[44] Gebrauchtwagenkauf und erhebliche Mängel

Sicherlich ist es ein schönes Auto, aber gerade solche großen, alten Autos können ganz schön ins Geld gehen. Wir hatten auch mal einen 88er-Audi 100 turbo quattro mit demselben Motor wie Dein Wagen. Das war ein wirklich schönes, komfortables und schnelles Auto. Nach 9 Jahren hatten wir ihn mit 140.000 km verkauft, weil außer den defekten Stehbolzen noch einige andere Probleme auftraten. Ein neues Getriebe hätte schon damals für den quattro 15.000,- DM gekostet.
Mit 333.000 km hat Deiner die 2,5-fache Kilometerleistung geschafft und wurde in dieser Zeit sicherlich nicht immer brav und artig gefahren. Der Verkäufer wollte den Wagen einfach nur loswerden, weil jetzt größere Reparaturen anstehen.
Es steht kein Name des Verkäufers im Kaufvertrag, im Kfz-Brief dürfte der Vorbesitzer stehen, der den Wagen wahrscheinlich als Bastlerfahrzeug verkauft hatte. Da wird es wohl schwierig werden, Deinen Verkäufer zu teuren Gewährleistungsreparaturen zwingen, denn beweise dem mal, daß er Dir den Wagen verkauft hat. Gibt es Zeugen?
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du einen Anwalt beauftragen. Hast Du keine solche Versicherung, wäre ich vorsichtig, weil das ganze doch recht dubios ist und vor allem niemand weiß wie der Wagen zu seiner TÜV-Plakette gekommen ist.
So einen Wagen sollte man immer nur kaufen wenn man finanzielle Reserven hat, zumal die 11-12 l/100 km, die unser 100 turbo geschluckt hat, heutzutage auch nicht gerade preiswert sind. Das Ende wird wohl sein, daß Du 2 Möglichkeiten hast:

  • entweder den Wagen schnell wieder verkaufen (und einen Verlust einkalkulieren) oder
  • die Herausforderung annehmen, die Mängel reparieren lassen und hoffen, daß der Motor noch möglichst lange hält.

So einen alten Wagen kauft man nicht unter rationellen Gründen, da muß man schon ein Liebhaber von sein!

Was habt ihr immer an dem Auto auszusetzten???
Ich kann mir doch kaufen was ich will!!!
Der Motor hält immer wenn man ihn einigermaßen pflegt!!!
Und nein der hat ihn nicht verkauft weil er defekt ist, sondern der auch mehrere solcher Fahrzeuge hat

  1. Es geht mir um die Rechtlichen Fragen und nicht ob das Auto länger fährt oder nicht
  2. Ist das Auto nur für den Winter und wird nächstes Jahr neu aufegbaut!!!
  3. Ist das nicht der einzige ALTE Audi den ich habe!!!

Für dich auch noch, die Unterschrift zählt!!!

sag bitte bescheid was rausgekommen ist, bin neugierig, hoffe was gutes… bb :wink:

Alleine die Unterschrift ist nicht ausschlaggebend…er kann den privat verkauft haen aber auch im Namen einer Firma. Da kein expliziter Verkäufer drin steht, weiss man nicht, gegen wen man vorgehen muss. Ein Kaufvertrag beinhaltet meines wissens andere Angabn als diese "Bestellung"…aber ein Anwalt wird Dir da sicher mehr zu sagen können bzw. die Erstberatung beim ADAC. Ich würde aber auf alle Fälle drauf tippen, dass Du Gewährleistung in Anspruch nehmen kannst…dese ist nicht ausgeschlossen, somit wären 1 oder 2 Jahre drin.

Frage mich grad echt noch, warum alle auf dem Alter und der Laufleistung des Wagens rumreiten…ich denke, der Käufer weiss, was er da kauft…

BTW…der 100er turbo kann ein völlig anderer Motor verbaut sein als beim 200er…! Turbo war da nicht gleich Turbo…

Da kannst doch leider nicht erwarten,dass ein Verkäufer dir für ein solches fahrzeug mit dem alter und der Laufleistung noch gewährleistung gibt. Das ist doch schwachsinn.
Ist natürlich blöd für dich gelaufen aber da wird mit sicherheit nichts dabei rauskommen.

mfg

GEWÄHRLEISTUNG IST NICHT AUSGESCHLOSSEN!!!Lesen !!!

Welch eine völlig unsinnige Diskussion!

Entweder es geht hier um die anfechtbarkeit des Vertrags oder um die Qualitäten des Autos.

Wenn es um die Anfechtbarkeit geht: Es gibt gar keinen Kaufvertrag!!! Der "Wisch" der wohl mal eine verbindliche Gebrauchtwagenbestellung war erfüllt gar nicht die Kriterien eines rechtsverbindlichen (Kauf-) Vertrags !

Wie hier schon jemand schrieb, WER ist eigentlich der Verkäufer ???

Wenn es um die Qualität des Autos geht: Der 200er mit frischem TÜV und den aufgezählten Mängeln ist wirklich ein tolles Auto, sehr sicher vor Allem… wenn es entsprechend der TÜV Untersuchung mängelfrei ist.

Mein Tipp: Stell dem Händler den Schrott auf den Hof und bitte ihn um Rückabwicklung. Wenn er einigermaßen intelligent ist, wird er dem sofort zustimmen und wenn nicht wird er aufgrund des "Kaufvertrags" gewaltigen Ärger bekommen. Was denkst Du was passiert wenn Du den Vertragswisch dem Finanzamt zeigst, die interessieren solche Dinge sehr.

