52 Km/h zu schnell :-( HELP ME

Lege Einspruch ein, trage in keinem Fall die Konsequenzen aus dem eher geringen Fehlverhalten, war bestimmt so nen komischer Typ der sich an die Verkehrsregeln gehalten hat den du überholen musstest.

Ja habe es zugegeben.
Warum wird es dann doppelt so teuer wenn ich was zugebe als wenn ich was nicht zugebe
:pillepalle:

Wird es nicht, das stimmt so nicht. Teurer kann es nur werden wenn du es nicht zugibst und sie dir deswegen dein Foto zuschicken müssen oder eine Streife zur Identitätsfeststellung anhand eines Fotos, das Legen sie dir auf die Verwaltungsgebühr um.

Vorsatz hat rein gar nichts damit zu tun ob ich etwas zugebe oder nicht. Wenn irgendein Polizist sowas erzählt hat er einfach keine Ahnung. Trotzdem sollte man grundsätzlich bei der Polizei nichts unterschreiben, einfach nur um sich über die Rechtslage aufklären zu lassen bevor man etwas zugegeben hat.

@RalphMaier
Ich bin nach wie vor der Meinung dass das mit den 300€ ein Fehler sein muss. Aber du könntest ja mal schreiben, welche Posten mit welchem Betrag genau auf deinem Bußgeldbescheid angegeben sind?!

Hallo Ralph,
ärgerlich isses immer, nur Regeln sind nun mal Regeln
:regeln:
und bloß, weil´s in der Vergangenheit gut ging kein Grund es trotzdem weiter zu tun, meine Meinung

das mit den 300,- ist allerdings ´ne harte Nummer und nicht i.O:
schäzte die wollen Dir einen reinhängen, weil du massiv zu schnell warst, sind ja schliesslich nicht nur 15-20 km/h
gewesen, also in jedem Fall Einspruch es gibt ja Gesetze :king: daher good luck



Ein Foto gibts von mir nicht da ich mit der Laserpistole erfasst wurde und die mich gleich rausgezogen haben.
Ich habe es zugegeben und der Bulle sagte zu mir 1 Monat 150€ 4 Punkte.
habe meinen Fehler eingestanden und unterschrieben.

Positionen:

  1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 300€
  2. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die dauer von 1 Monat
  3. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: (§§ 105,107 OWiG) in Verbindung mit §§ 464 (1), 465 StOP) 24,51€
  4. Vorgesehen Bewertung nach dem Punktesystem mit 4 Punkten
    :heul:

Schon hart, man sollte wirklich versuchen nicht mehr als 40km/h ausserhalb zu fahren…
bin 2000 auch ma mit 48km/h zu schnell ausserhalb anvisiert worden, da war es auch 1 monat und 4 punkte aber zum glück noch 300DM. gg


Ok, ich versuch mich da nochmal dran.

Unter Bezugnahme auf § 17 OWiG (Ordnungsidrigkeitengesetz) kann ein Ausnahmetatbestand festgestellt werden, der eine Erhöhung der Geldstrafe nach sich zieht.
Soweit ich weiß, muss der Tatbestand aber auch aufgeführt werden, also Gefährdund o.ä.

Da gibts dann die Tabelle 4 der BKatV mit Erhöhungssätzen
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkatv_2002/anhang_12.html
Damit erhöh ich sie dir aber auch nur auf 225€, also ist da irgendwas im Argen. Hast du vielleicht schon Punkte oder bereits eine Überschreitung? DAS würde einiges erklären…

Oh Mann.*schläge*
Ohne weitere Worte.



Nochmal:
Oh Mann.*schläge*

[quote]
Lege Einspruch ein, trage in keinem Fall die Konsequenzen aus dem eher geringen Fehlverhalten, war bestimmt so nen komischer Typ der sich an die Verkehrsregeln gehalten hat den du überholen musstest.

[/quote]

off topic:
Ihr tut ja teilweise so, als fahrt ihr nie zu schnell. Obwohl 52km/ h schon was viel sind.
Grüsse an den Beifahrersitz. :slight_smile:

edit:
P.S.: Sehr geilen Innenraum den du da hast.

  • Dieser Beitrag wurde von zwaen am 20.07.2005 bearbeitet

Hi!

Genau meine Meinung! Endtweder man haekt sich an die Regeln denn dazu wurden sie gemacht oder man ist wirklich selbst schuld!!

Gruss

Thomas

[Zitat]
du sollst nicht langsam fahren, damit dich die bullen nicht erwischen, sondern damit du ANDERE verkehrsteilnehmer nicht in gefaht bringst…

meinetwegen hätten es auch 500 € sein könnne…sowas muss doch echt nicht sein, oder ?


