Hmm… Wie ist das zu verstehen? Bei den Scheinwerfern mit LED-Tagfahrlich sind doch Standlicht und Tagfahrlicht eins. (Also entweder es leuchtet jetzt auch tagsüber gedimmt als Standlicht oder weiter richtig hell als Tagfahrlicht… aber nicht beides zusammen, oder?)
also geht es doch, dass man die Rückleuchten zusammen mit dem LED-TFL leuchten lässt, oder? Nur mal blöd gefragt: Ist das aber in Deutschland erlaubt, wenn man das einfach so umcodiert?
In Zusammenhang mit dem Tagfahrlicht (welches beim MJ 06 ja über zwei Halogen Leuchten läuft) zeitgleich auch die Rückleuchten aktivieren. Hat alles soweit funtkioniert mit dem Nebeneffekt nach Aktivierung des TFL über das Drehrad am Lichtschalter für das TFL --> Es geht vorne auch noch das Standlicht mit an.
Also mein Dad hat Modelljahr 2009 glaub ich (EZ 03/2009)
Er hat nur die Attractionausstattung drin und bei Ihm leuchten serienmäßig die Halogen - Tagfahrlichter (im Hauptscheinwerfer - Kein LED) und die Rückleuchten sind auch an.
Instrumentenbeleuchtung ist nur der Tacho aktiv.
Und das alles geht nur mit Zündung, keine extra Stellung am Lichtschalter.
Nee, meine schon die Halogenscheinwerfer.
Müssten die Abblendlichter sein, ja.
Bin gerade voll am überlegen. Kann heute Abend nochmal schauen, aber meines Wissens nach sind es die inneren Lichter, die leuchten.
Nicht so kleine, wie beim Facelift!!!
Mein Dad hat das VFL, sollte ich vielleicht erwähnen.
Die Tagfahrlichter waren und sind nie Halogenlampen! Wen willst du damit blenden? Wenn es Halogen ist, dann ist es das normale Abblendlicht. Wenn es Tagfahrlicht ist, sind es normale 21-Watt-Glühlampen (wie im Bremslicht). Da ist nix Halogen.