Bitte schön
@Timowen
das maximal legale sind die philips blue vision ultra.
gegen xenonlook standlichter wird generell nix gesagt, bei weissen leds meistens n auge zugedrückt.
aber sobalds ne andere farbe wird wirds schnell teuer
Woher nehmt ihr denn alle das Wissen, dass blaue Standlichter gleich zum Erlöschen der BE führen? Gibts dafür einschlägige Urteile oder so?
Wie immer Auslegungssache !?
Ja eben. Gerade mit der Novellierung des § 19 II StVZO von 1994 reicht es nicht mehr aus, dass die Änderung eine Gefährung verursachen kann sondern diese Gefährung muss zu erwarten sein.
Aber solange es kein Urteil o.ä. gibt, das besagt, dass blaues Standlicht eine Gefährung unmittelbar nach sich bringt, sind einige Reaktionen hier doch sehr krass formuliert…
…das find ich geil!!!
Wenn man schon in diesem Maße ausrastet, sollte man sich doch ein wenig schlauer machen im Vorfeld
Nur nochmal: Ich bin auch absolut gegen jegliches sicherheitsgefährdendes Asi-Tuning, keine Frage! Aber im vorliegenden Fall geht es ja erstmal um STANDLICHTER.
Aber nun zur Aussage „Und dann baut mal einen Unfall und zahlt da ein Leben lang für!“ :
Es ist - glücklicherweise oder nicht - absoluter Unfug!!
Alle, die immer noch genau der Meinung/das Wissen des og Zitates haben, sollten mal folgendes lesen:
http://www.youngbiker.de/Leistungsfreiheit_beim_Unfall.343.0.html
Ob man das nun als „Freifahrtschein“ werten möchte oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt - aber es ist eben Fakt und das nicht erst seit gestern
+ Dieser Beitrag wurde von PhoneX am 21.09.2006 bearbeitet
Naja, das ist vor allem mal die Meinung eines Menschen, der daran arbeitet, sein Erstes Staatsexamen in Jura zu schreiben… also das ist kein Fakt o.ä.
muhahahaha iss klar…
also wenn man wie es auch in der STVO steht das Licht vorne „Gelb“ sein muss schliesse ich mal blaues Standlicht aus. Weil das Standlicht an Autos vorne ist…
Es kam einmal zu einem unfall da jemand "Roe Standlichter verbaut hatte. Nun dachte ein anderer Autofahrer, es seien Rückleuchten (da Rückleuchten laut StVo ot sein müsen) und beide autos fuhren frontal ineinander.
Naja aber FAKT ist: Baue ich mir Lichter ein die kein E Prüfzeichen haben und die nicht vom TÜV abgenommenist, erlischt die Betriebserlaubniss. Solltest du nun doch das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewirken erlischt auch dein Versicherungsschutz (rein rechtlich). Baust du nun einen Unfal muss die Versicherung nicht bezahlen. Wie es nun im Kulanz fall läuft sei dahin gestellt. Aber es ist nunmal so. aber wenn ihr meint macht es besser und sammelt eure erfahrung.
P.S. Viel Spaß bei der Fahrzeugvorführung bei eurer nächsten Polizeidienststelle!
+ Dieser Beitrag wurde von fireresceforce am 21.09.2006 bearbeitet
Hör auf solch einen Dummfug zu erzählen, und lies Dir den (rein rechtlichen) Artikel incl pdf aus dem Link, den ich oben gepostet habe durch, bevor Du weiter das Stammtischgerede hier verbreitest.
Und es geht in dem Artikel nicht um Kulanz sondern um REGRESS, falls Dir das was sagt. Und der ist rechtlich geregelt, vor allem was Dein vorheriges „ein Leben lang bezahlen“ angeht, gibt es faktisch nicht.
