[44] Gebrauchtwagenkauf und erhebliche Mängel

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Quelle:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/beratung/default.asp?ComponentID=2888&SourcePageID=69445

Hier das Dokument!!!

Vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!
Vorweg, das Fahrzeug bekam einen Tag vor kauf TÜV Neu obwohl auch das ABS Defekt war!!!

also ich will mich nicht großartig einmischen, daich mir meinen teil echt nur denk ich sage nur: 333.000km :smiley:

lass ihn tüv haben so ein auto kauft man nicht. tut mir leid.
dann spart man bis man 5000euro hat und kauft was normales was nicht schon
8mal um die Welt gefahren ist.

Naja, man kann das auch anders verstehen. Ich denke er hat ihn gekauft (Inzahlungnahme von einem Privatmann) und ihn dann als Händler wiederverkauft.

Somit gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Nur komisch das er diese dann nicht auf ein Jahr verkürzt. Oder das steht in den AGBs auf der Rückseite.

Was aber viel mehr auffält: Im Vertrag steht ABS defekt. Somit hätte er gar kein TÜV bekommen dürfen. Das verwundert mich viel mehr.

Oder steht irgendwo noch der Passus "Bastlerfahrzeug / nur Export".

Damit wäre die Gewährleistung auch hinfällig.

Also echt, so ne Antwort ist fürn A…

So ein Auto ist kult und nicht Schrott!!!
Lass deine Sprüche echt

Sehe ich genauso. Schon allein der Motor ist der Wahnsinn. Viele habe mich damals auch nicht verstanden, als ich mir einen 88er Audi V8 gekauft habe. Zu teuer, zu alt, zu viele km… :rolleyes:

Diese Autos gibt es in 20 jahren imme noch, im gegensatz zu den jetztigen, Aber egal zurück zum thema :slight_smile:

PS: Dieses Auto kommt wenigstens 8mal um die Welt :slight_smile:

das war kein vorwurf nur nach dem schema kaufe ich ein auto…und das das auto kult ist streite ich nicht an und das deins 8ma um die welt gekommen is auch nich aber das alles sollte dich nicht interessieren ,denn DU bist nicht 8mal um die welt damit gekommen du würdest gerne noch 8ma aber das is aufgrund des von mir dargestellten arguments schier unmöglich…

also zurück zum thema, wenn ihr im kaufvertrag was von bastlerfahrzeug habt ist es mega schwer da was zumachen, klar könnte man es einklagen, dass du ihn 2wochen hast und dann alles aufeinma schrott ist ist unwahrscheinlich, dass es vor dem tüv noch i.O. war.

hol dir dochma vom adac ein gutachten, wie der verschleiss von deinen kaputten teilen aussieht, und wieviel prozent von dem "verschleissschaden" in der zeit seitdem du ihn fährst du versucht haben kann,. dass man zurückführen kann, wie die teile ca. bei der tüv überprüfung ausgesehen haben müssen und damit konfrontierst du den käufer/tüv.

:wink: viel glück

Servus, im Vertrag steht ja nichts von Bastlerfahrzeug!!!
Vertrag ist im obrigen Beitrag eingefügt!!!
Grüße

Hmm,

wo im Vertrag steht da bitte wer das Fahrzeug an wen Verkauft hat? Ich kann nur einen Namen rauslesen?

In meinen Augen ist das kein Vertrag…! Da steht kein Verkäufer drin…wohl aber was von Firma…aber auch was von Bestellung eines Gebrauchwagens…

Also…wenn privat und keine Gewährleistung ausgeschlossen, dann ist er wohl dran. Zumal Du die Schäden gleich "bemerkt" hast. Aber der Vertrag…ist in mjeinen Augen keiner und dann dürften die gesetzlichen Regelungen greifen…somit muss er gewährleisten…

ZUm Auto…5 Zylinder sind mit 333.000 km doch grad erst eingefahren…und was sind schon 8 mal um die Erde…ich kenne Fahrzeuge mit mehr km nd die schnurren wie ein Kätzchen. In meinen Augen eben auch nur dummes Gelaber…!!!
Wenn Du Teile für den Wagen brauchst…meld dich ich kann zu einem guten Lieferanten vermitteln…!

Danke danke:)

Dies ist eigentlich kein richtiger Kaufvertrag!!!
es ist eigentlich ein Bestellschein von dem Autohaus, bzw. dem Besitzer!!!
Dort drin steht NICHT das KEINE Gewährleistung vorhanden ist sowie das es EIN Bastlerfahrzeug ist!!!

