[8P] Auto bei Prüfung durch TÜV-Prüfstelle beschädigt

Hallo zusammen,

heute muss ich mich einmal mit einer „nicht technischen“ Sache an euch wenden. Gestern war ich mit meinem Audi A3 bei einer Station des TÜV SÜD, weil die Hauptuntersuchung dran war. Vorweg, mein Fahrzeug ist komplett ohne Mängel durchgekommen.

Beim – meiner Meinung nach – etwas zu schwungvollen rückwärts einparken meines Fahrzeugs in der Halle für die Abgasuntersuchung ist der TÜV-Prüfer allerdings an einer Kante einer alten Arbeitsgrube hängen geblieben und hat meinen Unterfahrschutz stark beschädigt (siehe auch Foto).

Seine erste Aussage: „Bei einem tiefer gelegten Auto wäre Ihnen das früher oder später sowieso passiert.“ Als er merkte, dass ich mich damit nicht abspeisen lassen wollte, telefonierte er lange mit seinem Chef. Von dem kam dann die Anweisung, er solle die Bodenfreiheit meines Unterfahrschutzes messen. Wenn da weniger als 80 mm sind, „zahlen wir nichts“. Natürlich hat er sich viel Mühe gegeben, so zu messen, dass es am Ende 75 mm waren.

Später telefonierte ich dann mit seinem Chef selbst noch einmal und er sagte auf einmal, die 80 mm gelten eh nur für Weichteile (z.B. Gummilager). Hartteile müssten mindestens 100 mm haben. „Kommen Sie bei mir vorbei. Wir messen nach und wenn das eingehalten ist, bezahlen wir.“ Für mich klang das alles so, als biege er es sich zu Recht, wie er es braucht.

Als er dann hörte, dass den Fahrwerksumbau die DEKRA (Sachsen) abgenommen hat, meinte er nur noch, dass das gar nicht hätte abgenommen werden dürfen. Viel zu tief!!! (Zur Erinnerung: Mein Fahrzeug ist ca. 60 mm tiefer als Serie.)

Nun habe ich beim Audi-Händler nachgefragt. Es handelt sich um einen Schaden von ca. 60,- EUR (Teile) plus ca. 60,- EUR (Arbeitsleistung).

Was sagt ihr dazu? Gibt es diese Regeln wirklich? Und selbst wenn, darf ein TÜV-Prüfer mein Fahrzeug, welches er selbst auch noch als mangelfrei bewertet hat, wirklich beschädigen und ich soll den Schaden selbst zahlen??

Ich sage nur… Wieder eine meiner schlechten Erfahrungen mit dem TÜV. Allen möglichen Mist zertifizieren, das können sie aber von Autos haben sie keine Ahnung mehr. Das nächste Mal gehe ich wieder zur DEKRA und empfehle euch dies auch!

Schauen wir mal, wie die Sache weiter geht…

Danke und Grüße,
Mic.

Bin mal gespannt. :popcorn: Ist schon Krass, besonders diese stetigen, flüchtigen Ausreden. Damit sollte ein TÜV Prüfer eigentlich rechnen, das so etwas bei einem tiefergelegten Fahrzeug passieren kann. Fahre selber nur noch zur DEKRA.

Hallo

Ich würde den Kostenvoranschlag der Werkstatt mit einer Sachverhaltsschilderung, wie es zu dem Schaden gekommen ist, an die Geschäftsstelle des TÜV Süd schicken. Natürlich mit der Bitte, mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Eine angemessene Frist, z. B. vier Wochen, würde ich ebenfalls setzen.

Sollte der Zahlungseingang nicht fristgerecht erfolgen oder die Bezahlung verweigert werden, würde ich ein weiteres Schreiben, mit dem Hinweis, dass ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen werde, an die Geschäftsstelle schicken.

So sollte es mit der Schadensregulierung klappen !

So ein Malheur kann übrigens jedem mal passieren. Ich habe letztens beobachten dürfen, wie ein Ingeniuer der DEKRA mit einem PKW und Anhänger in den Bremsenprüfstand gefahren ist, um die Bremswirkung an der Hinterachse des PKW zu messen. Der Anhänger war voll beladen. Mit Ladung etwa 2,5t schwer. Man hat ihm dringend davon abgeraten, den Quatsch zu versuchen. Es kam wie es kommen musste. Er kriegte den PKW nicht wieder aus dem Bremsenprüfstand gefahren. Auf Grund der vielen Versuche hat es dann irgendwann die Kupplung des PKW zerlegt.

