[8L] Motorradnummernschild bzw. viereckiges Nummernschild erlaubt?

Passt, werd ich machen.
Wär ja cool, wenn du mir die internetadresse sagen könntest.
Merci im vorraus. :up:

Habe es grad in Google gefunden wo ich diese Saugnäpfe her habe.
Da steht aber das die mindestmenge 50Stück ist :frowning:
Damals habe ich aber auch 10 bestellt.
Wenn du die 50Stück bestellst kannst ja paar auf Treffen verkaufen oder mir 10 Stück zukommen lassen als Ersatz :slight_smile:

http://www.saugnapfwelt.de/Gewindesauger_40-6/gewindesauger_40-6.htm

Das mit dem Saug-Dingern lässt sich streiten im Fall zu Fall, wie ein TÜV-Prüfer oder Polizist es auslegt, falls derjenige auch über die Interpretation der Bestimmung bescheid weiß, oder sich mit der Sachlage beschäftigen will:
Die Kennzeichentafeln MUSS mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln dürfen jedoch, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht, Kabelbindern "oder Saugnäpfe" entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Soweit ich weiß, sind diese Saugnäpfe auch nur dafür Gedacht gewesen.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Und im Zweifel hat immer der Gesetzgeber das letzte Wort.

Also wenn das so wär dann hätte der TÜV was zu mir gesagt.
Im Gesetzt steht "muß Fest sein" und mit Saugnäpfen ist das Fest.
Wenn du daran ziehst hast das Nummernschild mit der Stoßstange in der Hand.
Das bedeutet für mich "Fest" und für meinen TÜV Prüfer auch. Die Polizei hat auch nichts gesagt, von dem her sag ich jetzt mal frei weg das das so erlaubt ist.
Und wenn das im Gesetzt nicht richtig beschrieben ist, dann kann auch keiner was sagen bzw. du hast vor Gericht wenn es Hart auf Hart kommt recht.

Mir ist das wieder eingefallen, weil von dem Saugnäpfen die Rede war.

In meiner alten Firma für LKW Auf und Umbauten, hatte eine Behörde so einen Schreiben(so ähnlich wie ich es geschrieben habe) zu uns in der Bude geschickt, weil mein Chef es selbst nich glauben wollte. Weil ein Kunde sein Kennzeichen selbst anbringen wollte und wir sein Fahrzeug(mit seinem Kennzeichen) mit diese Mehode, wie wir normalerweise die roten Kennzeichen befestigen, zu ihm überführt haben. Und wenn die Polizei LKW's kontrolieren dann suchen sie nach jedem Scheiß und haben diese Saugnäpfe am Kennzeichen gesehen.
Ich weiß jetzt nicht alle Einzelheiten, ABER! es gab ein (relativ geringes)Busgeld und wir kamen nicht gegen an!