[8L] Nebelschlußleuchte als Bremslicht

Hola Hombres,

spricht etwas dagegen wenn man die Rückleuchten etwas anders verschaltet? Sprich die Plätze für Nebelschluß li+re als Bremslicht und das linke Bremslicht als Nebelschlußleuchte? Oder gibt es Probleme mit Rennleitung und TÜV?

Laut Gesetzauszug von User Mackie kann ich kein Verstoß erkennen.

Auszug:
§49a Abs. 3 StVO:
-Lichttechnische Einrichtungen müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie sich gegenseitig in ihrer Wirkung nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, auch wenn sie in einem Gerät vereinigt sind.

Salu2
Icke


Da die Schlussleuchte ein Prüfzeichen hat, wird eine andere Belegung der „Kammern“ nicht gestattet sein. Also kein Tausch von Bremslicht z.B. mit Rücklicht o.a.

Ciao Christof

Hallo Icke!

Ich kann nur dringend davon abraten.
Ein Freund hat mal (vor Jahren schon) bei seinem Golf II die US-amerikanischen Rückleuchten nachahmen wollen, bei diesen war es nämlich so, daß die Nebelschlußleuchten (beidseits) auch als Bremsleuchten zusätzlich geschaltet waren.
Technisch gesehen war das kein größeres Problem, sah auch gut aus, nur hatten die „Herren in Uniform“ etwas dagegen einzuwenden:

3 Punkte (!!!) + 150,- (DM) Bußgeld.

Damals zumindest (90´er Jahre);
ich glaube allerdings, daß sich daran bislang nichts geändert haben wird.

keep rollin´

Mit welcher Begründung bekommt man 3 Punkte???
Das kann doch nicht nur das Brems/Nebellicht gewesen sein…!

naja, dürfte meiner meinung nach net möglich sein. wenn du die nebelschlussleuchte ein hast, ist dein standlich nicht mehr zu erkennen…

@a3cruiser:
Verstehe ich nicht…

Glaube nicht, dass das überhaupt jemand merkt, wenn Du die Belegung änderst!!
Muss dann halt nur die Birnchen auch tauschen!!
Sieht bestimmt net schlecht aus…

also, soweit ich weis, muss das standlicht zu erkennen sein, wenn die nebelschlussleuchte an ist.

ich glaub auch net, dass es wirklich gut aussieht, wenn man das bremslicht nach oben setzt…

du kannst mit wiederständen die nebelleuchte auch als bremslicht mit benutzen - stand mal hier im forum

mfg

cyber

HAllo!!

Muß mich auch mal einschalten!! Hatte das damals bei meinem Couep auch gemacht bzw anders hatte die nebelleuchten noch zusätzlich an die bremslichter gehängt!( wer sich das blaue coupe in meiner Galerie ansieht kann sich denken warum) !
Warum muß das rücklicht zu erkennen sein wenn die nebelschlußleuchte an ist?? Verstehe ich nicht, sind denn die älteren 3 er BMW´s alle illegal durch die gegend gefahren?? die hatten nämlich ihre nebelschlußleuchte in dem schlußlicht!

MFG Timo

Icke, wenn ich dich recht verstehe, willst du einfach die Einbauplätze der Rück-/Bremsleuchte mit den Nebelschlußleuchten tauschen - richtig ?? also Rücklicht oben statt unten.

Das einzige, was evtl dagegen sprechen könnte, ist die Tatsache, daß die Lichtaustrittsöffnung am Rücklicht bei den NSL kleiner ist, als an der original Stelle. Andererseits gibt’s ja genügend Autos mit viel kleineren Funzeln als Rücklichter.

außerdem gibt es ja noch im §49 StVZO den Hinweis, daß die Lichter in gewissen Winkeln sichtbar sein müssen. Den Text dieser Richtlinie hab ich aber nicht zur Hand.
Ansonsten sehe ich eigentlich keine Hindernisse.
Die restlichen Vorschriften bezüglich Höhe, Farbe etc sind ja eingehalten.

hier nochmal der Link zum §49:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php3

Gruß Mackie



Hola Hombres,

ich versuche es nochmal zu erklären.

Ich möchte die obere Lichtkammer das Bremslicht ist auf beiden Seiten. Bei den Faceliftrückleuchten von Wotan ist der Blindstopfen auf der rechten Seite nur oben und unten gehalten.

Also wird auf dem rechten Lampenträger die Leiterbahn für das Bremslicht durchtrennt und eine Leitung auf die Leiterbahn zur oberen Lichtkammer „Nebelschluß re.“ angelötet.
Auf der rechten Seite ist diese Leiterbahn eh nicht durch eine Leitung am Stecker belegt.

