stimmt …
hatte das prob mal damals beim golf
nur mir haben se die karre wegen den felgen vor ort stillgelegt …
also hast richtig glück gehabt
greetz ele
hab da auch noch felgen die ich eintragen lassen muss … hab nur traglast, et und lochkreis drin stehen … keine nummern und nix … wer kann sowas eintragen ?
Ich denk mir mal das wird dich aber nicht davon befreien das Eintragen bzw. das Gutachten für die Felgen zu besorgen,da du ja,nachdem du bei der Polizei warst die Alufelgen wieder ganz einfach montieren kannst und das werden auch die Polizisten wissen.
und was wäre, wenn man zu faul ist sich um den ganzen scheiss zu kümmern und die felgen wieder verkauft?! Wie schon gesagt wurde, die können dich nicht dazu zwingen die Felgen eintragen zu lassen, sondern nur dazu dein Auto wieder gemäß der StVO umzubauen! Bau Original-Räder druff oder bau gleich auf Winter um, das würde ich zumindest machen.
hallo,
warum soll einem das nicht vom eintragen befreien, er fährt jetzt mit den weinterreifen vor ,damit ist die sache erledigt. die felgen die zur mängelkarte führten kann er irgendwann oder auch nie eintragen lassen, je nach dem ob er sie fahren möchte oder nicht. aus einer mängelkarte heraus ergibt sich lediglich der zwang dieses auto ordnungsgemäßs vorzuführen, wie das zustande kommt ist völlig egal, eintragen, umbauen etc.
neee so einfach ist es net die wollen eigentlich die felgen eingetragen sehen die du an dem tag wo sie dich kontrolliert haben… kannst nicht einfach winterreifen draufziehen … einfach eintragen und wie schonmal gesagt draus lernen … was bringts mit nicht eingetragenen felgen und reifen rumzufahren =?=
gaaaar nichts …
nur probleme!!!und das ist das kleinste problem was dich erwischt hat …
jetzt stell dir mal vor es ist ein unfall passiert wo du oder nicht du schuld bist ist egal … es ist ein schaden von mehreren 10.000 tausenden euros entstanden … sie werden prüfen ob alles okay an deinem auto ist obs eingetragen ist usw … wenns ums zahlen geht will ide versicherung oft mehr kontrollieren wie die rennleitung ( polizei )
und da hast du den käääs felgen und reifen nicht eingetragen …das heist im schlimmsten fall selber für den schaden aufkommen …
nein, die wollen den maengel behoben sehen, nicht mehr und nicht weniger.
das geht, indem man die nicht eingetragene kombination legalisiert oder auch, indem man eine andere, legale kombination aufzieht.
die korrektheit musst du dann per maengelkarte bestaetigen lassen.
in der regel hat es allerdings bereits 3 punkte gekostet, mit den nicht eingetragenen dingern erwischt worden zu sein.
Dieses Posting ist mal wieder ein Beispiel dafür das sehr sehr viel Schwachsinn geschrieben wird.
Es ist einfach falsch das man einen Schaden von "mehreren 10.000 tausenden Euros" selber tragen muss. Versicherungen können einen Versicherten mit max. ca. 5.000 € in Regress nehmen. Siehe auch hier
Zudem finde ich dieses ewige "Der-Threadersteller-ist-sooooo-böse-weil-er
a.) geblitzt wurde
b.) mit irgendwas rumgefahren ist was nicht eingetragen war
c.) was getan hat was irgendwem hier nicht passt
mittlerweile einfach nur noch lächerlich und nervig.
Man kann fast die Uhr danach stellen wann ein Thread ausartet oder wann die Moralapostel Ihre Keule schwingen.
Sicherlich ist auch das Thema ansich nicht wirklich notwendig, da man von einem Autofahrer - welcher sicherlich über 18 Jahre ist - erwarten sollte das er selber weiß was er machen muss sobald er eine Mängelkarte o.ä. bekommen hat.
