Ich habe heute mit meinem Freundlichen telefoniert.
Positiv: Ich kann meinen A3 am Dienstag nach der Arbeit abholen yahoooo
Negativ: Meine Bestellung wurde geändert und ich soll den Aufpreis zahlen (ca. 420€!).
Ich hatte das kleine Navigationssystem ohne Display in der Mittelkonsole bestellt. Heute erzählt man mir (mein Ansprechpartner ist leider noch eine Woche im Urlaub…) dass die Bestellung auf folgendes System geändert werden musste, da das „alte“ Navi nicht mehr verfügbar ist:
So schön das auch sein mag - ich habe es nicht bestellt!
Was haltet ihr davon bzw. was würdet ihr mir jetzt raten?
Da sie es wahrscheinlich nicht mehr ausbauen werden, auf jeden Fall auf eine Reduzierung des Betrag bestehen. Du hast es nicht bestellt und deshalb musst du auch nichts bezahlen. - Entweder Preisnachlass oder der Freundliche trägt den Betrag (wenn er dich behalten will). Finde auch, dass die Info des Freundlichen etwas spät kommt (Liefertermin Di.).
Stimmt, daran habe ich noch nicht mal gedacht. Tja und da du jetzt einen Wechsler brauchst (Kosten!), wären die Kosten für das neue Navi echt eine Frechheit. Erkläre das so deinem Verkäufer und bleibe auch bei deinem Standpunkt.
CD-Wechsler zahlen ist ja ok, schließlich möchtest du ihn dazu haben (wenn schon anderes Navi).
Tippe immer munter auf dem Vertrag herum, und gut ist.
Da steht ein Preis, den Du bezahlen wirst. Punkt.
Da gegen kann niemand juristisch vorgehen.
Wenn Punkte des Vertrages nicht genauso erfüllt werden können, kann das nur zu Lasten des Verkäufers gehen.
Wenn er Dir nicht mehr das anbieten kann, was im Vertrag steht, muss er Dir mindestens etwas gleichwertiges oder eben besseres anbieten.
Damit ist auch sichergestellt, dass er nicht sagen kann „Okay, dann lassen wir es ganz weg und sie zahlen es nicht“
Vertraglich bist Du absolut auf der sicheren Seite. Bezahlen musst Du nur das, was im Vertrag steht. Wenn die da eine Modelljahränderung haben, kann das nicht Dein Problem sein, wenn deren System das noch nicht rafft bei Vertragsabschluss.
Wie gesagt - Audi hat hier die Arschkarte gezogen, nicht Du. Allerdings wollen sie ihre Unfähigkeit offensichtlich mal wieder auf den Kunden abwälzen… woher kenne ich das!?..
+ Dieser Beitrag wurde von PhoneX am 01.07.2006 bearbeitet
In den mir ausgehändigten Verkaufsbedingungen für Audi-Automobile steht aber der Satz: „Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.“ Von daher kann der Händler wohl darauf bestehen, dass der Wagen wie ausgeliefert abgenommen werden muss. Zu den Kosten wird hier keine Aussage gemacht, ich denke aber mal, dass dies juristisch geregelt ist.
Und…?? Weil Audi das jetzt einfach so festlegt muss man das auch fressen?! Denke nicht.
Wäre ja noch schöner wenn jetzt alle Modelle ab Werk quattro haben und man jetzt einfach mal 2.000€ mehr zahlen muss.
was einige Hersteller bzw. Händler in ihre AGBs schreiben ist nicht unbedingt nach der deutschen Rechtsprechung erlaubt.
z.B. sagen viele Einzelhändler, dass sie einen Umtausch ohen Quittung bzw. kassenbon nicht durchführen, was sie jedoch müssen.
Das dient nur zur Abschreckung derer, die glauben, dass die Händler durch solche Formulierungen im Recht sind.
Würde mir eine Preiserhöhung auch nicht gefallen lassen.
Hast ja mit einem Kaufvertrag einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen.
Gruss
Natas
Klar behalten die sich evtl Änderungen vor - solange die Änderung zugunsten des Käufers geht ist das ja auch kein Problem.
Aber was zumutbar ist, entscheidet auch der Käufer irgendwo mit, oder?! Und nochmal eben 420,- EUR drauflegen, finde ich schon ein verdammt derbes Stück.
Noch dazu gehen ja Nachteile einher (wo die Geschichte mit dem CD-Wechsler ins Spiel kommt).
Also akzeptieren würde ich das ohne weiteres auf keinen Fall.