Hallo!!!
Bin außerhalb geschlossener Ortschaft 52 Km/h zu schnell gewesen:mauer:
Der Bußgeldrechner hat mir 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte und 150€ Bußgeld ausgerechnet. Der Polizist hat mir das gleiche ausgerechnet und damit habe ich jetzt auch fest gerechnet.
Jetzt kam heute der Brief vom Landratsamt und darin steht ich soll 300€ Bußgeld zahlen, den Führerschein 1 Monat abgeben und ich bekomm 4 Punkte.
Kann das sein?
naja vielleicht ist der bußgeldrechner nicht mehr aktuell und die strafen haben sich in der zeit geändert…wird schon richtig sein wenn die die des schicken
mit deinem 1.6er wär dir das nicht passiert :knebel:
Ne habe seit ich 15 bin und Mofa fahre noch nie Punkte oder Bußgeld bezahlen müssen.
Zwar schon bestimmt 15 mal 15€ wegen 5-15km/h zu schnell aber nie was ernstes.
Warum jetzt 300€ ?
@a3till
Und mit meiner 1.8er bin ich auf der Strecke auch immer so gefahren, weil in den letzten 5 Jahren dort noch nie Bullen standen und die Strecke 5 km nur gerade aus ging. Das habe ich auch mit dem 1.8er geschafft
Naja, also nach dem aktuellen Katalog vom Kraftfahrtbundesamt http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Katalog/GeschwindigkeitenInhalt.htm
wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 - 60 km/h außerhalb mit 150€ geahndet, dazu kommen im Normalfall noch etwas 26€ Gebühren…
Wie die auf 300€ kommen ist rätselhaft, aber die müssen dir das ja im Bußeldbescheid aufschlüsseln… bei 61 km/h drüber innerhalb wären 300€ fällig, vielleicht ist da jemand in der Zeile verrutscht, aber das müssten dann mit Gebühren auch 325€ sein.
Frag lieber sobald wie möglich in der Bußgeldstelle nach und dann beim Verkehrsrechtsanwalt. Wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegst dann wird der Bescheid rechtskräftig und du kannst ihn nicht mehr anfechten, auch wenn er falsch wäre.
Auf „wird schon richtig sein wenn er vom Staat kommt“ würd ich da gar nichts geben, besonders nicht bei soviel Geld!
Dieser Beitrag wurde von McDaubi am 19.07.2005 bearbeitet
Kann man zB in Bayern auch online machen. Der Einspruch kann auf Einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden, also nur Einspruch gegen die Bußgeldhöhe, da die nicht dem aktuellen Stand des Bußgeldkatalogs des KBA entspricht und dann schaun was passiert.
Und bloß nichts zahlen bevor über den Einspruch entschieden ist.
böse Geschichte. Versuch mit denen zu handeln, ich hab mit dem LRA Böblingen damals ausgehandelt, das ich 150€ extra zahle und dafür weiterfahren darf. Allerdings darfst dich da ein jahr nicht mehr erwischen lassen. Zumindest nicht mit über 25km/h über des erlaubten.
Oder ruf auf dem LRA mal an und frag direkt nach wegen weiterfahren. Falls sie fragen, warum, sagst du brauchst einen Führerschein um zur Arbeit zu kommen, weil dich dein Chef sonst Kündigen könnte. Und der Staat stellt dir in der Hinsicht kein Bein. War bei mir genauso.
Hab das ganze über ein Jahr rausgezögert und hätte weiterfahren dürfen, aber ich bin dann doch gelaufen, und bin bei meiner damaligen Freundin mitgefahren. Die 150€ habe ich dann zu der Zeit in Alkohol angelegt. Wo sonst gibt es 40%??
Versuch es einfach mal, ist mein Tip an dich. Viel Glück.
auf dem Bußgeldbescheid steht immer eine Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters, der den Brief an dich verfasst hat. Ruf den einfach an. Dann weißt Du bescheid. Die machen öfter mal Fehler.
Hast du bei der Polizeikontrolle, zugegeben bzw unterschrieben, dass du zu schnell warst, dann gilt das nämlich als Vorsatz und der ist in Deutschland doppelt so teuer!
Deshalb mein TIP nie Vorort den Wisch der Polizei unterschreiben!
Die Info hat mir mal ein Streifenpolizist verraten!
gruß Timo
Dieser Beitrag wurde von langtimoalex am 19.07.2005 bearbeitet