Er hat es halt nicht gewusst und hat hier gefragt, er hat viele Tipps bekommen (u.a. andere Reifen montieren, Felgen eintragen lassen, etc.) und muss jetzt selber entscheiden was er macht.
Das Deine oben zitierten Ausführungen falsch sind !
warum hast nicht einfach gesagt das du schon nen tuev termin hast? ^^ dann lassen sie dich vielleicht nochmal vorfahren und dann kannst immernoch sagen das du die felgen net abgenommen bekommen hast. Keine Probleme und der Blutdruck steigt auch net.
Ja das stimmt. Die Versicherung zahlt immer, allein aus Schütz für die Opfer. Sonst würde es denen ziemlich schlecht gehen wenn die Verursacher nicht zahlen können. Versicherung kann sich wie erwähnt einen kleinen Teil zurückholen, aber sowas wie ein Leben lang etwas abzahlen gibt es echt nicht. Ich glaube aber einzig bei Vorsatz ist das etwas anders!
1: zur Tatzeit sind auf dem Wagen Felgen und Räder montiert gewesen die nicht eingetragen waren (illegal)
2: Wagen stillgelegt durch die Polizei und Vorfahren zum Gutachter
3: Dem Gutachter die Papiere vorlegen und das ganze eintragen lassen
4: keine Papiere vorhanden, also dann Punkte und Strafe und umrüsten auf Winterbereifung die im Schein stehn
5: NUR umrüsten auf Winterbereifung und dann mit der Mängelkarte vorfahren ist nicht drinn, denn zur TATZEIT war eine andere Rad/Reifen Kmbination drauf.
6: Anhand der Tatzeit MUß DIESE Kombination vorgezeigt werden und eingetragen sein
7: ganz wichtiger Punkt
8: siehe Punkt 7. UNWISSENDHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT.
@ Topicersteller, hol dir die Papiere und lasse das ganze eintragen, hast du keine Papiere zur Hand egal aus welchen Gründen, dann zieh die Winterschlappen auf und gebe dich mit den 3 Punkten zufrieden die Du bekommst.
Jeder,aber absolut JEDER sollte sich im klaren sein. Wenn ich was am Wagen verändere das nicht zugelassen ist und ein Tuningartikel ist, bedeutet eine Strafe wenn ich es dennoch noch benütze bzw. anschraube am Wagen.
Zieht solche Scheiße nicht immer auf dir Ordungshüter oder den Firmen die sowas zu prüfen haben (TÜV-Dekra-GTÜ ect.) auch die haben Regeln und Vorderungen vom Staat wo wir Fahrzeughalter auch einhalten sollten.
Besser erstmal bei sowas nachfragen in den Foren ob man sowas machen bzw. fahren darf ohne Gutachten oder Eintragung, danach kann man dann immer noch drüber diskutieren ob Rechtens oder nicht.
Hab grade zufällig nen bekannten Getroffen, der bei der Rennleitung ist, und hab den Mal zu diesem Sachverhalt befragt. Der meinte, wenn man zB nen Auspuff mit E-Nummer und db-Eater hat und der trotzdem noch zu laut ist(Ja, gibts!) und man dafür ne Mängelkarte kriegt, kann man den ja nachträglich nicht eintragen lassen, weil dir den normal kein Prüfer abnimmt. Einfaches zurückbauen auf Original-Auspuff reicht aus, einfach vorzeigen und fertig!
Warum sollte das bei Felgen anders sein, egal ob Eintragung möglich oder nicht…? Die können dich nicht zu ner Einzelabnahme zwingen, wenn du auf einem anderen Weg dein Auto wieder verkehrstüchtig machst!
Was wäre denn, wenn man in der Zwischenzeit Mängelkarte - Vorführung beschließt, das Auto stilllegen zu lassen? Dann muss man den Kahn ja auch nichtmehr vorführen!
Sorry, aber das ist auch nicht richtig… (Gefährliches Halbwissen !!)