Mit Gruß
MrMattes

ich bezweifle dass Du was bekommst.
das mit der Tiefe ist immer Auslegungssache.
Blöderweise hat er auch recht dass der Unterbodenschutz wirdklich irgendwann flöten geht…

Ich lass nie jmd anderen mein Auto fahren ohne dass ich ihm sag dass er aufpassen soll wo er drüberfahren will.
Beim Tüv durfte ich auf die Grube bisher immer selbst fahren. Nur beim Eintragen von Fahrwerk oder Felgen ist er selbst gefahren.

Hallo zusammen,

danke für die schnellen Antworten.

@DuBone : Und diese Regel soll wirklich besagen, dass ein TÜV-Prüfer mein Fahrzeug beschädigen darf, ohne für den Schaden aufkommen zu müssen? Ich denke, die Sache hat nichts mit der Tiefe zutun. Wenn mein Fahrzeug echt zu tief sein soll, dann hätte er die Prüfung ablehnen müssen oder die Plakette verweigern können aber nicht diese Argumentation…

@MrMattes : Ja, so etwas kann mal passieren. Ich habe dem Prüfer auch keinen Vorwurf gemacht aber wenn man einen Fehler macht, sollte man auch dazu stehen. Er war wohl etwas gestresst, weil er zum Freitag-Nachmittag noch mehrere Fahrzeuge zu Prüfen hatte und bissl unter Zeitdruck war. Ich sagte zu ihm: "Dafür gibt es ja schließlich Versicherungen." Sein Chef meinte aber später am Telefon, dass der TÜV dafür keine Versicherung hat.

Ich fand dieses typisch schwäbische unfreundliche Verhalten eben zum Himmel schreiend. Kein Wort der Entschuldigung nur Schuldzuweisungen mir gegenüber!

Schauen wir mal. Anfang kommender Woche wollte mich der Prüfer noch einmal anrufen, weil er - wie könnte es anders sein - das passende Formular für so einen Fall nicht dabei hatte.

Grüße,
Mic.

Bei der TÜV-Prüfung, die Du ja bestanden hast, war dem Prüfer das Fahrzeug nicht zu tief, aber als er den Schaden verursacht hat kommt als Ausrede der Wagen sei tief?!?! Die Argumentation hinkt aber gewaltig.
Entweder ist der Wagen zu tief und nix ist mit Prüfung bestanden, oder die Tiefe ist in Ordnung.
Du hast doch die Papiere von der TÜV-Prüfung, konfrontiere den Chef doch mal damit.

Ich finde es kann immer mal passieren, daß man einen Schaden an einem fremden Fahrzeug verursacht, aber wenn man Schxxße baut, soll man auch dafür gerade stehen.

wenn die Polizei eine Eintragung anzweifelt können sie Dein Auto auch aus dem Verkehr ziehen. Es heißt ja immer zum Zeitpunkt der Kontrolle / EIntragung war es i.O. was danach folgt ist Spekulation

Das Argument dass er aufpassen muss ist wohl wahr. Der Tüv Prüfer stellt sich aber auf die Seite wo drin steht dass Dein Auto entsprechend den Regeln zur StVO IO (verkehrssicher) sein muss.

Die Tiefe von FZG wird auch verschieden gemessen.
Es gibt Autos die weit unter dem sind was fahrbar ist im Alltag. Die fahren aber mit Tüv (gefeffert z.B.) D.h. trotzdem jede Bodenwelle ist ein Abenteuer.

Ich kann mit meinem auch nicht zum Teil über diese Geschwindigkeitshügel drüberfahren weil ich in der Mitte voll aufsetzen würde.
Mein Auto ist nach Tüv Prüfer maximal legal tief und ich hab trotzdem Probleme.

Ich wünsch Dir das Beste aber stecke keine allzugroßen Erwartungen in das was folgt.

Legal hin oder her, er hat es beschädigt und möchte die Reparatur nicht bezahlen? Das kann nicht legal sein. Er hätte VOR Fahrtantritt sich über den ordnungsgemäßen Zustand des Autos versichern müssen. So lernt man es in der Fahrschule… Und wenn er Zweifel an der Tiefe hatte, dann hätte er das vorher prüfen müssen oder an der Grube mit Vorsicht statt Nachsicht einfahren müssen… Krasse Geschichte!

http://www.handelsblatt-shop.com/downloads/tuev-zertifiziert-p5196.html

also ich würde das so nicht stehen lassen…wenn du ne rechtschutz hast,würde ich sofort zum anwalt damit.er sieht ja vorher wie tief der wagen ist,dann muß man auch dementsprechend damit vorsichtig umgehen.wenn er ne cobra oder nen wiesmann prüfen soll,die ja von natur aus schon sehr tief sind und er da was kaputt fährt würde der spass noch mehr kosten.wenn die nicht in der lage sind,tiefergelegte autos zu prüfen,sollen die einen gleich wieder vom hof schicken.hätte ja auch deine stoßstange sein können…wenn ein reifenhändler beim aufziehen meine felge schrottet hat er die auch schliesslich zu zahlen und kann hinterher nicht sagen,den reifen den ich mir ausgesucht habe würde er aber nicht über die felge kriegen ohne sie zu zerstören…leute gibts:vogel:

