8P gekauft - Vorbesitzer verklagen?!

hallo ich weiss nicht ob ihr mir weiter helfen könnt aber hier mein Anliegen.Ein Kumpel von mir hat sich ein auto gekauft(privat einen gebrauchten)jetzt musste er schon 2mal zum Tüv und viel geld reinstecken damit er den tüv bekommt weil er viele mängel hatte
1:war er viel zu tief
2:war überhaupt nichts eingetragen(Felgen,Stossstange und das Fahrwerk)
3:war einiges kaputt oder scheisse angebaut(Schlossträger kaputt mit Kabelbindern fest gemacht)

beim kauf wurde er nicht darüber informiert bzw im kaufvertrag steht auch nichts könnte man den vorbesitzer anzeigen?Evntuell auf die hälfte des Kaufpreises oder die auslagen die er dadurch hatte?
kann mir das jemand sagen? schon mal danke im vorraus

Wenn du an der Kasse net gleich das Kleingeld nachzählst, haste im Nachhinein wohl schlechte Karten…
Meines Erachtens nach stehen die Chancen für deinen Kumpel wohl ehe schlecht.

privatverkauf ist …
gekauft wie gesehen …
quasi pech gehabt, und keine rücknahme bzw garantie

ich schließe mich meinen beiden vorrednern an -> Gekauft wie gesehen. Es sei denn es gibt erhebliche Mängel wie defekter Motor, AGA, o.ä.
Schonmal versucht vernünftig mit dem Vorbesitzer zu reden ?

Zu Punkt 1: Sowas fällt doch auf… Zumal die Grenze hier in Deutschland schon sehr tief liegt…

Zu Punkt 2: Sowas ist das zweite was man bei so einem Wagen überprüft !

Zu Punkt 3: Motorhaube auch beim Kauf mal offen gehabt oder nur durch die Scheibe der Garage den Wagen begutachtet ?

er ist ja davon ausgegangen das der vorbesitzer alles eingetragen hat weil er 2 jahre so rumgefahren ist!das mit dem schlossträger war von oben leider nicht zu sehen.aber trotzdem müsste man doch einen informieren über sowas und es steht nichts im kaufvertrag weder gekauft wie gehsehen noch die mängel die er hatte

ich denke das er nur ne chance hat wegen dem schloßträger, der geht ja nicht einfach so kaputt -> unfall gehabt.
wegen der anderen sachen hat er wohl schlechte karten

Wieso hat Dein Kumpel vorher keinen Dekra-Check gemacht ? So naiv kann doch keiner sein.
Sieht für Deinen Kumpel ziemlich düster aus…

Auch wenn das noch so oft behauptet wird, ES STIMMT NICHT!

Privatverkauf ist kein Freispiel, auch hier gelten die deutschen Gesetze:

  • Garantie gibt es nicht, ausser Sie wird explizit im Kaufvertrag vereinbart. Sehr wohl gibt es die gestzliche Gewährleistung, sofern sie nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurde. Kein schriftlicher Vertrag = gesetzliche Gewährleistung gilt, da der verkäufer einen Ausschluß nicht beweisen kann.
  • Bei Mängeln, die der Verkäufer als Laie nicht kennen konnte, geht der käufer leer aus. Für arglistige Täuschung und verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer sehr wohl.
  • Die Hintertür für den Privatverkauf ist, Schrott zu verkaufen. Wurde das Fahrzeug also privat "zum Ausschlachten" oder als "Schrott" verkauft, hat der Käufer schlechte Karten. Wurde aber z.B. ein Fahrbereites Auto verkauft haftet der käufer dafür, daß es auch fährt. War das Auto bei Kauf angemeldet und ist auf öffentlichen Wegen gefahren worden, darf der Käufer sehr wohl darauf vertrauen, daß eine Zulassung bestand.

Im konkreten Fall müsste man also erst mal den Kaufvertrag sehen, um wirklich etwas sagen zu können. Pauschalaussagen, wie "da geht nix weil privat" sind aber erst mal falsch.

Wenn dein kumpel ne Rechtschutzversicherung hat, ist jetzt der Zeitpunkt mit dem Kram mal nen Anwalt einzuschalten. Das bedeutet nicht sofort, daß man klagen will aber er erfährt erst mal, was er wirklich tun kann.

Korrekt…zuerstmal den Kaufvertrag ansehen, was dort beschrieben wurde. Zudem Rechtsanwalt aufsuchen…Rechtschutz wäre von Vorteil.

Rein persönlich frage ich mich aber schon, warum man beim Kauf eines Autos nicht auf so simple sachen wie "Eintragungen" guckt…

Aber gerade bei getunten Autos fragt man doch, ob alles eingetragen ist, bevor man es kauft?!

Jetzt unterstellt ihr schon, daß der Käufer über das tuning informiert wurde oder es erkennen müsste. Das wissen wir aber noch gar nicht.
Der "Laienkäufer" erkennt ein Auto als Auto. Wenn auf den Felgen beim A3 z.B. ein dicker Mercedesstern pappt, oder die Kiste nur noch einen Zentimeter Bodenfreihiet hat, kann man ihm vorwerfen, er hätte das merken müssen. Ansonsten nicht! Also auch da: erst mal sehen, was im Vertrag steht bevor man echt was sagen kann.

(PS die Fragen, die ihr euich stellt, gehen mir natürlich auch erst mal durch den Kopf :wink:

1:war er viel zu tief
2:war überhaupt nichts eingetragen(Felgen,Stossstange und das Fahrwerk)

Das sollte man schon erkennen können :slight_smile: UNd wenn man keine Ahnung hat…dann gilt der auch schon erwähnte Tip mit Dekra/TÜV oder anderen…die checken ein Auto durch…

Naja, schaun wir mal, was im Kaufvertrag steht…das sollte dann einiges an Klärung bringen…denke ich mal…

also wie gesagt im kaufvertrag steht rein gar nichts von irgendwelchen schäden seitens des Schlossträgers aber bei so einem auto kann man eigentlich davon ausgehen das die sachen eingetragen sind zumindest das fahrwerk da es sehr auffällt und der vorbesitzer die teile 2007 gekauft hat

:…auch nicht im Kleingedruckten m?? Meist steht dort der Ausschluss der Gewährleistung…

Aber…nur als Hinweis…von irgend etwas ausgehen sollte man NIE bei einem Auto…da zählen nur Fakten. Naja, beim nächsten Mal wisst ihr da hoffentlich besser Bescheid…

Rechtschutz? Anwalt?

auch im klein gedruckten nicht! rechtsschutz hat er,er ist in der IG metall
also meint ihr wegen dem schlossträger könnte er was erreichen und wenn der vorbesitzer nur die kosten für diese reperatur übernimmt wäre ihm das auch recht

ANWALT…! Ganz klare Aussage…fangt nicht dieses Rumlammentieren an…gleich Anwalt, dem alles schildern und dann alles mögliche ausnutzen…!

jawoll mozart !
also hört sich doch mal gut an, wenn dein kumpel hier ne rechtsschutz hat dann ist das die gelegenheit erfahrung zu sammeln - zugriff !

… und das mit recht! denn alles was entsteht,…

IG Metall !? Dann hat Dein Kumpel doch nur Berufsrechtsschutz, er bräuchte fuer den Fall aber eine Privatrechtsschutz.
Ist er ADAC Mitglied ?
Aber auch letztendlich egal, ein Anwalt in dieser Sache kostet ja nicht die Welt.

Hm,… ich denke das ganze lohnt sich in diesem Fall nur mit ner Rechtsschutzversicherung.
Das Ganze aus eigener Kasse zu zahlen dürfte für ihn zu teuer sein und wenn es dann nichts bringt, erhöht sich die Summe der Ausgaben "fürs neue Auto" nur unnötig.

Zum Topic kann ich nur sagen was schon gesagt wurde:

  • "Gekauft wie gesehen" ist weitverbreiteter Irrtum
  • Wie kauf dein Kumpel (oder du? :wink: ein Auto? Habt ihr mal in den Fahrzeug schein geschaut?
  • Mit nem Rechtsschutz würde es sich lohnen mal einen Anwalt drauf anzusetzen, für den Fall dass das Auto einen Unfall hatte dieser verschwiegen wurde.

Im allerbesten Fall (mit viel Optimismus) müsste der Verkäufer das Auto wieder zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der Verschleißpauschale zurückzahlen.

Schaut euch mal den Kaufvertrag genau an oder poste mal den Inhalt.

ne private rechtsschutz hat er glaub ich auch!an den Fahrzeugschein hat er in dem moment wohl vergessen!
Ich poste mal den Kaufvertrag nicht wundern die schwarzenstellen sind nur die Namen und die Adressen ist ein kaufvertrag von mobile.

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