Im Grundsatz ist das richtig, dass nur 5000,- Regress vorkommen, nur kann in besonders schweren Fällen (z.B. Vosatz etc.) dieser Regress auch bis zu 2x gefordert werden, also summiert max 10.000,- € !
Und schlimmer ist dann die Kündigung durch die Versicherung. nach einem solchen Fall wird sich KEIN Versicherer mehr dazu bereit erklären diesen Versicherungsnehmer zu "normalen" Tarifen zu versichern.
Der Versicherungsnehmer kommt bei solchen Fällen in die schwarze Liste.
Hach Haftpflichtrecht ist ein Versicherer zwar Gesetzlich dazu verpflichtet einen Versicherunsgnehmer Haftpflicht zu versicheren, nur kann dann der Vericherer den Tarif anpassen (Risikozuschläge). Nicht selten wird dann ein stinknormaler Haftpflichttarif unbezahlbar.
Abgesehen davon kann ein Geschädigter natürlich Zivilrechtlich noch seine Forderungen einklagen … auch das ist niht zu vergessen.
Im schlimmsten Fall:
Punkte
Bußgeld
Regress
Doppelter Regress (z.B. wg. Vorsatz)
Anwaltskosten
Geldstrafe/Wiedergutmachung aus Zivilklage
Regress Krankenkasse
eigener Schaden, der z.B. dann auch nicht übernommen wird
Viele kommen da schnell in den Bereich des Privaten Bankrotts.
Gruß Olli
p.s. hatte zwar nicht direkt mit dem Problem zu tun, aber das konnte ich so nicht stehen lassen.
SORRY !!
Ja, Du hast recht. Ich habe mit meiner Ausführung auch zunächst deutlich machen wollen das ein Regress vom Grundsatz auf ca. 5.000 € begrenzt ist. Den doppelten Regress kann eine Versicherung sicherlich nur dann einfordern, wenn die weiteren Tatbestände - wie der Vorsatz - gerichtlich geklärt wird.
Aber vom Prinzip her hast Du recht, der Regress kann auf bis zu 10.000,- € angehoben werden, von den zivilrechtlichen Ansprüchen ganz zu schweigen (die können nämlich tatsächlich die Existenz kosten).
Schönen Sonntag noch
[quote]
Sorry, aber das ist auch nicht richtig… (Gefährliches Halbwissen !!)
Im Grundsatz ist das richtig, dass nur 5000,- Regress vorkommen, nur kann in besonders schweren Fällen (z.B. Vosatz etc.) dieser Regress auch bis zu 2x gefordert werden, also summiert max 10.000,- € !
Und schlimmer ist dann die Kündigung durch die Versicherung. nach einem solchen Fall wird sich KEIN Versicherer mehr dazu bereit erklären diesen Versicherungsnehmer zu "normalen" Tarifen zu versichern.
Der Versicherungsnehmer kommt bei solchen Fällen in die schwarze Liste.
Hach Haftpflichtrecht ist ein Versicherer zwar Gesetzlich dazu verpflichtet einen Versicherunsgnehmer Haftpflicht zu versicheren, nur kann dann der Vericherer den Tarif anpassen (Risikozuschläge). Nicht selten wird dann ein stinknormaler Haftpflichttarif unbezahlbar.
Abgesehen davon kann ein Geschädigter natürlich Zivilrechtlich noch seine Forderungen einklagen … auch das ist niht zu vergessen.
Im schlimmsten Fall:
Punkte
Bußgeld
Regress
Doppelter Regress (z.B. wg. Vorsatz)
Anwaltskosten
Geldstrafe/Wiedergutmachung aus Zivilklage
Regress Krankenkasse
eigener Schaden, der z.B. dann auch nicht übernommen wird
Viele kommen da schnell in den Bereich des Privaten Bankrotts.
Gruß Olli
p.s. hatte zwar nicht direkt mit dem Problem zu tun, aber das konnte ich so nicht stehen lassen.
SORRY !!