Hat das mal jemand getestet? Leuchten dann die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltener Zündung ständig mit dem Dimmwert, und wenn ich sie explizit einschalte mit voller Stärke?
Denn, laut StVO muss ein tfl immer 25 cm über dem Boden angebracht sein. Auf die guten alten Nebelscheinwerfer bezogen, ist das nicht drin. Die sind sehr viel tiefer. Glaube ich.^^
Würde mich auch mal interessieren. Ich verstehe es so, dass bei Zündung an die NSW volle Leistung bringen und bei zugeschaltetem Abblendlicht abdimmen und bei Zuschaltung der NSW über den Lichtschalter wieder volle Leistung?
Es funktionieren nur mit Fahrzeugen die ein Steuergerät besitzen das 21/23 Bytes hat.
Byte 00 Bit 4 "Tagfahrlicht (Nordamerika) aktiv"
Bei dieser Einstellung brennt nur das Abblendlicht
Zusätzlich wird dann das Byte 17 Bit 4 "Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht aktiv" aktiviert und dadurch brennen anstatt dem Abblendlicht die Nebelscheinwerfer.
Über das Byte 20 kann man dann die Nebelscheinwerfer dimmen.
Und zwar bin ich gerade drüber, diese Funktion und diverse andere bei meinem A3 (BJ2006/Xenon/CH-LH) freizuschalten.
Möchte bei mir einstellen, das Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht gleichzeitig leuchten und zwar dann, wenn ich das Tagfahrlicht einschalte.
Die Rückstrahler sowie die Instrumentenbeleuchtung sollte aber deaktiviert bleiben.
Alternativ reicht es mir auch, wenn nur die NSW als Tagfahrlicht dienen.
Kommen wir zu Do IT:
Habe mich bereits über VCDS mit dem Steuergerät verbunden. Viele Einstellungen wie Gurtwarner deaktiveren oder Blinker als Standlicht funktionieren tadelos.
Nun wollte ich die NSW als TFL aktiveren. TFL ist bereits mit der Einstellung für Nordamerika konfiguriert. Also habe ich noch Byte 17 Bit 4 (NSW als TFL) aktiviert.
Aber Ergebnis war das die NSW nicht mit leuchten.
Auch Skandinavien-Einstellung blieb ohne die gewünschte Wirkung.
Nur frage ich mich, ob es von Steuergerät zu Steuergerät unterschiedlich ist.
Ich glaube, dass du hier die Begriffe durcheinander bringst.
Tagfahrlicht = in einigen Ländern vorgeschrieben, bedeutet dann, dass auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden muss.
Das Auto leuchtet also vorne und hinten.
Tagfahrleuchte = es leuchten nur die Tagfahrleuchten vorne, hinten bleibt das Auto dunkel.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Tagfahrleuchten sich automatisch ausschalten müssen, sobald u. a. die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden(Nachzulesen in der ECE-R 48). Wahrscheinlich haben die Hersteller dieses berücksichtigt und das Steuergerät entsprechend programmiert.
an einem KFZ, welches im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird, dürfen grundsätzlich nur solche lichttechnischen Einrichtungen betrieben werden, die für zulässig erklärt wurden. In Ihrem Falle wäre der Nachweis der Zulässigkeit über die ECE Regelung R87 zu erbringen. Fehlt dieser explizit, und die lichttechnische Einrichtung wird trotzdem betrieben, so verstoßen sie gegen geltendes Recht.
Dies können sie umgehen, indem sie einfach wie z.B. in den skandinavischen Ländern ständig mit Abblendlicht fahren. Das wäre zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen K:
amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Auto Service
Hi Stefan,
ich hatte das ja bei Dir gesehen.
Kabelsatz und Lichtschalter sind drin.
NSW sollten morgen kommen, dann noch anstöpseln, anschrauben und Codieren.
Ich berichte dann auch.
Und ich denke jetzt noch, dass auch nicht auf Nord-Amerika oder Skandinavien codiert werden muss.
Also ich habe meine Nebels auch als TFL codiert und die Blinker im US-Style. Und war nun wieder beim TüV, weil meine HU/AU dran war. Der prüfer hat nichts zu dieser Codierung gesagt und habe meine Plakette ohne weiteres bekommen. Selbst die Polizei an der ich schon mehrfach vorbeigefahren bin hat bis heute noch keine Laut. Also von daher gesehen. Und selbst ich bin der der Meinung lieber diese Codierung der NSW, weil diese auch wirklich nur leuchten wenn das Lciht aus ist, als irgendwelche Nachrüst TFL die meinst falsch eingebaut werden und dann Nachts übels blenden, weil man da sich auch nicht nach den richtlinen hält. Sprich gedimmt wenn Abblendlicht an.