beide Querlenker hinten stark ausgeschlagen (gummi hang schon raus)
Stabilager vorne defekt
Querlenkerlager vorne innen defekt
Querlenkerlager unten hinten defekt
So, der Meister sagte er hätte NIE TÜV bekommen dürfen!!!
Nun hab ich den verkäufer zur rede gestellt, ihm die Mängelliste gefaxt. Er sagte nur das es normal net sein kann, und er nächste Woche mal mit seinem TÜVler redet. Was sagt ihr dazu???
Was kann ich machen???
Wie sieht es rechtens aus???
Neuer TÜV heißt ja nur, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt verkehrssicher war. Theoretisch kann das Auto einen Tag später ganz anders aussehen. Ich gehe aber mal davon aus, dass der TÜV-Prüfer den Wagen nie gesehen hat. Große Werkstatt, Werkstatt sagt alles i.O., also TÜV. Dürfte so nie passieren, aber so wird es gewesen sein.
Kannst du mal deinen Kaufvertrag posten? Ansonsten gibt es hier nur wildes Geblubber bezüglich der Rechtslage.
Die persönlichen Daten (Name etc) solltest du dabei unlesbar machen.
Die Geschichte "Händler hat das privat verkauft" mußt du noch genauer erläutern. Wenn das Dingen im Firmenbesitz war, kann er gar nicht privat verkaufen. Dann hätte er (eventuell nach deiner Wahl) entweder:
einen ungültigen Kaufvertrag geschlossen [du kannst sofort Rückabwicklung fordern] oder
der vermutliche vereinbarte Gewährleistungsausschluß wäre unwirksam [schön, denn du hättest 2 Jahre Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten muß er beweisen, daß der Mangel bei Übergabe nicht bestand]. Das wäre jetzt das große Los.
Falls rechtschutzversichert oder ADAC-Mitglied, wäre das jetzt wieder ein guter Zeitpunkt für ein Beratungsgespräch mit nem Anwalt. Nicht weil ich dir rate sofort zu klagen, sondern um einfach eine kompetente Einschätzung zu kriegen. Die Aktion gekauft um ihn dir zu verkaufen, stinkt nach versuchter Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung. Solche Tricks finden die Richter mittlerweile meist zum Lachen und wischen das einfach weg.
also ich will mich nicht großartig einmischen, daich mir meinen teil echt nur denk ich sage nur: 333.000km
lass ihn tüv haben so ein auto kauft man nicht. tut mir leid.
dann spart man bis man 5000euro hat und kauft was normales was nicht schon
8mal um die Welt gefahren ist.
Naja, man kann das auch anders verstehen. Ich denke er hat ihn gekauft (Inzahlungnahme von einem Privatmann) und ihn dann als Händler wiederverkauft.
Somit gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Nur komisch das er diese dann nicht auf ein Jahr verkürzt. Oder das steht in den AGBs auf der Rückseite.
Was aber viel mehr auffält: Im Vertrag steht ABS defekt. Somit hätte er gar kein TÜV bekommen dürfen. Das verwundert mich viel mehr.
Oder steht irgendwo noch der Passus "Bastlerfahrzeug / nur Export".
Sehe ich genauso. Schon allein der Motor ist der Wahnsinn. Viele habe mich damals auch nicht verstanden, als ich mir einen 88er Audi V8 gekauft habe. Zu teuer, zu alt, zu viele km…
das war kein vorwurf nur nach dem schema kaufe ich ein auto…und das das auto kult ist streite ich nicht an und das deins 8ma um die welt gekommen is auch nich aber das alles sollte dich nicht interessieren ,denn DU bist nicht 8mal um die welt damit gekommen du würdest gerne noch 8ma aber das is aufgrund des von mir dargestellten arguments schier unmöglich…
also zurück zum thema, wenn ihr im kaufvertrag was von bastlerfahrzeug habt ist es mega schwer da was zumachen, klar könnte man es einklagen, dass du ihn 2wochen hast und dann alles aufeinma schrott ist ist unwahrscheinlich, dass es vor dem tüv noch i.O. war.
hol dir dochma vom adac ein gutachten, wie der verschleiss von deinen kaputten teilen aussieht, und wieviel prozent von dem "verschleissschaden" in der zeit seitdem du ihn fährst du versucht haben kann,. dass man zurückführen kann, wie die teile ca. bei der tüv überprüfung ausgesehen haben müssen und damit konfrontierst du den käufer/tüv.
In meinen Augen ist das kein Vertrag…! Da steht kein Verkäufer drin…wohl aber was von Firma…aber auch was von Bestellung eines Gebrauchwagens…
Also…wenn privat und keine Gewährleistung ausgeschlossen, dann ist er wohl dran. Zumal Du die Schäden gleich "bemerkt" hast. Aber der Vertrag…ist in mjeinen Augen keiner und dann dürften die gesetzlichen Regelungen greifen…somit muss er gewährleisten…
ZUm Auto…5 Zylinder sind mit 333.000 km doch grad erst eingefahren…und was sind schon 8 mal um die Erde…ich kenne Fahrzeuge mit mehr km nd die schnurren wie ein Kätzchen. In meinen Augen eben auch nur dummes Gelaber…!!!
Wenn Du Teile für den Wagen brauchst…meld dich ich kann zu einem guten Lieferanten vermitteln…!
Dies ist eigentlich kein richtiger Kaufvertrag!!!
es ist eigentlich ein Bestellschein von dem Autohaus, bzw. dem Besitzer!!!
Dort drin steht NICHT das KEINE Gewährleistung vorhanden ist sowie das es EIN Bastlerfahrzeug ist!!!
Ich kenn mich rechtlich nicht besonders aus, aber ich glaube das ich somit 2 Jahre Gewährleistung habe
Naja schuae jetzt mal zum ADAC und lass mich beraten…
Normal muss ich ihm ja die Möglichkeit geben zum Nachbessser, wie ist das aber bei Sicherheitstechnischen Systemen. Kann ja kaum 400KM fahren wenn der Bremsschlauch blasen wirft(klar wird er net gleich kaputt gehen )
Und das Lustige ist, der Wagen bekam TÜV ohne Mängel aber im vertrag steht ABS OHNE FUNTKION
Zum 5 Zylinder:)
Er ist wohl der Rubosteste Motor vor dem V8, 400tkm ist gar nichts, habe noch ne 5E mit 636tkm:) und er schnurrt wie ein Kätzchen