Das Fahrzeug ist immernoch dein Eigentum und natürlich kannst du entscheiden, ob du es dem Aufkäufer verkaufen willst.
Übrigens:
Das ist Blödsinn. Der Aufkäufer kauft natürlich das Auto in dem Zustand (also mit den Felgen/Reifen/Radio etc.) wie es begutachtet wurde. Denn für diesen Zustand hat er das Gebot abgegeben.
Zunächst einmal wird ein Gutachten zu deinem Fahrzeug erstellt also: "Was kostet eine Instandsetzung des Fahrzeuges bei der Vertragswerkstatt?!" (Audi). Dieses Gutachten muss von einem Sachverständigen vom TÜV/ Dekra/ GTÜ gemacht werden. Ganz wichtig: DU kannst entscheiden, wer dein Gutachter ist!
–> Angenommen die Indstandsetzung bei Audi kostet (sagen wir mal) 5.000€ und es übersteigt den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs nicht, dann ist das die Summe, die die Versicherung für das Fahrzeug zahlt.
Danach wird der Wagen mit dem Schaden in eine Händlerbörse gestellt und potenzielle Käufer "bieten" zu welchem Preis sie den Wagen in dem Zustand von deinem Hof holen. Angenommen einer bietet 1.000€, dann wird dieser Betrag von der Summe von der Versicherung abgezogen --> 5.000€ - 1.000€ = 4.000€ (
Nochmal Kurzform von dem davor:
Du bekommst in meinem frei erfundenen Beispiel quasi 4.000€ von der Versicherung und 1.000€ von dem Händler… wenn du drauf verzichtest halt nur 4.000€ und dann kannste schlachten oder aber du nimmst den Verkauf in eigene Hand.
Als Tipp:
Ich hab damals meinen Polo nachm Unfall selbst verkauft -> 300€ mehr bekommen als ich per Börse bekommen hätte
Und ich hab bei dem Gutachter viel argumentiert, dass sehr viel gerade erst reingesteckt wurde (Bewiesen durch Rechnungen und Belege) Und das hat den Preis ordentlich nach oben gedrückt.
Argumentier dann bei der Versicherung, dass du auf dein Auto angewisen bist, sie sind in der Pflicht dir a.) einen Leihwagen zu stellen oder b.) Das Geld für einen Leihwagen auszuzahlen.
Bei Fragen meld dich ich hatte das alles im letzten Jahr im März…
Es muss keiner von denen mit den grünen, blauen oder roten Kitteln sein. Davon wird dir im Allgemeinen sogar eher abgeraten, weil die großen Organisatioen mit den Versicherungen zusammenarbeiten.
Such dir am besten einen freien Gutachter deines Vertrauens. Hör dich mal im Bekanntenkreis um, ob du eine Empfehlung bekommst. Damit meine ich übrigens nicht jemanden, der "sehr großzügig" ist, sondern jemanden der einfach sauber und korrekt arbeitet.
Edit: Was bisher noch nicht erwähnt wurde. Im Totalschadenfall darf die Versicherung übrigens auch eigene Restwertangebote einholen. Beispiel: Der WBW beträgt 5000 €, dein Gutachter ermittelt einen Restwert i.H.v. 1500 €. Die Versicherung findet aber jemanden, der das Auto für 2000 € kauft. Dann kriegst du auch nur 3000 € von der Versicherung.
Stimmt!.. Du hast Recht…
Tschuldige hatte das kurz falsch in Erinnerung. Bei mir hat das damals ein Bekannter gemacht, der gleichzeitig beim TÜV arbeitet, dachte deswegen kurz daran, dass es so sein müsste, ist aber nicht so…
Wieso sollte ich das klarstellen, wenn es jeder zu wissen scheint und keiner wirklich vom Fach ist und seinen Senf aus dem Interbet hat.
Ich bin nicht dafür da hier Rechtsberatung zu geben.
Nur kleiner Tipp:
Das mit den kalkulierten Reparaturkosten bei markengebundener Werkstatt ist bei dem Baujahr auch meist Mist, kann man sogar im internet nachlesen.
Ich denke nicht, dass das Scheckheft lückenlos ist und ausnahmslos bei Audi.
Ist bekannte BGH Rechtsprechung.
Also ist das mit der Kalkulation schon wieder Mist.
