Hallo zusammen,
habe an meiner Hinterachse den Dunlop SP9000 in 235/40 17 montiert…Dieser Reifen ist auch in den Papieren eingetragen…
Jetzt muss ich zwei neue Reifen haben, bekommen aber in dieser Größe nirgendwo mehr einen her.
Wie läuft das jetzt ab, wenn ich einen anderen Reifen nehmen möchte? Muß ich wieder zum TÜV etc. und die Reifen neu abnehmen lassen, oder kann ich diese Beschränkung aus den Papieren raus nehmen lassen, so das ich jeden Reifen fahren darf…
Solch Reifenspezifische Eintragungen gibt es heut zu Tage nicht mehr!
Heute darfst du alle strassenzugelassenen Reifen in der Größe fahren!
Lass mich raten, die Eintragung wurde vor 1/2005 getätigt?
Bin der Meinung, das es seid dem Hinfällig ist!
Darfst also jeden Reifen in der Größe fahren, sofern Strassen zugelassen und Achsweise gleiches Fabrikat!
MfG
Also ich hab meine Felgen mit Teilegutachten vor nem halben Jahr abnehmen lassen und da wurden auch nur die montierten Reifen eingetragen. Man sagte mir das sei deswegen, weil ich ne 8,5" mit 215/45 fahr und da extra Freigaben der Reifenhersteller nötig sind…
würd ich bei Dunlop anrufen und die Freigabe für nen anderen Reifen erfragen. Die schicken dir dann was zu und du gehst damit zum Tüv. Der muss den Schein dann nochmal abändern…Am besten zu dem Prüfer,der dir das auch eingetragen hat. Evt macht der dir das dann günstig…
Das ist eigentlich egal. Die Hauptsache ist, daß die Größe und die Traglast der Reifen stimmt!!! Was in deinen Papieren eingetragen ist, ist nur eine Empfehlung.
So ein Unsinn. Eine "Empfehlung". Wenn der Prüfer eine Marke und ein Profil mit einträgt, dann ist auch nur diese gültig. Das ist so wie bei den Motorrädern.
Wenn er keine spezielle Marke/Profil einträgt, dann kann man freiwählen solange die Angaben übereinstimmen bzgl. Traglast, etc.
Die Aussage mit der Empfehlung grenzt nahezu an gefährlichem Halbwissen! Seit wann geben denn TÜV-Prüfer eine "Empfehlung" aus? Das dürfen sie gar nicht.
Vor einigen Jahren wurden bei Normal-Größen von Felgen auch die Marken eingetragen bzw ab Werk schon Hersteller vorgegeben. Hier kann man variieren und das ist auch so rechtlich i.O.
Aber, und da hat @paddy85 recht, gibt es bei Extremfelgen nur spezielle FVreigaben, wo man nicht variieren darf, da es sich da dann um spezielle Herstellerfreigaben handelt.
Also eine generelle Aussage wie "Man kann immer abweichen" ist nicht o.k.!!!
"Extremfelgen" haben mit sicherheit kein Teilegutachten für das entsprechende Fahrzeug wo es dann "extrem" ist. Außerm wird eine Rad-Reifen-Kombi erst extrem mit extremen Reifen für eine derbe Breite. zb. 215/35 19 auf ner 9,5x19er Felgen.
Also ist es so oder so eine Einzelabnahme. Und dafür braucht man für den gewählten Reifen eine Reifenfreigabe. Damit wird das dann eingetragen. Und zwar mit DIESEM Reifen für den die Reifenfreigabe ausgestellt wurde.
also nachdem ich viel telefoniert habe, bei DEKRA, TÜV und GTÜ war (um auf jedenfall sicher zu sein) ist das Ergebnis:
Die Prüfstellen haben mir unabhängig voneinander gesagt, das ich absolut nicht Markengebunden bin. Solange die Größe des Reifens beibehalten wird, ist egal von welchem Hersteller der Reifen ist, da dies irgendwann abgeschafft worden ist. Ausserdem ist es nur eine Empfehlung und man sollte sich keine sorgen machen wenn man andere Reifen drauf macht…
Die Frage ist ja, gilt das auch, wenn Reifengrößen montiert werden, die NICHT im Gutachten stehen?
Die Sache mit der Freigabe muss es da noch geben. z.b. sagt Dunlop du darfst 215 auf 9,5 fahren, aber Pirelli sagt, das ihre Reifen nicht dafür freigegeben sind.
verstehst,was ich meine?
Ich kann Paddy nur zustimmen. Zu der Zeit als noch jeder Prüfer eine Herstellerfreigabe für die Reifen sehen wollte habe ich auch feststellen müssen das es bei den verschiedenen Reifenherstellen Unterschiede bei ein und derselben Reifengröße geben kann. Der eine Hersteller gibt nen 195er für 8J frei ein anderer nicht! Ich würde da auch lieber auf Nummer sicher gehen und mir eine Bestätigung vom Hersteller holen…
Fahre auf einer 8x18 einen Dunlop Sp9000. An der Vorderachse mit 5mm und an der Hinterachse mit je 15mm Spurverbreiterung.
Das wurde damals so zusammen eingetragen, da bei anderen Reifen eventuell etwas schleifen könnte.
Fällt das jetzt unter extrem oder unter Empfehlung?
Empfehlung gilt doch bestimmt nur bei Serienfahrwerk mit Seriendämpfern und Federn.
Die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken die in manchen Fahrzeugscheinen stehen, sind mittlerweile gegenstandslos.
Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
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Da die Reifenhersteller nach der ETRTO Norm arbeiten, sehe ich auch kein Problem darin, eine Freigabe für einen Reifen auf einer Felge zu bekommen.