Zwei Blitzer innerhalb von 500 Metern!

Hallo,
gibt es hier ein paar Leute, die Erfahrung mit zwei Blitzern innerhalb von 500 Metern gemacht haben? Wie ist die Rechtslage? War eine Zone 30. Der erste erwischt mich mit ca. 45km und der zweite mit 40km. Ist so eine Aktion rechtens? Finde das ist reine Abzocke.
Bitte keine Belehrungen wie wärst Du doch langsamer gefahren. Sind meine ersten Strafzettel seit 5 Jahren;-)

Danke und viele Grüße,
Patrick

ALso wenn die geschwindigkeitzone sich in der zeit nicht geänder hat musst du maximal 1 Bezahlen.
und zwar den ersten.

Da war vor langer zeit mal nen bericht drüber.
da ging es darum, das nen auto zu schnell durch ne 70er zohne gefahren ist. Hinter ihm waren die grünen in Zivil mit Kamera.
Die haben ihn für 3 Vergehen angezeigt weil er innerhalb dieser 70er zone das schild 3mal überfahren hat.

Jedoch ist es nicht rechtens, da sie ihn sofort hätten anhalten müssen. und du bist ja langsamer geworden, somit ist es soweit ich weiss nicht rechtens :slight_smile:

greez
mirco

Warum sollte das nicht rechtens sein?
Ich bin kürzlich auf der Autobahn in NRW 2 mal innerhalb von drei Minuten geblitzt worden. Mußte beides zahlen.
Das ist vielleicht nicht genau dasselbe, aber im Prinzip können sie ihre Blitzer doch aufstellen, wo sie wollen.
Und 500m reichen, um von 45km/h auf 30km/h runterzubremsen.

lol alles abzocke! hab auch genug neue passbilder bekommen in den letzen wochen!
da brauch wohl wieder jemand geld :slight_smile:

Ich denk mal das ist normal, dass du von beiden Post kriegst, die werden wohl nicht noch alles sortieren. Wenn du dann 2 kriegst, legst dann einmal Einspruch ein und das wirds dann gewesen sein. Notfalls mal mitm Anwalt absprechen.

in letzter Zeit sind bei uns nur noch Testmessungen aber ziehmlich oft weiss zufaellig einer wieso das so ist?
Und ob man von einer Testmessung auch nen brief bekommt?

ciaoi © padrino

Meinst Du mit „Testmessung“ diese „Sie fahren xx kh/h“?
Da kommt nichts. Wird man ja auch nicht bei fotografiert.

da kommen nur die „highscores“ neben! :slight_smile:

echt ma.

schauen ob sich das lohnt da zu blitzen.

aber die dinger wo steht: sie fahren xxx kmh sind geil
Meine Favoriten sind aber die, wo immer son smilie kommt.

:slight_smile: & :frowning:

hab schon versucht mit 120kmh in son dingen zu fahren, aber der affe wollte einfach nicht lachen. Immer dieser :frowning:
naja wohl falsch eingestellt.

Ne aber einspruch einlegen und anwalt anhauen was er dazu sagt.
eingentlich müssteste damit durchkommen

Nein mit Testmessung meine ich da steht ein mobiler Blitzer un 10 Meter davor steht ein Schild und da steht drauf Testmessung

ciaoi © padrino

Mich haben sie am Do auch erwischt. 80 bei Nässe mit ca. 110. Werden wohl 75€ mit Gebühren und 3 Punkte.

Wenn dein Tacho 110 angezeigt hat, bist du deutlich unter 30 km/h und wirst nur mit 35€ Rechnen müssen.

halt uns da mal auf dem laufenden !!!

hatten vor einiger Zeit schon mal die Fragestellung, was „bei Nässe“ per Definititon bedeutet…

feuchte Fahrbahn ?
leichter Niederschlag?
odr nur wenn, man es in den Radkästen der anderen spritzen sieht (so wurde es mir damals in der Fahrschule als Merkmal mitgegeben…) ?

welche Geschwindigkeit gilt dort sonst ?

auf dem Foto wird man die Wetterbedingungen ja kaum erkennen… steht auf dem Bescheid wie das Wetter war, und wer Zeuge davon ist ?

interessiert mich wirklich !!