Auf der linken Seite werden beide Leiterbahnen „Bremslicht und Nebelschlußlicht“ durchtrennt und dann über Kreuz wieder verbunden.
So daß der Strom für Bremslicht auf Nebelschluß geht und umgekehrt.
Ich denke nun ist klar was ich meine.

Die Begründung daß ich daß das mormale Schlußlicht zu sehen sein muß bei Gebrauch des Nebelschlußlicht erscheint mir etwas unlogisch da bei Sicht unter 50m du kein Rücklicht mehr siehst.

Außerdem finde ich es witzig „Benzlike“ rumzufahren, den Sinn oder Unsinn dieser Sache ist in Kreisen ziemlich wurscht denke ich.

Ich will halt nur rechtlich auf der sicheren Seiten sein. Im Prinzip bleibt alles beim alten nur daß Bremslicht oben ist und Nebelschluß (die man eh kaum braucht) links unten sitzt.

Immer noch besser wie Hersteller die hinten 2 Nebelschlußlichter einbauen damit auch ja gut sieht wenn der vorne bremst. (Sorry mußte raus rege ich mich jedesmal darüber auf.

Salu2
Icke

  • Dieser Beitrag wurde von Icke am 13.11.2003 bearbeitet

Dann habe ich dich also richtig verstanden.
Mach’et Icke ! :slight_smile:

Gruß Mackie

@ ike

Warum schreibst nicht einfach mal unverbindlich eine mail an den TÜV?? Habe ich wegen nachrüstung von Xenon auch schon gemacht!! Es kommt eine freundliche Antwort, die nicht vom Computer geschrieben ist sondern von einer richtigen Person!!

MFG Timo

Hola Hombres,

ich habe 3 Bilder von der neuen Rücklichtverschaltung gemacht und diese in meine Gellerie gestellt. Werde diese Bilder auch mal mit einer Anfrage zum TÜV und nach der Dekra schicken um mal genaueres zu erfahren. :freak:

Salu2
Icke


Hi,
weiß jetzt nicht ob ich das nur auf den Bildern so Empfinde, ist Dein Bremslicht jetzt ziemlich hell? Vielleicht kommt es auch nur so auf den Bildern rüber nur mit den Bildern wirst Du beim TÜV direkt Freunde treffen
:vertrag:

Gruß Lars

Hola,

sind normale 21W Lampen drin wirkt nur auf dem Bild da es eine ganz einfache Digicam ist. Die halt nach Licht lechzen tut. :grins:

Salu2
Icke


Aha ! :grins:

Jetzt mit den Bildern ist es klar, was du machen wolltest… habe es erst doch falsch verstanden…
Sieht aber gut aus. Bin dann mal gespannt, was der TÜV sagt. Also ich würde es genehmigen…
:daumen:

Gruß Mackie

Hola Hombres,

ich habe heute Post von der Dekra bekommen bezüglich meiner Änderung. Diese will ich Euch nicht vorenthalten.

Sehr geehrter Herr Köppel,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen sind incl. ihrer Leuchtmittel bauartgenehmigungs-
pflichtige Teile. Die Bauartgenehmigung bezieht sich dabei immer auf die
vorgesehene Funktion (die auch aus dem Kennbuchstaben der Abschlussscheibe
hervorgeht, z.B. S1 od. S2 = Bremsleuchte, F= Nebelschlussleuchte) , die Nutzung
einer Nebelschlussleuchte (-nkammer) als Bremsleuchte o.ä. ist nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Peter Jünger

Soweit zum rechtlichen. Schade.

Salu2
Icke


HM…also…wir haben das heute mal umgesteckt…!

Ich werde, wenn es die Zeit morgen erlaubt, mal zum TÜV fahren und gucken, was mein Prüfer da sagt…!
Und wenn er es eintragen lassen will…kein Problem :slight_smile:

Vom Aussehen her ist es echt rattig…! So sieht man wenigstens, dass man auf die Bremse tritt…und die ehemaligen Bremslichter sind bei mir jetzt die Nebelschlussleuchten.
Bei Opel ist es ja auch so geschaltet…hilft mir vielleicht morgen bei der Argumentation…:slight_smile:

@Mozart

Bei älteren 3 er BMW´s ist es auch so das die Nebelschlußleuchte im Rücklicht sitzt und die Bremslichter einzelndsind!! Innen wo nebelsclußlichter sitzen sollten!!
Bin gespannt auf Bilder Bernd!!

MFG Timo