Hallo Liebe Community.
War lange Zeit nicht mehr so aktiv hier im Forum doch heute muss ich mich leider mal an euch wenden.
Die Suchfunktion habe ich bereits benutzt jedoch finde ich das jeder Unfall andere Beratung braucht.
Also heute ist mir eine Frau in meinen parkenden Audi a3 gefahren.
Schuldfrage ist ganz klar geregelt die Frau hat Schuld nun meine Fragen an euch.
Es ist mein erster Unfall und so wie ich das beurteilen kann handelt es sich um einen totalschaden,
Wie gehe ich jetzt am besten vor.Also Polizei wurde gerufen und Auto wurde abgeschleppt auf den Hof eines Abschlepp Unternehmens.
Wie sind meine weiteren Schritte möchte natürlich soviel Geld noch rausholen wie nur möglich…
Könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben was meine weiteren Schritte sein sollten???
Mein Auto ist ein Audi a3 1,8T Baujahr 1997 mit knapp 180tsd Kilometern
Anbei ein paar Bilder
Was man bei den Bildern nicht so gut erkennt also die Fahrertüre lässt sich nur noch Schwer auf und zu machen ausserdem sind 2 deutliche Dellen am hinteren Bereich des Daches zu erkennen.
Was ist mein auto eurer Meinung nach noch Wert?
Nimm dir am besten n Anwalt, der kann dich da am besten vetreten.
Da die Schuldfrage eindeutig ist, muss die gegnerische Versicherung diesen Zahlen, genauso wie den Gutachter, welcher deinen Schaden ermittelt, so wie den Wiederbeschaffungswert.
Es wäre am einfachsten für dich, klar…blöde Rennerei und so…aber da bist am besten mit aufgehoben…
Anwalt, welcher auf Verkehrsrecht spezialisiert ist am besten.
Okay danke dir erstmal wie ist das denn muss ich da erstmal in Vorkasse treten oder wird das direkt von der anderen Versicherung bezahlt?
Das wäre noch gut zu wissen…
Also bei meinen Unfällen war es bisher immer so, dass ich für Anwaltskosten und Sachveständigerkosten NICHT in Vorkasse treten musste.
Wegen Gutachter und anschliessend neues Auto hatte ich damals ne Abtretungserklärung unterschrieben, dass das Autohaus sich um alles kümmert. Dann hatte ich da "nur" die Ergebnisse bekommen, welche ich meinem Anwalt gegeben habe und er das bei der gegnerischen Versicherung einreichen konnte.
Am besten zu mir, ich mache sehr viel Verkehrsrecht.
Die Kosten Deines Anwalts werden von der Versicherung im Falle des klaren Verschuldens der Dame bezahlt.
Mach auf keinen Fall irgendwas selbst, das geht in die Hose, dann schicken die Dir einen Gutachter, der für die arbeitet und dann schaust Du mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Gerne kannst mir eine PM schicken, dann geht es ruck zuck
Danke euch erstmal für eure antworten.
Habe heute Neuigkeiten bekommen…
Die gegnerische Versicherung hat sich heute bei mir schon gemeldet und mir einen gleichwertigen Leihwagen angeboten der kommt auch schon am Donnerstag Abend.Ausserdem wurde mir am Telefon gesagt das ich mir jetzt einen Gutachter suchen kann der dann ein Gutachten machen kann und dann solle ich mich nochmal melden…
Was meint ihr was mein Wagen noch Wert ist bzw war anhand der Bilder seht ihr ja den Schaden sonst ist er eigentlich noch gut in Schuss…
Ich würde sagen, der Wert liegt bei 2000-3000€.
Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass eine Versicherung sogat freiwllig einen Leihwagen zur Verfügung stellt. Sonst wollen die sich doch um jeden Euro drücken.
Moin,
mir ist im Juli letzten Jahres auch eine Mädel Ian Auto gefahren.
Bei mir war er ein bj 97 agu 210tkm.
Restwert der beziffert wurde lag bei 2400€
Die gegnerische Versicherung hat alles gezahlt, bis auf den letzten Cent.
Ich musste nicht in Vorkasse treten.
Die Rechnung von Gutachter,Abschlepper und Co wurden direkt an die Versicherung weitergegeben.
Entweder du bekommst das Geld für das Gutachten oder die Versicherung zahlt direkt an den Gutachter.
Die Versicherung stellte mir frei, einen Mietwagen zu nehmen oder Nutzungsausfall zu beziehen.
Ich entschied mich für Nutzungsausfall mit 43€/Tag
Hab zu dem Zeitpunkt zwei Autos besessen
Das hört sich ja alles ziemlich okay an…
Ja also mein Auto war da ganz normal geparkt dort war auch parken erlaubt wurde halt durch den aufprall auf den Bürgersteig geschoben .
Wie gesagt die Dame muss schon ordentlich Speed drauf gehabt haben aber leider gab es keine Zeugen.
Also die Dame von der Gegnerischen Versicherung klang sehr nett am Telefon wie gesagt hat gleich gesagt das ich einen Leihwagen haben kann und das ich doch bitte einen Gutachter beauftragen soll.Also eigentlich alles ziemlich unproblematisch…
Hoffe das bliebt auch so und ändert sich nicht doch noch
Naja man muss einfach alles posituv sehen und ich denke das es bestimmt wieder ein Audi wird, nur weiss ich noch nicht welcher…
Hallo,
wenn du so viel wie möglich rausholen willst, dann würde ich folgendes machen.
Gutachten erstellen lassen
Anwalt einschalten
Warten, was der Restwert des Autos ist (z.B. 1500€))
Wenn du jemanden findest, der dir mehr Geld gibt, als der Restwert des Wagens beträgt, dann verkaufst du das Auto an diejenige Person (z.B. 1800€)
Davor solltest du mit einem Kollegen einen Kaufvertrag machen über den Restwert des Autos (1500€) und den Kaufvertrag deinem Anwalt geben
Den Verkauf solltest du aber so schnell wie möglich machen. Am besten schon gestern. Und wie gesagt nur dann, wenn du irgendwo mehr Geld erhälst als den Restwert!
Auto auf Stahlfelgen stellen und demjenigen verkaufen
Alufelgen nochmal einzeln verkaufen
Somit holst du meiner Meinung nach am Meisten Geld aus deinem Wagen.
Verstehe ich Punkt 3-5 richtig so: Restwert ermitteln. An Person A den Wagen über Restwert verkaufen. Mit Person B einen Kaufvertrag abschließen passend zum Restwert und dann diesen gefaketen Kaufvertrag dem Anwalt übergeben.
Und das soll legal sein?
€: Um noch eine Frage an die Allgemeinheit zu stellen: Geht das Auto in den Besitz der Versicherung über wenn sie den Restwert bezahlt?
Ja ist es. Erst vor einigen Tagen mit dem Anwalt abgesprochen.
Denn der "gefakte" Kaufvertrag mit deinem Kunden geht an die gegnerische Versicherung. Es ist nicht verboten Gewinn an dem Auto zu machen.
Nein das Auto geht nicht in Besitz der Versicherung. Wenn ein Gutachten erstellt wird, wird das Auto in eine Händlerbörse eingestellt und dort wird ermittelt, welcher Händler am meisten dafür bezahlt. Und das ist der sogenannte Restwert.
Das Auto wird dann sozusagen an den Händler verkauft.
Der Kaufvertrag ist ja aber nicht der originale und eigentlich mMn. sinnlos. Benötigt die gegnerische Versicherung nicht nur das Restwertgutachten? Dafür muss man doch kein Kaufvertrag faken.
Ich würd gern nochmal nachhaken weils mich doch interessiert.
Angenommen es verläuft ganz normal:
Restwertermittlung, meinetwegen 1500
Versicherung zahlt 1500 aus
Was passiert mit dem Auto? Bleibt es bei mir aufm Hof stehn und ich kann tun und lassen was ich will?
Falls ja, könnte ich doch das Auto auch für 500€ noch verkaufen. Weswegen soll ich das möglichst schnell über den berechneten Restwert verkaufen, noch bevor ich die Auszahlung des Restwertes bekommen?
Ergibt für mich momentan kein Sinn…