Ich kenn mich rechtlich nicht besonders aus, aber ich glaube das ich somit 2 Jahre Gewährleistung habe :slight_smile:

Naja schuae jetzt mal zum ADAC und lass mich beraten…

Normal muss ich ihm ja die Möglichkeit geben zum Nachbessser, wie ist das aber bei Sicherheitstechnischen Systemen. Kann ja kaum 400KM fahren wenn der Bremsschlauch blasen wirft(klar wird er net gleich kaputt gehen :slight_smile: )
Und das Lustige ist, der Wagen bekam TÜV ohne Mängel aber im vertrag steht ABS OHNE FUNTKION :slight_smile:

Zum 5 Zylinder:)
Er ist wohl der Rubosteste Motor vor dem V8, 400tkm ist gar nichts, habe noch ne 5E mit 636tkm:) und er schnurrt wie ein Kätzchen :slight_smile:

An wen hast du dabei gedacht? :slight_smile:

Weisst du was du nicht begreifst? Im Vertrag steht niemand der dir das Auto verkauft hat. Gegen wen willst du dann rechtlich vorgehen??

Sicherlich ist es ein schönes Auto, aber gerade solche großen, alten Autos können ganz schön ins Geld gehen. Wir hatten auch mal einen 88er-Audi 100 turbo quattro mit demselben Motor wie Dein Wagen. Das war ein wirklich schönes, komfortables und schnelles Auto. Nach 9 Jahren hatten wir ihn mit 140.000 km verkauft, weil außer den defekten Stehbolzen noch einige andere Probleme auftraten. Ein neues Getriebe hätte schon damals für den quattro 15.000,- DM gekostet.
Mit 333.000 km hat Deiner die 2,5-fache Kilometerleistung geschafft und wurde in dieser Zeit sicherlich nicht immer brav und artig gefahren. Der Verkäufer wollte den Wagen einfach nur loswerden, weil jetzt größere Reparaturen anstehen.
Es steht kein Name des Verkäufers im Kaufvertrag, im Kfz-Brief dürfte der Vorbesitzer stehen, der den Wagen wahrscheinlich als Bastlerfahrzeug verkauft hatte. Da wird es wohl schwierig werden, Deinen Verkäufer zu teuren Gewährleistungsreparaturen zwingen, denn beweise dem mal, daß er Dir den Wagen verkauft hat. Gibt es Zeugen?
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du einen Anwalt beauftragen. Hast Du keine solche Versicherung, wäre ich vorsichtig, weil das ganze doch recht dubios ist und vor allem niemand weiß wie der Wagen zu seiner TÜV-Plakette gekommen ist.
So einen Wagen sollte man immer nur kaufen wenn man finanzielle Reserven hat, zumal die 11-12 l/100 km, die unser 100 turbo geschluckt hat, heutzutage auch nicht gerade preiswert sind. Das Ende wird wohl sein, daß Du 2 Möglichkeiten hast:

  • entweder den Wagen schnell wieder verkaufen (und einen Verlust einkalkulieren) oder
  • die Herausforderung annehmen, die Mängel reparieren lassen und hoffen, daß der Motor noch möglichst lange hält.

So einen alten Wagen kauft man nicht unter rationellen Gründen, da muß man schon ein Liebhaber von sein!

Was habt ihr immer an dem Auto auszusetzten???
Ich kann mir doch kaufen was ich will!!!
Der Motor hält immer wenn man ihn einigermaßen pflegt!!!
Und nein der hat ihn nicht verkauft weil er defekt ist, sondern der auch mehrere solcher Fahrzeuge hat

  1. Es geht mir um die Rechtlichen Fragen und nicht ob das Auto länger fährt oder nicht
  2. Ist das Auto nur für den Winter und wird nächstes Jahr neu aufegbaut!!!
  3. Ist das nicht der einzige ALTE Audi den ich habe!!!

Für dich auch noch, die Unterschrift zählt!!!

sag bitte bescheid was rausgekommen ist, bin neugierig, hoffe was gutes… bb :wink:

Alleine die Unterschrift ist nicht ausschlaggebend…er kann den privat verkauft haen aber auch im Namen einer Firma. Da kein expliziter Verkäufer drin steht, weiss man nicht, gegen wen man vorgehen muss. Ein Kaufvertrag beinhaltet meines wissens andere Angabn als diese "Bestellung"…aber ein Anwalt wird Dir da sicher mehr zu sagen können bzw. die Erstberatung beim ADAC. Ich würde aber auf alle Fälle drauf tippen, dass Du Gewährleistung in Anspruch nehmen kannst…dese ist nicht ausgeschlossen, somit wären 1 oder 2 Jahre drin.

Frage mich grad echt noch, warum alle auf dem Alter und der Laufleistung des Wagens rumreiten…ich denke, der Käufer weiss, was er da kauft…

BTW…der 100er turbo kann ein völlig anderer Motor verbaut sein als beim 200er…! Turbo war da nicht gleich Turbo…

Da kannst doch leider nicht erwarten,dass ein Verkäufer dir für ein solches fahrzeug mit dem alter und der Laufleistung noch gewährleistung gibt. Das ist doch schwachsinn.
Ist natürlich blöd für dich gelaufen aber da wird mit sicherheit nichts dabei rauskommen.

mfg