Ich würde am Montag beim TÜV auf der Matte stehen, und nicht anrufen!!!.Falls nix dabei herauskommt direkt zur Polizei und Anzeige erstatten.Nicht hinhalten lassen, du musst mit Druck zeigen das du nicht mit dir spielen lässt. Wenn du Rechtschutz hast zum Anwalt ein Beratungsgespräch.
Gruss Souabe

Titel wurde angepasst, da zu pauschal.

Wenn du Rechtschutzversicherung hast, frag doch mal den Anwalt…

Du kannst natürlich den TÜV Prüfer einfach wegen Sachbeschädigung anzeigen. Unabhängig, wie tief das Fahrzeug ist, ob es sich um Hart oder Weichteile handelt, niemand hat fremdes Eigentum zu zerstören, auch wenn es nur 100 Euro sind, es liegt letztendlich am Prüfer selber, ob er sich wegen diesen 100 Euro ein Verfahren einhandeln will.

Vor der Prüfung schaut der Prüfer in den Fahrzeugschein. ( Pflicht) Dort steht die Tieferlegung drin.
Also nutze mgor seinen Tipp.

Der Ansatz denke ich, sollte von dir/deinem Anwalt weiter genutzt werden. Wenn auch nur ein Zweifel besteht, dass der Wagen zu tief ist, dann muss man sich als Fahrzeugführer davon in Kenntnis setzen (in diesem Fall aussteigen, bücken und schauen, ggf. messen), ob man das Hindernis durchfahren darf.
Das Argument, der Wagen sei ja ohne hin zu tief, das hätte nie eingetragen werden dürfen, zählt nicht unbedingt.

Beispiel:
Wenn ich auf der linken Spur der Autobahn mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren (nehmen wir an Tempo 120 sind erlaubt) und mir denke, der Typ von hinten ist eh zu schnell, ich fahren nicht nach rechts und lasse ihn überholen, ist das Nötigung. Völlig egal, ob der andere Verkehrsteilnehmer mit dem Überholen mit zu hoher Geschwindigkeit selbst ein Vergehen begibt. Die Aussage: der darf ja gar nicht schneller fahren, zählt nicht.

Und so sollte das bei dir genauso laufen: Erst schauen, dann fahren. Was übrigens in jeder Situation beim Führen eines Kfz gilt. Unwissenheit schützt ja auch bekanntlich nicht vor Strafe.

Gruß,
Thorstne

Ich denke auch, dein Anwalt für Verkehrsrecht bzw. normales Recht sollte dein Ansprechpartner sein, nicht unbedingt wir.
Meiner Meinung nach ist der Kerl aber schadensersatzpflichtig.
Du kannst auch keinen Krebskranken über den Haufen fahren und hinterher sagen "der wäre sowieso bald gestorben".
In dem Moment wo er sich reingesetzt hat, war alles ok. Nur das zählt.

Das selbe Problem hatte ich auch, eine komplett neue frisch lackierte Front wurde mit incl. Spoilerschwert total geschrottet!

Am Ende hieß es dann, ich hab den Schaden wohl selbst verursacht, weil er so tief ist (tiefe war vor einiger Zeit vom selben Prüfer eingetragen worden).

Hatte damals keine Chance mich zu wehren, die halten ja alle zusammen…

Außerdem: Es ist scheiß egal, wie tief dein Auto ist, es ist ja auch seine Aufgabe solche Mängel festzustellen! Und wenn er es ja sowieso schon gewusst hat, dass das Auto zu tief ist, wieso fährt er dann noch so, dass es beschädigt werden kann???

@A3_TDI
Hat deine RSV denn keinen eigenen Gutachter bestellt?

Hehe, soweit ist es gar nicht gekommen…

Wenn am Ende sogar die Werkstatt behauptet, der Schaden war schon…

Wenn du mit RSV eine Rechtsschutzversicherung meinst, so eine hatte ich damals noch nicht:(

Da gibt es nur eins!!! Anwalt konsultieren und Fertig die Spinner beim TÜV halten sich für so eine Art Herrgötter und müssen mal in die Schranken gewiesen werden. Das zeugt nicht gerade von Sachverstand,wenn einem TÜV Prüfer so etwas mit einem Tiefergelegten Auto passiert.:watis: