[8L] Welche Höhen sind einzuhalten beim Tieferlegen?

Hallo liebe Leute, hab mal ne Frage und zwar wie viel Bodenfreiheit muss man denn nun in Deutschland offiziell haben? Hab mal was von 8cm gehört!? Hab aber vom Querlenker zum Boden gerade mal knapp 7, ist so mit 31cm Nabenmitte-Kotflügel eingetragen? Wäre doch dann gar nicht mehr zulässig oder?

ja also 80mm is maximum was offiziell geht manche machen aber auch nur 100mm
aber wenn deiner unter 80mm is und da mal nicht auf nen bordstein fahren kannst wenn der Krankenwagen vorbei will dann fi*** die dich ganz schön!

Na gut, meiner ist nicht so tief (also am Querlenker). Aber auf 'n Bordstein möchte ich dennoch nicht drauf müssen, denn dann ist das erste, was kratzt, meine Front! Und das muss nun wahrlich nicht sein!

Aber die 80mm stimmen… aber ganz ehrlich: welcher Polizist misst - gerade wenn er so tief ist - unter dem Auto an den Teilen nach. Du hast einen Abstand eingetragen, der wird nachgemessen… wenn der übereinstimmt, denke ich, wird es da kein Problem geben :slight_smile:

Naja eingetragen alles gut und schön, find mein Auto jetzt persönlich auch nicht soo tief aber mehr geht wegen der rechten Antriebswelle schon nicht:-( Meine nur sollte wie gesagt mal was sein kann ich trotzdem ein dran kriegen oder? Bin ja nicht der einzige der mit dem Abstand hier rumfährt, gibt Leute die sind noch tiefer und das offiziell. Mich interessiert nur was passiert wenn man an den falschen kommt?

zum Einen - gibts so n Gesetz oder Verordnung wegen der Tiefe (in cm)
Wenn ja - würdest du im Besten Fall eine Mängelliste bekommen und müsstest dann noch mal bei einem Revier vorfahren und zeigen das es ok ist.

war das nicht so das es eigentlich keine genaue aussage zur mindesthöhe eines Fahrzeugs gibt sondenr nur zu den Betriebslampen, Kennzeichen etc.?
Das die einem nur was können, wenn man durch seine teife normale hindernisse nur noch im schneckentempo überfahren kann und somit zum verkehrshindernis wird?
Das war doch der sinn des 8cm holzbalkens (Richtlinie für normales Straßenhinternis)

Das is ja genau das was mich interessiert, also Stoßstange hängt zwar höher aber glaube genau das würde ich nicht mehr schaffen…Die eine KAnte an der Drehmomentstütze bleibt schon gern mal hängen:sadyes:

es gibt in Deutschland kein richtiges Gesetz wegen der Tiefe allerdings gibt es irgendwo was wo was mit 8cm drin steht laut meim TÜV-Prüfer,

Also bei mir sind 340mm eingetragen von Radmitte bis zur Kotflügelkante, allerdings hab ich selber nur knappe 5cm zwischen Agregateträger und Boden.

Die Polizei hat bei uns in Stuttgart immer nen Holzbalken mit 8cm dabei denn sie einmal unterm Auto durchziehen wenn er irgendwo nicht durchkommt wird das Auto Stillgelegt dann kommst zum Tüv Prüfer, danach Belehrung bei der Polizei (wieso, weshalb, warum), dann kommt deine Strafe 3 Punkte und ???€ und dann bekommst dein Auto wieder und hast 2 wochen Zeit es auszubessern und beim Tüv vor fahren.

Sache is ja nur das Auto is so auf der Tiefe vom Prüfer abgenommen und das sogar per Einzelabnahme der Dekra!?

ja meiner wurde auch von nem TÜV Prüfer per Einzelabnahme direckt bei H&R abgenommen und so eingetragen. Aber eine Eintragen kann auch ganz schnell wieder Rückgängig gemacht werden wenn es nicht den Gesetzen entspricht.