Da platzt mir wirklich der Kragen, wenn jemand sich noch nichtmals die Mühe macht, einem vor die Nase gesetzten link zu folgen und weiterhin genau so weiterplappert, als würde nur das eigene Halbwissen (was es in diesem Fall leider ist, wie Du - nach lesen der rechtlichen Grundlagen - feststellen wirst) zählen :mauer:
[
+ Dieser Beitrag wurde von inspiron am 22.09.2006 bearbeitet
[quote]
@ PhoneX
Wie oben schon gesagt, das ist ein cand.jur. Qualifikation eventuell gleich null. Man kann auf den Artikel hinweisen, aber so übertreiben würde ich auch nicht. Außerdem hast du eine Kleinigkeit übersehen:
Die Versicherung zahlt an den Geschädigten wegen § 5 KfzPflVV. Aber eigentlich müsste sie es nicht. Du hast das Wort Regress ja bereits sehr betont. Was meinst du wen die Versicherung in Regress bei solchen Sachen nimmt? Und zwar dann, wenn du nicht der Versicherungsnehmer bist, weil du dir das Auto geliehen hast, oder ein fremdes Auto ohne Führerschein gefahren bist. Dieser Fall kann durchaus mal eintreten. Also die Möglichkeit „ein Leben lang zu zahlen“ ist gering, aber sie besteht.
- Dieser Beitrag wurde von inspiron am 22.09.2006 bearbeitet
+ Dieser Beitrag wurde von inspiron am 22.09.2006 bearbeitet
Danke entlich mal ein vernüftiges Posting!!
Wie oben schon gesagt, das ist ein cand.jur. Qualifikation eventuell gleich null. […]
Die Versicherung zahlt an den Geschädigten wegen § 5 KfzPflVV. Aber eigentlich müsste sie es nicht. Du hast das Wort Regress ja bereits sehr betont. Was meinst du wen die Versicherung in Regress bei solchen Sachen nimmt? […]
§ 5 KfzPflVV ist der Paragraph der „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls“ und hat nicht damit zu tun, warum die Versicherung zahlt oder es nicht tun müsste.
Genau in dem Paragraphen geht es um Obliegenheitsverletzungen und um die Beschränkung der Leistungsfreiheit „Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt“ Quelle: § 5 KfzPflVV
Ich glaube, Du hast es immer noch nicht vollständig gelesen, oder!?
Natürlich wird der Geschädigte nicht berührt von der Leistungsfreiheit aufgrund des „sozialen Aspektes dieser Versicherungsart“
Die Versicherung kann diese Leistungsfreiheit geltend machen bei Obliegenheitsverletzungen.
Darunter zählt im Übrigen auch das Führen eines Fahrzeuges ohne Führerschein.
Aber genau diese Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ist auf 5000,- € begerenzt.
Der Hinweise auf einen cand. jur. ist dabei im übrigen ziemlich überflüssig, weil der gute Mann seine Aussagen ausschließlich auf die bestehenden Gesetze stützt.
Der Hinweise auf einen cand. jur. ist dabei im übrigen ziemlich überflüssig, weil der gute Mann seine Aussagen ausschließlich auf die bestehenden Gesetze stützt.
Wenn das nur so einfach wäre, bräucht man keine Juristen mehr die sich mit der Auslegung von Gesetzen beschäftigen… Du kennst doch bestimmt den Spruch: „Zwei Juristen, drei Meinungen…“ und insofern ist die Meinung eines Kandidaten nunmal nicht so überzeugend wie es etwas die eines Professors wäre.
Im übrigen stimme ich dir ja, wie oben schon gesagt, voll zu!
Da gebe ich Dir natürlich Recht, dass die Auslegungen schon wieder eine Sache für sich sind.
Allerdings sind Auslegungen auch gewissen Grenzen unterworfen.
Und ein Gesetz ist ja nun erstmal ein Gesetz.
Und in diesem steht ja ganz klar und eindeutig für entsprechende Obliegenheitsverletzungen eine Grenze der Versicherungsleistungsfreieheit.
Und selbst die genannten Dinge wie „fremdes Fahrzeug“ (was erstmal gar keine Verletzung sein muss, außer es ist vertraglich festgelegt, dass es nur ein Fahrer versichert ist) oder „ohne Fürherschein“ sind diese Obliegenheitsverletzungen.
