[8L] alwr von Hella

Hallo zusammen,



es gab hier im Forum schon mal diverse Berichte um die automatische Leuchtweitenregulierung der Firma Hella in Kombination mit den original S3 bzw. Facelift Xenonscheinwerfern.

Als Fazit kam heraus, das die Stellmotoren von Hella wohl nicht in die originalen Xenons passen, sondern nur in die Hella Scheinwerfer!



Aber ist es denn nicht möglich, die Sensoren von Hella an die originalen Stellmotoren anzuschließen?! Die Stellmotoren sollten doch beide gleich funktionieren, oder?! Man bräuchte dann eigentlich nur die Kabel der alwr von Hella an die entsprechenden Stellen der Stellmotoren der Xenons anschließen?!



Danke!!



Gruß Sven



p.s. hat evtl. einer Fotos von der originalen alwr im montierten Zustand?!


Die Fotos von der originalen alwr würden mich auch brennend interessieren!

Ich habe wegen dieser Sache mal bei Hella angerufen und dort wurde mir dann gesagt, das die Anlage nicht mit den orig. Motoren kompatibel ist.

Aber so wie du es beschrieben hast habe ich mir das auch schon mal überlegt! Normalerweise müssten die Motoren das gleiche Funktionsprinzip haben…

Das dumme ist nur, wenn ich mir jetzt die alwr von Hella kaufe und nachher passt es doch nicht…

Wie werde ich das Ding dann wieder los??


Also hier ist zumindest mal eine technische Zeichnung der original alwr







und hier eine vom S3 Xenonscheinwefer







es kann doch wirklich nicht so schwer sein, da nachzurüsten, oder?!



Bei mir um die Ecke ist auch eine Werkstatt mit Hella Produkten, werde da mal am Montag nachfragen, was die so meinen!!



Gruß Sven


Hallo,



hab grad noch mal beim KBA und in der StVZO gelsen und folgende Berichte gefunden





Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.



Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).



Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: „… nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.



Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.



Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.







Das gannze ist im Prinzip ja nix neues :frowning:



Aber wenn ich mir jetzt §50 durchlese



§50 (10)



Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit



1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,



2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und



3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,



ausgerüstet sein.







und dann noch §72, der §50 ergänzt



§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,



1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder



2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.







Dann könnte ich doch bei meinem A3 Bj.99 die alten S3 Xenons ohne die ALWR verbauen (denn die gab es ja auch schon vor dem Jahr 2000 im Gegensatz zu den Faceliftxenons) , oder hätte ich die dann beim „damaligen“ Ümrüsten eintragen lassen müssen?!



Denn sonst könnte mir ja keiner beweisen, das ich die erst jetzt eingebaut habe und nicht vor dem 01.April 2001…








Jungs lasst mal das einbauen von Bildern aus dem ETKA sein, wir kriegen nur Ärger wenn wir dat ohne Darfschein machen.


Quote:


On 2003-05-10 17:32, A3-Flo wrote:

Jungs lasst mal das einbauen von Bildern aus dem ETKA sein, wir kriegen nur Ärger wenn wir dat ohne Darfschein machen.








Die Bilder kann man sich hier XXXXX ganz legal anschauen…



ansonsten eine Bitte an die Moderatoren, löscht diesen Beitrag, danke!!



_________________

<img src="http://web.icq.com/whitepages/online?icq=166450053&img=21\„>

<font color=" #FF0000

" > kill your enemy with a smile…

<IMG SRC=“ http://www.bbszene.de/board/images/smiles/respekt.gif

" BORDER=„0“>



» Beitrag wurde am 10/05/2003 von einem Moderator bearbeitet

Hallo!



Gerks hatte schon mal Probleme mit Audi. Deshalb habe ich den Link rausgenommen. Bei den Bildern drücke ich jetzt mal noch beide Augen zu. :wink:


Quote:


On 2003-05-10 17:12, evil_knevil wrote:

§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,



1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder



2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.







Dann könnte ich doch bei meinem A3 Bj.99 die alten S3 Xenons ohne die ALWR verbauen (denn die gab es ja auch schon vor dem Jahr 2000 im Gegensatz zu den Faceliftxenons) , oder hätte ich die dann beim "damaligen" Ümrüsten eintragen lassen müssen?!