Zweiter Mist:
Die Versicherung zahlt eben auch im Falle der niedrigeren Reparaturkosten als dem Wiederbeschaffungswert nicht immer die Reparaturkosten (die übrigens auch nur Netto, so lange nicht eine Rechnung vorgewiesen wird)
Denn ebenfalls nach BGH muss die Versicherung erst nach 6 Monaten dann die Differenz zu den Reparaturkosten erstatten, wenn man nachweist, dass das Fahrzeug noch auf einen angemeldet ist.
Die Liste könnteich noch beliebig fortführen.
Steht eigentlich alles im Internet, aber ist klar Schuster bleib bei Deinen Leisten.
Ich verkneife mir lieber den Spruch von Dieter Nur
Aber bitte weiter so vom Nutzungsausfall will ich garnicht sprechen.
Das ist nicht persönlich an irgendeinen gerichtet, sondern allgemein erschreckend wie viele Halbwahrheiten hier rumgeistern
Und was war dann so falsch daran, was ich geschrieben habe bzw. Müll? Mooney hat doch exakt das gleiche geschrieben wie ich.
Die Tatsache das Auto zu verkaufen auf Stahlfelgen hat bis jetzt immer funktioniert. Habe sehr viel mit Händlern zu tun und diese haben mir sogar den Ratschlag gegeben.
Soll es halt jeder für sich selbst entscheiden, wie er es handhabt…Ich mache es immer mit meinem Prinzip (bzw. ich rate jedem meiner Bekannten dazu) und bis jetzt hatte ich damit noch nie negative Erfahrungen gemacht.
Hilfe bis zu einem gewissen Grad natürlich, aber mehr als über pm meine Hilfe anbieten werde ich nicht.
Wenn Energie nach meinen Ausführungen nicht merkt, dass er einen Anwalt braucht, der das für ihn abwickelt dann kann da nix dafür.
Wie gesagt werde nicht ich sein, aber es ist mir nicht verständlich, was daran so schlimm ist, einen Kollegen in 5 Minuten das zu schildern und der erledigt das dann für den Mandanten.
Und wie du schon sagst, es soll einem geholfen werden.
Helfen Heißt aber nicht, jeden Mist, der hier geschrieben wird richtig zu stellen.
Wenn man´s besser weiss, schon
Damit hilft man ja auch nicht nur dem TE, sondern auch anderen Leuten (wie mich), die das interessiert und im Fall des Falles das Wissen dann besitzen.
Vor ein paar Tagen habe ich im TV gesehen, dass wenn es bei einem Unfall keine Streitigkeiten gibt und die Schuldfrage geklärt ist, man die Anwaltskosten selbst zahlen muss, wenn man trotzdem einen einsetzt. Es wird natürlich viel Müll erzählt, sowohl im TV als auch in Foren, umso dankbarer ist man, wenn jmd der es wirklich weiss, erklärt wie es wirklich ist.
Ich glaube VOX war´s, bei Auto Mobil. Da gibt´s ja eine Rubrik "Recht so".
Ist es nicht egal, wie viel jmd für das Kaputte Fahrzeug zahlt, als Geschädigter bekommt man doch immer gleich viel, oder seh ich das falsch?
Also Restwert 1000€, Versicherung zahlt 4000€ = 5000€
Händler kauft für 1500€, Versicherung zahlt 3500€ = 5000€
Und wenn man das Fahrzeug behalten will, kriegt man dann die 5000€ - den Restwert = 4000€
Und auf eine Reparatur in der Vertragswerkstatt kann man auch nicht beharren (wenn das Auto denn was älter ist)?
Ist das so richtig?
wenn jemand der versicherung einen höheren restwert für das kfz bietet, wird dieser abgezogen, egal ob du das auto behälst oder nicht.
also nach deiner rechnung nur 3500€
Hmm das sind ja viele eindrücke die ich hier gewinnen kann … Die einen hören sich ziemlich gut an andere widerrum hören sich nicht so toll an
Bin trotzdem Dankbar über jede Hilfe.
Werde euch weiter auf dem laufenden halten
Nicht, wenn man das Auto reparieren will. Dann ist man natürlich daran interessiert, dass der Restwert möglichst gering ist (und die Versicherung will genau das Gegenteil).
Dieser Fall ist auch die Regel. Das Auto wird dann in der nächsten Hinterhofwerkstatt günstig instandgesetzt.