 3 Monate
Fahrverbot" sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt kann man noch sparen, wenn man statt der rechten Spur
gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnellerenVorwärtskommens = 50 EUR und 2
Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr
schnellvorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER - Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn und Du kannst dir deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher
kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet laut § 38 StVO nur 20 EURO (?!).

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!

Stimmen die Angaben und sind wir in Deutschland wirklich schon so weit ???

Mit freundlichen Grüßen

P.S Einem Abdruck dieses Leserbriefs (auch in Teilen)in motorwelt wird ausdrücklich zugestimmt !

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Abgrenzung zwischen zu geringem Sicherheitsabstand und Nötigung:

  1. Die linke Spur der Autobahn darf als reine Überholspur nur dann benutzt werden, wenn und so lange ein konkreter Überholvorgang besteht. Nach dessen Beendigung ist die linke Spur zu räumen, um anderen Fahrern ein schnelleres Vorankommen zu ermöglichen. Die tägliche Praxis zeigt leider, dass gerade bei dichterem Verkehr der erforderliche Sicherheitsabstand nach § 4 StVO ("halber Tachowert") oftmals nicht eingehalten wird. Da ein zu geringer Sicherheitsabstand zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle auf Autobahnen zählt, wird dessen Einhaltung von der Polizei unter Verwendung von Videoaufzeichnungen überwacht.

Im Bußgeldkatalog sind die Rechtsfolgen des zu dichten Auffahrens geregelt. In Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit werden hier Geldbußen bis € 250 sowie Fahrverbote ausgesprochen. Wird also der gesetzliche Mindestabstand, der erforderlich ist, um auch bei einem plötzlichen Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges sicher zum Halten zu kommen, nicht eingehalten, ist der Tatbestand des ungenügenden Sicherheitsabstandes als Ordnungswidrigkeit erfüllt.

Sofern nicht nur der Sicherheitsabstand unterschritten wird, sondern das nachfolgende Fahrzeug extrem dicht auffährt, kommt eine strafrechtliche Qualifikation als Nötigung in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dieses Fahrzeug unter Betätigung der Lichthupe über eine längere Strecke geradezu gezwungen, unverzüglich die linke Spur zu räumen, so wird gegen den Drängler strafrechtlich ermittelt. Neben einer hohen Geldstrafe sind in derartigen Fällen Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.

Allerdings ist nicht jede Verwendung der Lichthupe im Zusammenhang mit dem Überholen als Nötigung anzusehen. Vielmehr erlaubt § 5 Abs. 5 StVO, dass außerhalb geschlossener Ortschaften das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden darf. Erkennt also ein vorausfahrendes Fahrzeug auf der linken Fahrspur nicht, dass ein nachfolgendes und links blinkendes Kfz überholen möchte, so darf die Lichthupe kurz, also nur stoßweise und insgesamt nur wenige Sekunden, betätigt werden. Wird dabei der erforderliche Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gewahrt, begeht das nachfolgende Fahrzeug weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Nötigung.

  1. "Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte" ist der Regelsatz für den Ersttäter.
    Die Regelsätze im Bußgeldkatalog beziehen sich auf den Ersttäter. Bei einem Wiederholungstäter wird im Rahmen des Ermessens die Geldbuße angemessen erhöht. Auch die Anordnung eines Fahrverbotes ist aufgrund der Wiederholungstat möglich.

  2. Grundsätzlich ist das Befahren des Seitenstreifens auf Autobahnen verboten. Er ist für das Abstellen liegen gebliebener Fahrzeuge sowie für Polizei, Rettungs- und Pannenhilfsdienste vorgesehen. Wer einen Seitenstreifen unberechtigt befährt, um beispielsweise an einem Stau rechts bis zur nächsten Ausfahrt vorzufahren, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 € Geldbuße sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister belegt ist.

Sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Verkehrsbehörde durch besondere Verkehrszeichen die Mitbenutzung des Seitenstreifens als reguläre Fahrspur vorschreiben. Damit soll eine Entlastung besonders staugefährdeter Strecken ermöglicht werden.

Das neue Schild (Zeichen 223.1) zeigt in der Abmessung 2,25 m auf 2,25 m drei nach oben gerichtete weiße Pfeile auf blauem Hintergrund, wobei der rechte Pfeil durch eine durchgehende Linie abgetrennt ist. Dieses Verkehrszeichen ordnet das Befahren des Seitenstreifens an, der dann wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren ist. Das Ende der Sonderregelung ist durch entsprechende Schilder anzuzeigen.

Da nur zu den staugefährdeten Zeiten der Seitenstreifen freigegeben werden soll, handelt es sich bei den Schildern um aufklappbare Wechselverkehrszeichen. Die Schilder dürfen nur in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf

100 km/h aufgestellt werden. Vor und während der Anordnung muss geprüft werden, ob der Seitenstreifen frei von Hindernissen ist.

  1. Die Benutzung von blauem Blinklicht ist allgemein in § 38 StVO geregelt.
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf z.B. nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Allein darf es nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Das blaue Blinklicht ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."

Wenn das blaue Blinklicht an den entsprechenden Fahrzeugen missbräuchlich benutzt wird kommt ein Verwarnungsgeld i.H.v. 20 € in Betracht.

Sie haben grundsätzlich bei Fällen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bzw. dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen stehen, die Möglichkeit einen unserer frei praktizierenden ADAC-Vertragsanwälte in Ihrer Nähe aufzusuchen. Für diese erste Beratung entstehen keine Kosten. Details entnehmen Sie bitte dem mitgesandten Merkblatt. Die Kanzleiadressen können Sie unserer Internetseite www.adac.de unter der Rubrik "Recht&Rat/Beratung/In Deutschland" entnehmen oder unter der allg. ADAC-Servicenummer 0180 5 10 11 12 (0,12 Euro/min) erfragen.