Danke, du bist einer der wenigen wie @Mozart.

Ich wollte ienfach nur wissen was ich rechtlich tun kann/soll.

Was andere über das Auto denken ist mir ja egal!!!

Danke!!!

Da fällt mir immer wieder ein Zitat von Dieter Nuhr ein:

Wenn man keine Ahnung hat…einfach mal Fresse halten.

Zum Wagen werde ich mich nicht äußern, denn danach hast du nicht gefragt und ich denke mal du wolltest den. (Hab Spaß damit)

Meine Laienmeinung zur Rechtslage:
Die "verbindliche Bestellung" ist zwar kein Kaufvertrag aber ein Dokument, daß einige Eigenschaften des Kaufgegenstands festhält. Das defekte ABS war dir beim Kauf bekannt und das kannst du somit auch nicht als Mangel rügen. Die auf der Rückseite (nicht gepostet) aufgeführten AGBs wären wohl im Falle eines Privatverkaufs eher nichtig. Viel interessanter ist aber der Verweis darauf, denn das deutet auf einen gewerblichen Verkäufer.
Vollkommen unabhängig von Privatverkäufer oder Händler ist aber die wichtige Frage der Gewährleistung. Diese ist nirgends rechtskräftig ausgeschlossen oder eingeschränkt. Selbst wenn hier ein Vertrag nur durch schlüssiges Handeln (du gibst Geld und kriegst den Wagen) und ohne Papier geschlossen wurde, war das ein Kaufvertrag.
Es gilt also BGB, da nicht anders vereinbart wurde. Du hast demnach 2 Jahre Gewährleistung. Davon in den ersten 6 Monaten die besondere Regelung der Beweislastumkehr. Für Mängel, die du in dieser Zeit rügst, muß der Verkäufer beweisen, daß sie bei Übergabe nicht bestanden. Kann er das nicht muß er auf seine Kosten vollständig nachbessern. Alternativ bzw. bei erfolgloser Nachbesserung, Kannst du zwischen Minderung und Wandelung wählen. Minderung bedeutet, daß du nachträglich Geld vom Kaufpreis zurück bekommst. Wandelung wäre die Rückabwicklung des Kaufs (Geld und Auto zurück), wobei der Verkäufer hier eine angemessene Nutzunbgsentschädigung fordern kann.
Geh zum Anwalt, aber das sieht so sehr gut für dich aus. Da wollte wohl einer tricksen und hat sich selbst ausgetrickst.

@Roller: Ich gebe Dir Recht was den möglichen Gewährleistungseinschluß betrifft. Die ganze Sache riecht aber trotzdem nach Ärger, denn der Verkäufer wird für so ein altes Auto sicherlich keine Gewährleistung geben wollen.
Als Nachweis, daß mit dem Auto bei der Übergabe alles (außer dem defekten ABS) in Ordnung war, wird er den frischen TÜV/AU anführen und behaupten, daß der Käufer die Schäden in den vergangenen 4 Wochen selber verursacht hat. Dann liegt es am Käufer zu beweisen, daß er die Schäden nicht verursacht hat. Das gibt ein ewiges hin und her. Ohne Anwalt ist man da verloren.
Am besten wäre es, dem Händler den Wagen vor die Tür zu stellen und um Rückabwicklung zu bitten. Wenn er sich drauf einläßt, ist das Thema erledigt. Ansonsten hilft wohl nur der Weg zum Anwalt (sofern Rechtschutzversicherung vorhanden).

also im prinzip habt ihr recht, aber jetzt kommt der spannende teil:

@threadersteller

hattest du zeugen? freunde oder verwandte die das auto beim kauf gesehen haben, die die schäden gesehen haben? die beweisen können, dass du diese nicht verursacht hast?

dann könnte man dem ganzen entgegenwirken und du hättest bei einem fall wir bei den beiden über mir ein gutes argument mehr auf deiner seite.

Ja habe ich.
Auch der Werkstattmeister der ihn angeschautt hat, hat gesagt das kann nicht innerhalb eines Monat kommen!!! Und der ist einer der besten Leute auf diesem Gebiet

dann sag ihm er soll dir das schriftlich geben, oder geh zu einem meisterbetrieb der dir das schriftlich gibt und zusätzlich nochmals das adac gutachten…

@eklipse
wenn es hier um einen (jetzt festgestellten) Unfallschaden gehen würde hättest du recht. Bei Mängeln, die aus normalem Gebrauch herrühren liegst du aber (zum Glück) daneben. Das ist ja das schöne an der Beweislastumkehr. Nicht der Käufer muß beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe bestand sondern der Verkäufer muß BEWEISEN, daß dem nicht so war. Der bloße Verweis auf den TÜV oder gar die Aussage des Verkäufers (und desen Erfüllungsgehilfen in der Werkstatt)wird wohl zu nicht mehr als einem Schmunzeln beim Richter reichen.
In den Rechtstreit, so er denn nötig wird, würde ich sogar ohne Rechtschutzversicherung gehen ausser in den weiteren Kaufunterlagen ist noch irgendwo die dicke Überraschung verborgen (was ich nicht glaube aber ich hab die eben nicht gesehen).
@20vturbo
halt uns mal auf dem Laufenden, wie das weitergeht. Warst du schon bei nem Anwalt?