Wenn du aber 340mm eingetragen hast da is noch jenseits von iwelchen zu tiefen Stellen, das er jetzt tiefer is is ja was anderes:cool:

oh sorry war der falsche Fahrzeugschein beim Audi sind es 300mm die 340mm sind vom Corsa

Ich mein nur wies die Gesetzes Lage da? Normal müsste der Prüfer dann ja auch eins aufn Sack bekommen weil er das so hätte überhaupt nicht abnehmen dürfen!? 300mm? Wahnsinn, also bei mir schlägt bei 310 manchmal schon die rechte Antriebswelle am Rahmen an:-(

ja klar bekommt der Prüfer dann auch eine aufn Sack das ist ja auch das problem warum immer mehr Prüfer fast nichts durch gehen lassen. Ja meiner hat da auch geschliffen hab aber schon einmal Federwegsbegrenzer bei H&R rein machen lassen seit dem macht er es nicht mehr.

Gescheite Produkte zur Tieferlegung haben ein Gutachten bei, wo drin steht, wie tief man gehen kann…wenn man das Einhält, wird es keine Probleme geben…weil man die Erlaubnis Schwarz auf Weiß hat.

^^ DTS Line ist dabei dann wenig zu empfehlen, das Fahrwerk setzt sich mittlerweile schon zum zweiten mal.
Das ist alles jenseits von gut und böse. Wo vorherher 2 Finger zwischen Reifen und Kotflügel passten, tut es jetzt nur noch einer.

In Deuschtland gibt es eine Regelung in welcher Höhe die Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer etc. angebracht werden müssen.
Das ist auch beim Tieferlgen zu beachten. Man müsste jetzt nur wissen wie Tief :stuck_out_tongue:

Das mit den 8 cm steht meines Wissens nicht im Gesetzt, sondern in einer TÜV-Richtlinie. Der eine Prüfer hält sich daran, der andre siehts nicht so eng. Fakt ist, wenn die Polizei der Meinung ist, da stimmt was nicht, schicken die dich zum TÜV. Warum sie deswegen das Auto stilllegen sollten, versteh ich leider nicht, dies passiert ja nur bei akuter Verkehrsgefährdung.

Bei uns war die Polizei da früher sehr schlimm, aber anscheinend haben sie das zu oft grundlos gemacht und seitdem ist da Ruhe. Wenn was ist, ab zum TÜV, aber bestimmt nicht mitm Hänger, weil stillgelegt. Meiner Meinung nach übertreiben es manche hier ein wenig, entweder User mit ihren Aussagen oder Polizisten die das wirklich so handhaben… Wenn natürlich der Unterboden schon auf der Straße schleift, kann ich die Polizisten auch verstehen :fuchs:

Wenn ich mich auch noch recht erinnere, muss die Scheinwerferunterkante mind. 50cm vom Boden weg sein, was mit dem A3 wohl kein Problem ist, hier hat man dann mit nem Polo schon größere Sorgen, genauso gibt es Vorschriften für Kennzeichen- und Nebelscheinwerferhöhe usw.

Also mit nem Abstand von 31cm von Kotflügel-Nabenmitte is bei meinem A3 absolut Ende. Sind gerade so 50cm zur Scheinwerferunterkante und wirklich tief sieht das Auto so nicht aus. Meine Antriebswelle geht öfter mal am Rahmen an und werd ihn jetzt wohl oder übel n cm hoch drehen müssen bevor es die kaputt haut. Schade dass beim A3 technisch so viel nicht geht:motzki:

gerade so 50 cm und sieht nicht wirklich tief aus, verdammt dann sollte ich bei meinem mal messen, wieviel ich noch hab…hehe

Es gibt kein Gesetz, wie hoch ein Auto mindestens sein muss.
Die 8cm sind nur vom blauen TÜV als Richtlinie. Ist aber kein zwingender Grund. Und bevor die Cops in Stuggi n Auto stilllegen, sollen die mir erstmal eine Grundlage ihrer Aussage darlegen. Sonst geht da garnix! :stuck_out_tongue:

Gruß Jan