Da braucht man doch nicht mit einem Ausraster in so ein Forum zu werfen, dass ein kaputt getuntes Auto im Schadensfall der Auslöser zum „lebenslangen Zahlen“ wird.
Es ist schlicht falsch, wie nunmal das Gesetz eindeutig belegt.
Wenn wir jetzt so argumentieren, dass wir aber Gesetze wieder anders auslegen etc brauchen wir hier gar nichts mehr zu schreiben, weil alles im Leben relativ ist
Ich glaube nicht dass du meine Fallvariante verstanden hast. Die Versicherung zahlt dem Geschädigten den Schaden. Dann nimmt sie den Versicherungsnehmer in Höhe von 5000 Euro in Regress, das ist mit Leistungsfreiheit in dieser Höhe gemeint, zumindest ist so die Praxis. Das gilt aber nur wenn du Versicherungsnehmer oder Mitversichert bist. Gehörst du keiner dieser Fallgruppen an, nimmt dich die Versicherung in Regress und holt von dir ihren Schaden zurück. Dies passiert dann wenn du deinem Kumpel vorspielst er hätte einen Führerschein und du lässt ihn fahren. Baut er darauf einen Unfall, zahlt die Versicherung und holt von ihm das Geld zurück. Du hast ja gegen deinen Kumpel dann einen Anspruch auf Schadensersatz, aber durch die Zahlung der Versicherung keinen Schaden, Die Versicherung hat den Schaden aber keinen Anspruch, also ziehst du den Schaden zu deinem Anspruch und trittst die ganze Brause an die Versicherung ab, Fallgruppe der Drittschadensliquidation. Und die Versicherung stellt ihren Anspruch gegen den Kumpel. Der zahlt dann. Das ganze hat mit § 5 nichts zu tun. Es gibt auch außerhalb der KfzPflVV noch Normen.
- Dieser Beitrag wurde von inspiron am 24.09.2006 bearbeitet
+ Dieser Beitrag wurde von inspiron am 24.09.2006 bearbeitet
Da braucht man doch nicht mit einem Ausraster in so ein Forum zu werfen, dass ein kaputt getuntes Auto im Schadensfall der Auslöser zum „lebenslangen Zahlen“ wird.
Es ist schlicht falsch, wie nunmal das Gesetz eindeutig belegt.
Wie schon gesagt bau dir doch von mir aus ne flugzeugturbine aufs auto und fahr damit.
Nach dem was du geschrieben hast könnte ich ja dann mit 500 Sachen die Autobahn langballern und dann frontal gegen eine Zapfsäule an einer Raststätte knallen. Die Versicherung würde ja dann zahlen. Also ist doch scheiss egal… und wenn ich schon dabei bin dann kann ich ja auch während ich mit 500 da runter bretter immer wieder meine blauen Standlichter ein und ausschalten. Das sieht dajnn bestimmt so aus als hätte ich Frontblitzer eingebaut…
Schon mal nachgedacht das auch sowas Fahrlässigkeit bzw Grobe Fahrlässigkeit sein kann. Und dann kommt die Versicherung bestimmt und nimmt dich in Regress.
P.S. ich hab kein Bock mehr auf diese Sachen hier.
Achja @PhoneX : finde ich echt toll das du das hier alles so toll schilderst und damit vieleicht den ein oder anderen zum nachdenken gebacht hast, dass er sich vieleicht doch für ein illegales Tuningteil entscheidet.
Wieso kann man es nicht bei der Aussage belassen illegales Tuning= Bäh!..
Aber ich glaube du musstest noch nie zu einem Verkehrsunfall, wo sich gerade mal 18 Jährige zerschroten weil diese Strassenrennengefahren sind (was auch mit in den § 5 fällt.)
Aber ich kling mich jetzt aus der Thread hier aus.
+ Dieser Beitrag wurde von fireresceforce am 24.09.2006 bearbeitet
@inspiron: Dann darf ich Dich zu einer Konstruktion beglückwunschen, die rein gar nichts mehr mit dem Ursprungsthema und dem Führen eines mit illegal techn. Veränderungen versehenes Kraftfahrzeug zu tun hat.