An alle, die was auszusetzen haben: :motz:

Warum denkt ihr eurer Zeug nicht einfach?? Ralph hat um Hilfe gebeten, nicht um blö… Kommentare. so stopft man nur den Tread voll und kommt zu keiner Hilfe, sondern zu einer Auseinandersetzung. :flop:

Seid bitte so nett und kommt zurück zum Thema. :armer:

ThankX

Gruß Jan

:raucher:

tja wenns nen anderen als Ralph getroffen hätte wäre wieder blöd abgelästert worden …

und unter Vorsatz verdoppelt sich schon das Bußgeld

ist zumindest so bei Passlosigkeit wenn du 2x angeschrieben wurdest, dass dein Pass abgelaufen ist und dann immer noch nichts machst wirds doppelt so teuer

wies beim zu schnell fahren ist, ob das analog behandelt wird; keine ahnung



Aber was heißt den unter Vorsatz?
Habe doch noch nie was gehabt.
Das ist seit 5 Jahren das erste mal und habe auch noch nie Punkte bekommen.

Gruß Ralph

@diejenigendiedummherreden

Ja ich habe einen Fehler gemacht und gesteh ihn auch ein.
Sonst hätte ich ja nicht Unterschrieben.
Das einzige das ich mit dem Tread erreichen wollte ist warum 300€? und das ich selber Schuld bin weis ich selber. Und das nächste mal fahr ich auch anständiger.

Gruß Ralph


Du handelst unter Vorsatz, wenn Du das zu schnelle Fahren mit z.B. „ich hatte es eilig“ begründest. Du bist also vorsätzlich zu schnell gefahren, da Du es eilig hattest! Deshalb sollte man immer angeben, das man einfach nicht auf die Geschwindigkeit geachtet hat oder in Gedanken war!

Gruß Oliver

mh… bei mir war es trotz des zugebens meines verstosses und der floskel „ich habs eilig“ (hatte es aber wirklich eilig wollte meine freundin abholen und war schon eh zu spät… und wie frauen dann werden naja
*schläge*) nur genau das was im bussgeldkatalog erscheint also 60 euro und 3 punkte (innerorts 27 zu schnell… auf einer dort 3 spurigen bundesstrasse mit gitterabtrennung aufm mittelstreifen… wollt damit nur sagen kein wohngebiet) deswegen find ich die 300 jetzt auch irgendwie komisch… das einzige könnte halt wie hier schon gesagt wurde das dir da noch was wegen gefährdung angehängt wurde aber das müsste ja eigentlich in dem schreiben auftauchen… hak da mal nach
:freak:

Also ich komm grad vom Rechtsanwalt wo meine freundin arbeitet.

Er hat gemeint das er Einspuch einlegt, einen PKW darf man nur Lasern wenn im Umkreis von 40-50m kein anderes Auto ist da es sonst eine Fehlmessung gibt.
Da ich ja überholt habe war ja neben mir ein Auto.
wenn das nicht Klappt dann wird man mir den Vorsatz streichen und ich muß 150€ zahlen, 4 Punkte und 1 Monat laufen.
Wenn jetzt aber dann 300€ zahle dann fällt dafür der Monat laufen weg.
Und die 150€ Selbsbeteiligung für die Rechschutz fällt auch weg, da der Rechtsanwalt 150€ mehr abrechnet.
Ich soll mich dann dafür bei meiner Freundinn bedanken.
DANKE JULE.

Bin mal gespannt was jetzt raus kommt

Gruß Ralph

Das Fahrverbot hast du allerdings verdient.
52km/h zu schnell ist schon ein hartes Stück.

@ralph
was hast du draus gelernt ralph? sorry, aber ich wünsch dir echt nichts böses, aber lauf mal lieber 1 monat berapp die 300 eur und denk mal drüber nach.
kommst du so durch, na dann ist ja alles prima, kann ja dann alles so weitergehen, passiert ja nichts. du wirst wohl auch noch ne zahl in einer statistik über verkehrstote also 52 ist einfach too much. wenns wirklich sein muß, dafür gibts noch frei gegebene autobahnen… und wenn die grünen irgendwann nichts mehr zu sagen haben, dann bleiben die uns auch noch lange erhalten… also heizen auf der ab aber nirgendwo annersch

zum thema hat mir a3ngel mal geschickt:
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/brwe/pi_osnabrueckland/vu-tote-2003.htm

Sorry, aber 52 km/h zu schnell ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen. Bitte nicht persönlich nehmen, aber das war doch ein bischen viel des Guten. Musste neulich mal in Belgien 250 € zahlen, für ca. 23 km/h zu viel. Hab mich schwarz geärgert, aber wer zu schnell fährt, der muss auch die Konsequenzen tragen und die Geschwindigkeit verantworten können.

Nix für ungut und besser Dich (hab ich auch :wink:

MfG
Desiro