[8L] Muss man den Stabi eintragen?

War in der Werkstatt und habe die scheisse einbauen lassen ,zufälligerweise war ein Tüv Prüfer vor ort .Habe ihn sofort drauf angesprochen und er sagte der stabie ist ihm scheissegal .Hauptsache das Fahrwerk ist ordnungsgemäs verbaut und ob es niergendswo schleifft .Das schleiffen ist ausserdem nach dem stabieinbau weg !

ach und nochwas habe hier einen stabie von FK gefunden AUCH OHNE ABE und EINTRAGUNGSFREI !!!:gun: HIER:http://cgi.ebay.de/FK-Sport-Stabi-Audi-A3-Typ-8L-NEU-Stabilisator_W0QQitemZ380187916066QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubehör?hash=item5884f73722

Den FK hab ich auch drin, da gabs auch mit TÜV keine Probleme.

Na, dann ist doch alles in Butter. Meinen Prüfer hat der Stabi auch nicht interessiert. Auf meinen Wunsch hat er mir dann die Golf-Teilenummern eingetragen… Sicher ist sicher in der heutigen Zeit.

CU

walkAbout

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also ich kann mir nicht helfen Freunde,
aber mein Stabi ist eingetragen…

ich seh allerdings keinen Grund, warum ich mir den Stab aus Metall eintragen lasse, wenn ihr das nicht müsst oO :eek:

denn wie @maxe oben schon schreibt, dass ist ein verkehrssicherheitsrelevantes Teil, nicht irgendwie mal eben fix ne Lampe wechseln…

Sachen gibts…

wie auch immer nun ist alles gut und du kannst beruhigt über die Straße rollen…

greetz bama

@bama89 - Danke, Du hast es kapiert.

Nochmal zum Mitschreiben:
Für jeden A3 gibt es eine Typgenehmigung/ABE. Da sind alle (!) Teile aufgelistet, die Audi werksseitig verbaut bzw. verbauen darf.
Sonst müsste man nämlich jedes einzelne (!) Auto per Einzelabnahme für den Straßenverkehr zulassen (lest ruhig mal die StVZO).
DAS ist nämlich der Sinn einer Typgenehmigung/ABE - es soll für alle - Hersteller und Käufer - schön einfach sein.
Oder will es hier jemand auf sich nehmen, bei Audi oder sonstwo ein Auto zu kaufen und der Hersteller sagt dann locker: "Hier Ihr schönes Wägelchen. Falls Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren wollen, müssen Sie einfach noch zur Einzelabnahme, kostet nur noch ein paar zehntausend Euro" ? :breaker:
So is datt, kriegt bloß keiner mit, weil es so schön angenehm ist: Auto kaufen, zulassen (per Kfz-Brief, der die Typgenehmigung enthält), losfahren.

Mit anderen Worten: damit werden auch andere allseits beliebte Fragen z.B. nach schickeren Pedalkappen geklärt. Teil der Typgenehmigung für den A3 sind die werksseitig verbauten Originalpedalkappen. Wer da andere raufzieht, auch wenn die noch so gut passen, z.B. vom TT oder Golf R32, die natürlich nicht dieselbe Teilenr. haben, hat ein Problem, weil er verliert die ABE, weil in der Typgenehmigung die TeileNrn. der TT- oder R32-Kappen eben nicht drinstehen.
Basta, hat auch schon @Mozart mehrfach erklärt, will irgendwie keiner glauben - bis es mal schiefgeht.

Das ist im Vergleich von werksseitig verbauten Stabis zu anderen nicht-Original-A3-Stabis genauso (btw: in dem o.g. ebay-Angebot steht auch wunderbar, dass es sich um einen "veränderten" Stabi handelt - na prima und der D… von Verkäufer schreibt auch noch, dass alles TÜV-frei ist - ich würd eher sagen, dass das Auto dann ABE-frei ist :rotekarte:)

Die Verwendung/der Einbau solcher vom werksseitigen Verbau und damit von der Typgenehmigung abweichenden Teile ist, wenn sie nicht ebenfalls Teil der Typgenehmigung/ABE sind, rechtlich nicht zulässig. Wenns technisch OK ist, ist die Eintragung in die Papiere ja kein Problem, dann ist es auch rechtlich zulässig. Aber eben erst dann.

