Hallo,
hatte eben ne feine Kontrolle von Polizisten gehabt:
ersta fragt er mich ob ich getrunken habe, ich sagte nein… dann sollte ich grade auf einer linie gehen usw… das habe ich abgelehnt und gleich einen alkoholtest verlangt, da stand 0,0 welch ein wunder sagte ich
da ich etwas frech zu den war weil ich nach hause wollte und die miaus langerweile kontrollieren,
wollte er warndreieck sehen-> gezeigt, dann erste hilfe kasten und warn weste-> gezeigt…
der wollte ja irgentwas finden wo er mich anscheißen kann.
dann kamm er auf meine bereifung, da ist aber nur 16" engetragen ( ich komme nie dazu meine felgen einzutragen)
So jetzt uss ich mich in spätestens 7 tagen melden und zeigen das ich 225/40 R18 fahren darf. der Polizist meinte sowas kann der freundliche rauskriegen und ich soll dann da der polizei vorzeigen. sonst 150 eur pro felge.
jetzt die Frage:
kann der freundliche wirklich was machen und was würde es kosten? ich dachte da muss das ganze abgenomen werden und per einzelabnahme eingetragen werden? ich habe ja die originalen S-Lie felgen dafür gibt es keine ABE.
zweite frage:
drohen mir wirklich 150 eur pro rad strafe und 3 punkte?
Wenn du originale S-Line felge hast und die mit 225/40 ab Werk angeboten wird, dann müsste dir entweder der Händler oder das KBA (Kraftfahrtbundesamt) weiterhelfen können.
Ich glaube nicht, ganz sicher kann ich es nicht sagen. Vermutlich bekommst du dann eine Verwarnung.
Edit: Halt, wenn die Felgen ohne Probleme auf deinen A3 zugelassen sind, dann droht dir garnix, weil du ja eigentlich bloß mit ner Sonderausstattung unterwegs bist sofern die Felgen bereits vom A3 stammen. Oberes würde nur bei Felgen von drittanbietern zutreffen und du diese nachträglich hast eintragen lassen (schätz ich mal ).
Welche Felgen genau hast du denn nun drauf? originale vom A3? Von einem anderen Audimodell?? Teilenummer bekannt?
Ohne genaue Angaben kann dir hier keiner eine konkrete Antwort geben.
aber das mit der strafe von 150 euro pro felge sehe ich anders die strafe beträgt 150 euro weil du ja mit einem wagen unterwegs bist bei dem die betriebserlaubniss erloschen ist wenn se net eingetragen sind und die punkte wirst wol auch bekommen
bei meinem alten (pug 306) wars so, das ich angehalten wurde und kontrolliert wurde: felgen und lenkrad nicht eingetragen…
strafe 50,- + verwaltungskosten, 3pkt in flensburg und sofortige stilllegung der karre mit nachfolgender vollabnahme beim tüv, der mich dann auch ordentlich gekostet hat! abe's aren jeweils vorhanden, haben sich aber gegenseitig aufgehoben. daher find ich 150 pro felge zuviel und is glaub ich auch nich gerechtfertigt!
so war heute bei freundlichen:
Er hat es mir ausgedruckt das ich 225/40 R18 fahren darf.
und in den neues Fahrzeugscheinen ist nur die auslieferungsgröße eingetragen… und man kann keine anderen größen eintragen so der Mitarbeiter…
hm ja zu der Felge:
Ist eine A8 Felge 8,5 J
die bereifung 225/40 R18 darf ich auf einer 7,5 J fahren…
der freundliche meinte aber es sei kein problem die 8,5 J.
und da die Polizei NUR wissen wollte ob ich 225 fahren darf auf ner 18" und nicht die Felge… da die ja gesehen haben das es eine Originale Audi Felge war.
aufjedenfall habe ich es heute bei der Polizei abgegeben und es ist wieder alles im Lot ich kriege keine Punkte oder Strafe
jetzt habe ich auch immer das schreiben von Freundlichen mit wo die größen stehen
Dein Händler und die Cops hat leider keinen Plan. Wenn die 8,5x18" ET?? nicht von Audi für den A3 freigegeben wurde und das ist in dem Fall so, muss die Felge vom TÜV abgenommen werden.
Da deine Betriebserlaubsnis nur einmal erlöschen kann und nicht pro Felge also 4 mal, bekommste "nur" 3 Punkte wenn du nen Mängelbericht hast auf dem das Feld Anzeige angekreuzt ist.
Ich hab auf meinem A3 im Sommer auch 18" S line Felgen vom TT. Habe Audi eine Mail geschrieben mit der Bitte um ein Traglastgutachten von Audi eine Felge und bin damit zum TÜV und Hab Einzelabnahme machen lassen und gut war.
Das ganze dann in die Papiere eintragen lassen und alles war ok.
Zu behaupten man hätte nie Zeit seien Felgen eintragen zu lassen ist ja ne faule ausrede. die muss man sich dann halt nehmen und wer bei einer Kontrolle noch frech wird den braucht es nicht wundern wenn die Grünen dann genauer werden und dann auf dein Versäumnis aufmerksam werden.
So ein Quatsch, denn dann wären alle Sline Audi A4 nicht zulässig, denn dort steht nur 17" drin mit 225er. Der Polizist hatte eher keinen Durchblick, wie auch mit der Weste die gar keine Pflicht ist für eine Privatperson.
Ich habe als Sommerbereifung ab Werk 18"Sline-Bereifung 245er. Ich fragte erst letzten Freitag den Tüver warum eigentlich in den Papieren nur 17Zoll 225er drin steht und mehr nicht(war gerade wg. Eintragung Spurplatten)…nichts zu sehen von den Original ausgelieferten 245er 18" in den Papieren und somit nach meiner bisherigen Meinung nicht zulässig. Seine Aussage: die Beweislast hat sich geändet. Früher mußtest Du der Polizei nachweisen, dass die Räder eingetragen sind die Du fährst. Nun muss die Polizei nachweisen, dass Du diese nicht fahren darfst und die Räder nicht zulässig sind. Deshalb muss in meinen Papieren auch nicht die 18"245er drin stehen.Da meiner Bj 2008 ist wurde es in Papieren auch nicht mehr beachtet. Dachte mir schon, dass Audi hier alles richtig gemacht hat bei einem neuen Auto… VG; HOlger