Hallo Leute,
vlt. mal was generelles zu Spur/-Adapterplatten:
In Deutschland ist eine Spurverbreiterung nur um 2% an der Achse zulässig. Das bedeutet, 1% pro Seite.
Die Frage ist immer wovon dieser Wert berechnet wird…
Der Wert berechnet sich von der Achsbreite. Nehmen wir mal als Achsbreite die von meinem S3. ca 1500mm. 1% von diesen 1500mm sind 15mm.
Das bedeutet ich darf meine Spur um maximal diese 15mm verbreitern. Doch von welcher ET ausgehend. Denn die ET spielt eine wichtige Rolle!
Und zwar von der original von Audi eingetragenen Felge mit der kleinsten ET. In meinem Fall wäre dies eine Stahlfelge in 16 Zoll mit ET31.
Also darf ich maximal eine Felge fahren (mit oder ohne Adapter) die eine ET16 hat!! Ich hab so gut wie alle Felgenhersteller durchgeguckt und die meisten Felgen haben alle eine ET um die 30…
In meinem Fall war es so, dass meine Felge(RH) in 8,5x19 eine ET49 hatte und standartmäßig mit Lochkreisadapter (20mm) auf effektiv ET29 kam.
Dies war aber bei weitem nicht bündig. Also habe ich einen 45mm Adapter genommen. Fazit ET4 und perfekt bündig. Leider aber ET4 was ja deutlich zu klein war und der Adapter (sogar original RH) steht nicht im Gutachten meiner Felge drin.
Damit ich nun erlaubt bündig werde, habe ich mir die Felge in 9,5x19 gekauft mit ET61. Diese wird mit einem 30mm Adapter gefahren. Also effektive ET 31. War aber auch nicht bündig. Also den 45mm Adapter drauf und siehe da: Effektive ET 16 was ja so erstmal erlaubt ist und bündig. Die fehlenden 12mm zwischen ET4 bei 8,5Zoll und ET16 bei 9,5 Zoll musste ich über die Felgenbreite rausholen. Denn wenn die Felge 1 Zoll breiter ist sind das 25,4mm insgesamt. Also davon die Hälfte (12,7mm) nach Innen und die andere Häfte nach Außen. Die Rechnung deckt sich also. 8,5 ET4 = 9,5 ET16 !
Und trotz original RH Adapter mit Nummer, bekomme ich diese Kombi nicht eingetragen. Nicht einmal per Einzelabnahme. Denn Fakt ist, dass laut diversen TÜV's und Dekra's der 45mm Adapter nirgendwo in seinem Gutachten für die Verwendung an meiner Felge vorgesehen ist und im Felgengutachten stehen nur die original Adapter drin die mit der Felge ausgeliefert werden.
Also auch keine Einzelabnahme möglich. Denn eine Einzelabnahme prüft nur, ob mehrere Gegebenheiten die sich sonst auf Originalkomponenten beziehen auch zusammen passen. Wenn man aber nicht mal ein Teilegutachten hat, in dem bescheinigt wird, dass ein Adapter generell an einer Felge gefahren werden darf, dann fängt der TÜV erst gar nicht an zu prüfen, sondern müsste laut eigener Aussage, erstmal dieses generelle Gutachten für die Verwendung erstellen. Also das tun, was sonst die Hersteller erstellen lassen…Und das kostet dann bis zu 1000€…
Das der 45mm Adapter an einer anderen RH Felge gefahren werden darf, interessierte ihn nicht, weil es nunmal eine andere Felge war noch dazu in einem Gutachten für BMW…
Das was ich euch hier beschrieben habe, sind lediglich die offiziellen erlaubten Berechnungen und Aussagen von etlichen übereinstimmenden Prüfstationen. Teils sogar in verschiedenen Bundesländer.
Das man irgendwie, irgendwo immer alles eingetragen bekommt, weiß ich natürlich auch. Daher bitte keine Anworten wie: "Ich fahr aber an meinem S3 eine 8,5 Zoll Felge mit ET15, ET10 oder sonst was und habe diese eingetragen bekommen"
Ich selber habe schon genug von Felgenkombis gesehen die nach offiziellen Bestimmungen nie gingen, aber trotzdem immer abgenommen waren und muss auch zugeben, dass ich meine Kombi ohne Eintragung fahre weil ich es einfach nicht einsehe nur wegen dem Gutachtenmurks mein Auto anders zu fahren. Zumal ich mich sonst ja an alle rechnerischen Bestimmungen gehalten habe.
Viele Grüße
Marius