Und ausschließlich darauf bezog sich meine Argumentation und das Hinzuziehen der entsprechenden Gesetzestexte.
Wir brauchen doch jetzt nicht zu diskutieren, was passiert, wenn ich gar kein Versicherungsnehmer bin, obwohl es grundsätzlich um das Ändern der Standlichter am eigenen Fahrzeug ging, oder?!
Dass jetzt irgendwelche wilden Konstruktionen hier zusammengebastelt werden (allen voran die des Herrn Firereceforce), bestätigt doch irgendwie, dass ihr jetzt mit allen Mitteln versucht Recht zu behalten, oder?! Ganz unabhängig vom Ursprungsthema.
Diese niveaulosen Lächerlichkeiten und Sandkastereden des letzteren braucht man nicht wirklich zu kommentieren, oder?!
Erst werden Stammtischweisheiten auf den Tisch geworfen und um ja weiterhin Recht zu behalten werden sich schlicht irreale Sachen aus den Hirnwindungen gedrückt.
Und das nur, weil seine Aussagen - belegt mit Gesetzestexten - relativiert werden. Schon ein wenig jämmerlich, wenn man in keinster Weise kritikfähig ist, oder?
Und sorry, wenn man selbst passende Gesetzestexte nicht mehr einbringen darf, um damit eine alte Stammtischweisheit zu widerlegen, der sollte sich auch mal Gedanken um die Objektivität seiner eigenen Aussagen machen.
Mich dazu noch als jemanden darzustellen, der mit dieser Relativierung andere ermutigt illegal zu tunen, kann doch nicht allen Ernstes behaupten, dem Vorschulalterintellekt entwachsen zu sein.
Denn, wenn Du Dich selber an Deine eigene Aussage
[quote]
Wieso kann man es nicht bei der Aussage belassen illegales Tuning= Bäh!..
[/quote] gehalten hättest (der ich in vollem Umfang zustimme), und nicht noch die fundierte Stammtischweisheit des „ein Leben lang zahlens“ hinterhergeschoben hättest (wo es um das Ändern der Standlichtbirnen geht, und nicht um das mit 500km/h in eine Tankstelle rasens :pillepalle: ), hätte ich auch absolut nichts anzumerken gehabt.
Einen schönen Tag noch :zahnlos:
Mehr brauche ich auch nicht wirklich, sonst landet im nächsten Beispiel noch ein UFO während eine Leiche im Kofferraum und eine Feststoffrakete je links und rechts befestigt sind… ach, und natürlich die grünen Standlichter nicht fehlen dürfen :pah:
+ Dieser Beitrag wurde von PhoneX am 24.09.2006 bearbeitet
Blaue Standlichter sind ja nicht gerade doll an zusehen. Und zweifells ohne, Sinnelos. Aber jedem das seine.
Das solche derart getunte Autos ein schönen erkennungswert haben, für unausgelastete Dorf-Cherifs ist auch klar.(wenn der Wagen erst mal angehalten wurde, dann suchen die nach allem).
Hier im berüchtigten Raum Osnabrück, sieht man diese derart „zur Show zwecken“ aufgemöbelten Autos oft auf den ADAC-Schleppern(und die heulenden Besitzer daneben am Diskutieren(zwecklos))
:lolhammer:
Lieber @inspiron und @fireresceforce,
ich habe mit diesem @PhoneX auch schon mal eine Grundsatz Diskusion hinter mir(dabei ging es um ein Wischwasser Sieb) mit den Schlagwörtern:Sandkasten-Gerede und so…
Hmm, aber es sind Argumente auf einer anderen Ebene:
Genauso; sollte man den Motor im Winter erstmal Warmlaufen lassen bevor man fährt.
Es ist schlicht und einfach Verboten und damit Basta.
Sich auf den Satz : „Und dann baut mal einen Unfall und zahlt da ein Leben lang für!“ sich so der Art zu verkrallen, und es mit den Gesetzes Texten aus zu quetschen, zeugt für…
:pillepalle:
So, habe fertig.