Und was ist nun die Schlussfolgerung aus der Sache? Muss ich eine Kopie des Kaufvertrags im Auto mitführen, damit ich das Xenon am besten gleich vor Ort beweisen kann?
Siehst Du, aber genau da liegt das Problem. Ich muss doch verlangen können, dass jemand seinen Job versteht und dafür auch das nötige Wissen mitbringt.
Dass das durchaus mit sehr viel Weiterbildung zusammenhängt, gerade in Berufen, die mit einem ständigem Fortschritt zusammenhängen, ist ja nichts neues.
Und dazu zählt für mich auch ein Polizist (der Autos auf techn. Zulässigkeiten überprüft), da ja nun Automobile auch einem gewissen Fortschritt unterliegen
Dass Onkel Josef zwei Häuser weiter keine Ahnung von Xenon hat, kann man ihm sicher nicht verübeln und ist auch nicht wirklich schlimm.
Wer jedoch willkürlich Fahrzeugen unterstellt, es KÖNNE nachgerüstet sein, und somit nicht unerheblichen Aufwand und Kosten für den falsch Beschuldigten verursacht, sollte sich doch irgendwo ein wenig besser damit auskennen als Onkel Josef (um auf den Querschnitt durch die Bevölkerung zu sprechen zu kommen), oder?!
Oder ich fange an, JEDES Auto mit Xenon in die Werkstatt zu schicken - denn - rein theoretisch - könnte es ja immer und überall nachgerüstet worden sein. Auch wenn es außen im Scheinwerfer plaziert ist
Ich verstehe natürlich, dass es unheimlich schwer ist, ALLES zu kennen. Und natürlich ist man mit einem A3 eher in Verdacht ein „Frickler“ zu sein, als wenn man mit einem A8 vorrollt. Keine Frage. Und Fehleinschätzungen können sicher auch passieren und vorkommen.
Aber: warum bleibe ich als unberechtigt „Angeklagter“ auf den Kosten sitzen?! Auf den Kosten, die durch einen Fehler anderer entstanden sind (wie gesagt, die sicher auch passieren dürfen).
Ich bin der Meinung, für Fehler seiner „Angestellten“ müsste der Staat (das Land in dem Falle) als „Arbeitgeber“ aufkommen.
Ganz so, wie es überall im Leben funktioniert.
+ Dieser Beitrag wurde von PhoneX am 21.09.2006 bearbeitet