Also nochmal.
Die gegnerische Versicherung will immer so wenig wie möglich bezahlen.
Wir gehen mal davon aus, dass der Wiederbeschaffungswert von dem Wagen 4000Euro beträgt. Der Restwert des Wagens ist 1500Euro. Also wie viel muss die Versicherung dann noch zahlen? Genau 2500Euro. Das wären dann auch die Reparaturkosten, um das Auto wieder in den Normalzustand zu setzen.
Wenn das Gutachten erstellt ist, wissen wir, welchen Restwert der Wagen hat. Sollte man jemanden privat finden, der dir 1800Euro gibt, dann verkauft man das Auto auch an diesen. Man sollte aber davor mit einem Kollegen einen Kaufvertrag über die 1500Euro machen und diesen dann deinem Anwalt überreichen. Denn jetzt kommt der springende Punkt. Sollte die gegnerische Versicherung ebenfalls dann den Restwert wissen, so wird diese eventuell auch jemanden suchen, der mehr als die 1500Euro bezahlt (ein anderer Händler). Somit muss die Versicherung weniger bezahlen. Also keine 2500Euro, sondern z.B. nur 2300Euro, wenn die Versicherung jemanden findet, der das Auto für 1700Euro kaufen möchte.
Deshalb sollte dein Anwalt auch so schnell wie möglich den Kaufvertrag erhalten über die 1500Euro, damit die gegnerische Versicherung niemanden mehr finden kann.
Es kommt natürlich auch immer aufs Auto an. Sollte man z.B. einen Wagen besitzen, der auf dem momentanen Markt unfallfrei 15000Euro bringt und laut Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden hat (z.B. 20000Euro Reparaturkosten), so kann man sich die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und somit das Auto behalten. Wenn man jetzt jemanden an der Hand hat, der das Auto für z.B. 3000Euro wieder reparieren kann, kann man somit auch einiges in die eigene Tasche stecken.
Soweit ja, aber in meinen Augen (Laie) würd ich es auch als Betrug ansehen, da du die Versicherung ja um Geld bescheisst indem du den gefaketen Kaufvertrag ihnen zusendest.
In dem vorigen Beispiel um 300€. Denn du gibst an du hättest das Auto für 1500 verkauft, aber tatsächlich an jemand anderes für 1800…
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das so gesetzlich konform ist.
Mir ist auch das mit dem Wiederbeschaffungswert neu. Werden Haftpflichtversicherungen anders gehandhabt als die eigene Kasko? Denn die zahlt mir maximal den Restwert aus bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und nicht die Reparatur wenn diese den Preis des Restwertes überschreiten würde, bzw den Wiederbeschaffungswert…
€: Das mit der günstigeren Reparatur ist klar. Auszahlen lassen und dann wo anders günstiger reparieren ist mir bekannt.
Die andere Vorgehensweise allerdings nicht
Wie gesagt, ich dachte auch zuerst, es wäre illegal. Aber ist es nicht! Es ist nicht verboten an dem Auto noch Gewinn zu machen.
Man muss halt wie gesagt nur jemanden sehr schnell finden, der dir mehr als den Restwert dafür gibt.
Am Ende bekommt er den Wiederbeschaffungswert, egal ob einer wenig oder viel zahlt…
Wenn du nen gefakten Kaufvertrag vorlegst, bekommst die Differenz zwischen Restwert und Wiederbesch.Wert…
Da aber NUR dein Kollege den Kaufvertrag FIKTIV abgeschlossen hat, bescheisst du dich ja selbst, da du wie gesagt NUR die Differenz bekommst…
Wieso denn? Wenn du das Auto behälst und du dir nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen lässt und jemanden findest, der dir im nachhinein auch mehr Geld gibt als der Restwert beträgt, ist es doch auch nicht illegal?!
Eigentlich ist es mir egal, was ihr denkt. Informiert euch bei eurem Anwalt, wenn ihr es mir nicht glaubt!
Eben nicht. Solltest du jemanden finden, der dir mehr zahlt als den Restwert, machst du somit Gewinn. Solltest du niemanden finden, dann ist es egal und du musst keinen "gefakten Kaufvertrag" abgeben! Da ein Händler ja eh schon die 1500Euro geboten hat.
Die Frage wurde mir bis jetzt nicht beantwortet. Was genau zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung?
Denn die eigene Kasko zahlt, wie oben bereits erwähnt, nur den Restwert des Autos aus. Nicht den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur, sollte sie den Restwert übersteigen.
Also dann macht mir das jetzt auch schon einiges mehr Sinn
Sprich, es wird nicht wie bei der eigenen Kasko gehandhabt.
Jetzt kommt mal wieder das aber:
Ist es nicht Jacke wie Hose wann du das Auto wirklich verkaufst, wenn man so vor geht wie du sagst?
Denn der gefakete KV liegt ja dann vor und an dem wird sich orientiert. Dann kann man sich doch alle Zeit der Welt lassen und einen Käufer suchen der mehr zahlt als der im gefaketen KV angegebene Wert. Warum muss das unbedingt schnell von Statten gehn?
Klar, du kannst im Nachhinein noch jmd finden, der dir mehr gibt. Keine Frage…
Aber doch bitte nicht im laufenden" Verfahren" Wenn die Versicherung sagt, wir hätten jmd, der die Summe X zahlt, kannst du ja sagen, du lässt dir die Diff. ausbezahlen, weil du das Auto gerne behalten würdest.
Man muss halt schnell sein, da es ja sein könnte, dass du nie wieder jemanden findest, der dir mehr als den Restwert gibt. Solltest du im Nachhinein nur noch jemanden finden, der dir sogar weniger als den Restwert gibt, machst du somit Verlust.
Ja abzüglich Restwert, das meinte ich ja. Ich wollte nur damit sagen, dass du die Summe des Wiederbeschaffungswertes erhälst.
Also solltest du den Wagen behalten, dann kriegst du den Wiederbeschaffungswert Minus Restwert. Solltest du den Wagen abgeben, dann kriegst du den Wiederbeschaffungswert inkl. dem Restwert.
angenommen ich belasse alles so wie es ist. Die gegnerische Versicherung findet auch niemand neues, der Restwert bleibt bei 1500€. Wird das Auto dann an den Händler vk der den Restwert bei der Ermittlung angegeben hat oder was passiert mit der Karre?
Deshalb das Auto dann auf Stahlfelgen stellen. Ihm sagen, du hast keine Sommerreifen und die Sommerreifen inkl. Felgen nochmal einzeln verkaufen bei Ebay oder sonst wo…