Und da nützen diverse 'Einschätzungen, 'Meinungen' oder sonstwelche Äußerungen von Dekra- oder TÜV-Prüfern nichts, dass da nix 'Schlimmes' bei wäre. Das ist nur für die technische Beurteilung von Bedeutung; hier wäre das also positiv. Rechtlich MUSS aber allles eingetragen werden, was nicht in der Typgenehmigung/ABE steht.

Ob man es nun nicht wahrhaben will oder gut oder schlecht findet oder sich stundenlang darüber auslässt, in Deutschland haben wir nu mal Vorschriften, auch wenn sich einem zuweilen der Sinn nicht ganz erschließt, aber wer dagegen verstößt, ist für die Konsequenzen selbst verantwortlich.
Das ist mir perönlich nur dann egal, wenn keine Gefahr für Dritte besteht. Bei nicht zugelassenen (nicht eingetragenen) Fahrzeugteilen besteht grundsätzlich eine Gefahr für die Allgemeinheit und ich hab keinen Bock, dass mir einer in meinen A3 rauscht, mich oder meine Mitfahrer verletzt oder sogar tötet, nur weil der beratungsresistent war und die Klärung solcher sicherheitsrelvanter Fragen mal einfach verdrängt hat.
Wie gesagt, hinterher ist das Heulen erst richtig scheisse. Verständnis hab ich für so eine Einstellung keins.

:breaker::breaker::breaker::breaker:

der andre Textet da gleich ne ganze seite voll… die sache ist ja jetzt erledigt und fertig… :rolleyes::grinsno:

@Limitron

wenn Du gelesen hättest, wüsstest Du, dass die Sache ohne Eintragung eben nicht erledigt ist.
Dieses Forum dient der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung und wie hier Hinweisen auf die Rechtslage. Stammtischparolen wie 'is jetzt erledigt und fertig' sind nicht wirklich hilfreich :down:

Der Fred kann geschlossen werden, ich bin dann mal weg …

Bist ja auch nicht der einzige der sagt, dass es eingetragen werden muss. Deshalb hab ich ja meinen vom Golf 4-Motion auch eintragen lassen. :old:

Halt nicht immer das als gültig sehen, was einem am Besten passt, sondern einfach immer bisschen weiter denken.

Das braucht hier nicht geschlossen werden. Ich glaube hier gibt es zwei eindeutige Meinungen. Entscheiden muss und wird das letztendlich jeder selbst.

CU

walkAbout

Mopar - Massively Over Powered And Respected

ist ja soweit richtig walkAbout, aber ich seh das schon ähnlich wie maxe…

es ist komisch, dass hier Leute, die Fragen bzgl. lasierten Rückleuchten stellen, kaputt geredet werden und jemand, der etwas genauso fragwürdiges vor hat bzw tut dann letzlich trotzdem keine Einsicht zeigt, bzw unterstützt wird…

das mit den Rückleuchten ist jetzt das einzige Beispiel, was mir spontan einfällt…

greetz bama

Ich ging jetzt bisher auch davon aus, dass Stabi eintragungsfrei ist. Es stand dabei, es hat keiner gefragt, es war sonst nix dabei. Aufgrund des knalligen rot hätte spätestens mein Prüfer mal nachgefragt ob ich da was dazu hab ^^ Werde ihn trotzdem nochmal drauf ansprechen bei gelegenheit :wink: Könnt aber sein, dass der Stabi in verbindung mit dem Fahrwerk im Fahrwerksgutachten iwie mit drin ist? Mal schauen.