Hinweis:

Die beigefügten Dateien sind im PDF-Format und lassen sich öffnen, wenn Sie das Programm Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert haben. Falls Sie nicht im Besitz des Acrobat Readers sind, können Sie diese Software z.B. auf der ADAC-Homepage unter ''www.adac.de" (Unterpunkt: Recht & Rat / Musterverträge / ADAC-Musterkaufverträge) downloaden.

Die Erstellung und der Versand von E-Mails und E-Mail-Anhängen erfolgt mit größter Sorgfalt und mit allen angemessenen Vorsichtsmaßnahmen. Für Schäden an Hard- und Software infolge des Öffnens der E-Mail-Anhänge übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte überprüfen Sie daher die mitgesandten Dateien vor dem Öffnen insbesondere auf Computerviren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Christina Köpke
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC-Zentrale München
Tel.: 089/7676-6184; Fax.: 089/7676-2599
mailto:christina.koepke@adac.de
http://www.adac.de


Von: JZE-Verteilung
Gesendet: Freitag, 27. Oktober 2006 08:37
An: Köpke, Christina
Betreff: JZE-06-33584 - JSOKOE WG: Nr.6022884: ADAC-motorwelt-Redaktion

Lange Antwort, werd ich mal lesen, weils interessant ist…
Poste das doch bitte auch noch unter dem Originalthread, wo es eigentlich hingehört…

CU
walkAbout

apropos Abstand…

hab mir schonmal überlegt, mir einen Aufkleber zu generieren „Drängeln ? Anzeige !“

Ich weiß nicht, ob das nur hier im Stgt.er Großraum so ist, aber hier wird gedrängelt, was das Zeug hält… City, Bundesstraßen, Autobahnen - obwohl überall dichter Verkehr ist. Vornehmlich sind das BMW- und Sprinter-fahrer… ich meine das völlig vorurteilsfrei.

Welche Möglichkeiten habe ich, einen Dränglerfall so zu dokumentieren, dass ich damit zur Polizei gehen und Anzeige erstatten kann ? Es ist echt nicht mehr normal… man wird heute echt in der Stadt bei 70 km/h von hinten bedrängelt… !

Ich hab bloss etwas Bammel, im Stadtverkehr mal auszusteigen und dem Typen hinter mir die Meinung zu plautzen… aber da läuft man ja Gefahr, über seinen eigenen Haufen geschossen zu werden.

Frontscheibe in Spiegelverkehrer Schrift: „Rechtsfahrgebot!“
Heckscheibe: „Raketenwerfer löst bei Abstandsunterschreitung aus“ :smiley:

Der Frontscheibenaufkleber ist gut, aber ab 80 Jahren und mit Hut erkennt man sowas doch nicht mehr…
Gruß

Hi.

Manche Fahrer sind auch echt komisch. Gestern bin ich hier in HH eine zweispurige Straße auf der linken Fahrbahn mit ca 60-70km/h Tacho gefahren, wo 60 km/h erlaubt ist. Es war alles frei, eine Autofahrerein drengelte ber wie bekloppt und hat dann irgendwann, laut fluchend und gestikulierend mit bestimmt 90 rechts überholt. Lustig ist dabei, daß sie wohl dachte, daß sie nicht rechts vorbei darf und ich sie behindere, was aber eben nicht stimmte, da es ja in der Stadt war. Viele habe da echt überhaupt keine Scheu 2m dicht aufzufahren, egal, mit was für einem Mistding an Auto sie unterwegs sind. Wenn ich da mal ordentlich bremsen müßte, hätten die wirklich keine Chance.

Gruß
Sidney71


Das isses eben, wir bitte wirksam und möglichst schadensarm Drängeln verhindern / abschrecken ???!!!

Wieso benutzt dann nicht die rechte Spur?
Regt mich auch jedesmal auf, wenn einer links fährt obwohl er nie abbiegen will o.ä.

Auch wenn du „im Recht“ (§7Abs3 StVO) bist , kann ich dein Verhalten auch nicht nachvollziehen ! Ist doch viel einfacher für alle Teilnehmer, wenn man GENERELL möglichst weit rechts fährt, wenn es die Situation zulässt… oder nicht ?

Gruß

tabularaser

+ Dieser Beitrag wurde von tabularaser am 13.11.2006 bearbeitet

Das Thema driftet zwar bisschen ab, aber gestern ist mir auch was lustiges passiert. Ein schleicher mit 70 unterwegs wo 100 is (Sonntag halt). Ich zwei Leute überholt die gemütlich interhergetuckert sind, der Gegenverkehr der weit genug weg ist gibt mir Lichthupe wie blöd (ich überhol doch nicht mit nem Trabant). Hatte genug zeit gemütlich bei 110kmh einzuscheren, verkehr passieren passen und weiter zu treten (der hat noch einige sekunden gebraucht bis er auf meiner höhe vorbeigefahren ist). Der Schleicher hinter dem ich mich eingeordnet habe (knapp 50m bei 70kmh ist bei mir mehr als halber tacho) gibt mir auch noch belschlussleuchte… komische leute.

:pillepalle:

Edit @tabularaser : Innerorts ist doch Rechtsfahrgebot und Rechtes überholverbot aufgehoben, da bin ich mir ziemlich sicher da meine Fahrschule noch nicht so lange zurück ist xD

+ Dieser Beitrag wurde von BMW_Overhauler am 13.11.2006 bearbeitet

hab mich falsch ausgedrückt… is geändert
:idee: