Darum predige ich immer jemanden mitzunehmen der Ahnung von der Materie hat und sei es der ADAC-Beauftragte für 50 Euro. Der hätte die Mängel wohl festgestellt. Was mir bei dem Kaufvertrag Gedanken macht, ist das der Wagen abgemeldet verkauft wurde. Gibt es denn Nachweise bis wann das Auto angemeldet war? Wann die Umbauarbeiten durchgeführt wurden? Chance sehe ich vielleicht, wenn dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, also gravierende Mängel mutwillig verschwiegen wurden. Ist allerdings recht schwer nachzuweisen und ob man sich einen eventuell folgenden Rechtsstreit ans Bein binden will… . Ich würde am ehesten versuchen, den Wagen (eventuell unter Androhung von rechtlichen Schritten) zurückzugeben, natürlich bei Erstattung des Kaufpreises (vielleicht geringfügig entgegen kommen und als Erfahrung abhaken).
Ab zum Anwalt!
Wobei ich euch da nicht mehr allzuviel Hoffnung machen möchte. Der Vertrag ist absoluter Mist für den Käufer. So einen Murks würde ich nie unterschreiben.
Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, was durchaus "normal" ist unter Privatleuten. Zum Fahrzeug sind fast keine Aussagen gemacht. Insbesondere wird im Kaufvertrag nicht einmal festgehalten, daß das Fahrzeug funktionsfähig oder entsprechend der STVZO ist. Der Anwalt kann euch sagen, ob da noch irgendwo ne Lücke ist, aus der man etwas ableiten kann. Zumindest müsste man dem Verkäufer basierend auf diesem Vertrag grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweisen, um da etwas zu machen und das kriegt ihr ohne Anwalt nicht hin. Durch den handschriftlichen Zusatz "abgemeldet" habt ihr nicht mal mehr die Brechstange, den Verkäufer wegen Fahrens ohne Zulassung per Anzeige in die Zange zu nehmen.
Für die Zukunft:
Ein Kaufvertrag soll eine vollständige Beschreibung des gekauften Autos, einschlieslich aller angenommenen und zugesicherten Eigenschaften haben. Es gibt nichts, was selbstverständlich ist, also z.B. Originalzustand oder alles legal und eingetragen sollte man einfach reinschreiben!
Vernünftige Musterverträge gibts zum Beispiel beim ADAC. Dort findet sich auch eine Checkliste zum download, die euch den Ärger KOMPLETT erpsart hätte. Last not least: wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte netweder selbst Fachmann sein oder sich einen Fachmann hinzuziehen. Gebrauchtwagenuntersuchungen kosten nicht die Welt und schützen vor Folgekosten. In eurem Fall hätte der Verkäufer eine Untersuchung beim z.B. ADAC wahrscheinlich abgelehnt und ihr hättet gewusst, daß man von der Kiste die Finger lassen muß. Hätte er der Untersuchung zugestimmt, wärt ihr wahrscheinlich überrrascht worden vom Ergebnis: ein 1.6er A3 aus 2004 hat laut ADAC eher einen HändlerVK von 10-12.000€ als die 14.500 die ihr bezahlt habt.
Naja, verbucht die 14500€ bzw. die Folgekosten als Lehrgeld und lasst euch in Zukunft nicht mehr so leicht aufs Kreuz legen.
WAS ?
14500 Euronen für einen nicht STVZO-legalen 1.6l A3… Autsch ! der ist laut Liste doch nur noch ca. 11000 € wert /Autobudget.
Würde mich nicht wundern, wenn er noch die Laufleistung manipuliert hat bzw. runter gedreht hat.Ahhh !
Das tut mir ja richtig in der Seele weh. Und meinen 2.0 TDI mit guter Ausstattung will keiner haben, und das für 12800 €