Denn sonst könnte mir ja keiner beweisen, das ich die erst jetzt eingebaut habe und nicht vor dem 01.April 2001…




hi,

das hatte ich mir auch mal überlegt. ist fraglich ob das eingetragen werden musst (oder ob man das damals gemacht werden musste. kann man das denn auch an die manuelle lwr anschliessen? ein bissl lw muss man ja schon verstellen. wenn man das nicht machen musst werde ich mir meine gleich einbauen. mfg danny


Quote:


On 2003-05-10 20:52, FastandFurious wrote:



hi,

das hatte ich mir auch mal überlegt. ist fraglich ob das eingetragen werden musst (oder ob man das damals gemacht werden musste. kann man das denn auch an die manuelle lwr anschliessen? ein bissl lw muss man ja schon verstellen. wenn man das nicht machen musst werde ich mir meine gleich einbauen. mfg danny








ja also denke man kann die Stellmotoren der Vor-Facelift Scheinwefer an die S3 Xenons anschließen, zumindest siehts auf diversen Zeichnungen so aus und auch von der Geometrie etc. siehts so aus, als ob es passt…



ja und die Sache mit dem TÜV ist halt die Frage, ich denke man hätte das halt schon "damals" Eintragen lassen müssen, aber ich werde mal am Montag hier beim TÜV nachfragen, was die dazu so meinen, wenn man sich z.B. einen gebrauchten A3 kaufen will, dem nachträglich S3 Xenon ohne alwr verpasst wurde :wink:


Quote:


On 2003-05-10 21:04, evil_knevil wrote:

Quote:


On 2003-05-10 20:52, FastandFurious wrote:



hi,

das hatte ich mir auch mal überlegt. ist fraglich ob das eingetragen werden musst (oder ob man das damals gemacht werden musste. kann man das denn auch an die manuelle lwr anschliessen? ein bissl lw muss man ja schon verstellen. wenn man das nicht machen musst werde ich mir meine gleich einbauen. mfg danny








ja also denke man kann die Stellmotoren der Vor-Facelift Scheinwefer an die S3 Xenons anschließen, zumindest siehts auf diversen Zeichnungen so aus und auch von der Geometrie etc. siehts so aus, als ob es passt…



ja und die Sache mit dem TÜV ist halt die Frage, ich denke man hätte das halt schon "damals" Eintragen lassen müssen, aber ich werde mal am Montag hier beim TÜV nachfragen, was die dazu so meinen, wenn man sich z.B. einen gebrauchten A3 kaufen will, dem nachträglich S3 Xenon ohne alwr verpasst wurde :wink:








ja frag mal. man das wäre so super wenn das klappen würde. schreib mir bitte hier eine email d_doppelmayr@hotmail.com . wenn das klappt habe ich diese woche noch meine xenons drinne, mfg danny


@ FastandFurious



Wie ich gelesen habe, hast du dir ja auch die „alten“ S3 Xenons geholt, hast du denn auch schon einen Adapter vom alten Scheinwerfer-Stecker auf den vom Xenon?!

Und wenn ja, hast du da evtl. die Teilenummern…?!

Danke!!



Gruß Sven


Quote:


On 2003-05-10 21:14, evil_knevil wrote:

@ FastandFurious



Wie ich gelesen habe, hast du dir ja auch die "alten" S3 Xenons geholt, hast du denn auch schon einen Adapter vom alten Scheinwerfer-Stecker auf den vom Xenon?!

Und wenn ja, hast du da evtl. die Teilenummern…?!

Danke!!



Gruß Sven






ne hab ich leider noch nicht. aber das werde ich mir dann einfach wenn es soweit ist bei meinem audi händler holen. ich war echt kurz davor meine xenons wieder zu verkaufen, weil ohne alwr bist echt aufgeschmissen, aber auch wenn du die alwr hast, wer kann die denn schon einbauen ausser der teure audi händler? mfg danny


hi, ich war heute bei tüv hu machen und hab mich bisschen mit meinem tüvler unterhalten wegen automatischer leuchtweitenregulierung. er meinte ich muss an der vorderachse und an der hinterachse einen sensor anbringen. aber bei der hella alwr ist doch nur einer dabei. was meint ihr dazu

Ist ein anderes System. Die Serienanlage misst die Niveauunterschiede an beiden Achsen, die Anlage von Hella basiert auf Ultraschall und misst den Abstand des Fz.Hecks zum Boden, quasi den Beladungszustand.

Und ist dann mit Xenon legal? Dann ist ja der Aufwand nicht so groß, oder doch?

Ja, die Hella-Anlage hat eine ABE und wird auch i.d.R. vom Tüv abgenommen. Ob der Einbau sich einfacher gestaltet… ist Ansichtssache. Ich habe bisher auch nur einmal die Hella-Anlage bei mir verbaut und ich bin da eig. ein Laie.

Moin,
müssen die Stellmotoren denn nun getauscht werden? Oder kann ich die von Hella anschließen?
Danke & Gruß, Volker

Wenn du die Hella ALWR verbaust müssen die Stellmotoren von Hella verbaut werden. Die sind aber bei dem Set mit dabei.

@Facelift8L
Die passen dann auch in die SW, egal ob Xenon Vorfacelift oder Facelift? Habe die Hella ALWR gekauft.
Gibt es eigentlich Adapter Xenon-SW Audi ALWR Hella?
Gruß, Volker

Die müssten passen. Egal welcher Scheini.
Wofür Adapter? Die ALWR von Hella ist doch für den A3 die du hast,oder? :grins:
Da brauchst keinen Adapter. Einfach alte Stellmotoren raus und die von Hella rein. Keine große Sache.