Greetz tabularaser

+ Dieser Beitrag wurde von tabularaser am 11.02.2007 bearbeitet

also meiner meinung nach musst du nicht zweimal zahlen,da man in deutschland wegen EINES vergehens nicht ZWEImal bestraft werden kann. (ausgenommen zivil und strafrechtliche ansprüche werden gestellt, was bei nem blitzer wohl kaum der fall ist). Da sich die geschwindigkeitsbegrenzung nicht geändert hat und man ja beim blitzen davon ausgeht, dass du nicht nur an dieser einen stelle die geschw. überschritten hast , ist das zu schnellfahren in dieser zone ja abgegolten. ( hab ich auch vor einigerzeit mal nen rechtsfall drüber gelesen, der musste mit dieser begründung des gerichtetes auch nur für ein vergehen (das schnellere) einmal zahlen und den führerschein abgeben-war wohl was schneller als du)
würde damit zum rechtsverdreher gehen
:vertrag:

Also ich frag mich halt auch, was bei Nässe bedeutet. Geregnet hat es net, die Straße war halt nass. Naja, ma schau wenn der Brief kommt.

[quote]

Also ich frag mich halt auch, was bei Nässe bedeutet. Geregnet hat es net, die Straße war halt nass. Naja, ma schau wenn der Brief kommt.

Ach ja, sonst ist dort normal 100.

Gruß
Basti

hab dem ADAC mal diesbezüglich ne mail geschrieben…

hier die Antwort:

Hier Text einfügen!

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Gem. § 3 Abs. 1 S. 2 StVO hat der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Der Kraftfahrzeugführer muss die Straßendecke u. a. bei Nässe für den Fall des Bremsens beobachten. Besonders bei Regenbeginn oder Nieselregen droht Schmierfilm, vor allem bei Schlüpfrigkeit selbst trockeener Oberfläche (Hentschel, § 3 StVO RdNr. 18). Eine Definition von Nässe findet sich nicht in der StVO.

Starker Regen legt die Gefahr von Wasserglätte nahe und zwingt daher idR zum Verlangsamen. Wasserglätte droht z. B. wo die Fahrbahn plötzlich hell spiegelt, wo Reifenspuren des Vorausfahrenden plötzlich abreißen, allgemein bei Platzregen (Hentschel, § 3 StVO RdNr. 18).

In allen Bereichen der Verkehrsüberwachung, in denen Messgeräte zum Einsatz kommen, kann es durch technische Probleme oder Fehlbedienungen zu falschen Messungen kommen. Dies gilt für die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung ebenso wie für die Ermittlung des Alkoholgehalts oder der Rotphase einer Ampel. Gerade wenn ein gesetzlicher Grenzwert, der die Schwelle zum Fahrverbot darstellt, nur knapp überschritten ist, kann es sich lohnen, die Messung näher zu prüfen.

Generell müssen sämtliche in Deutschland eingesetzten Gerätetypen ein sehr aufwendiges Zulassungsverfahren bei der physikalisch-technischen Bundesanstalt durchlaufen. Nur wenn die Richtigkeit der Ergebnisse sowie die Zuverlässigkeit der Geräte von diesen Experten festgestellt werden, kommen die Messverfahren zum Einsatz in der Praxis. Das bedeutet, dass keine generellen Vorbehalte gegen bestimmte Geräte gerechtfertigt erscheinen.

Andererseits kann auch bei noch so guten Verfahren nicht mit absoluter Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass fehlerhafte Messungen zustandekommen. Die Ursache hierfür kann ein technischer Defekt oder eine unsachgemäße Bedienung sein.

Vom Sachverständigen kann das konkrete Messgerät in einer nachgestellten Messsituation überprüft werden, wodurch Fehlerquellen festgestellt werden können. Der Sachverständige wird nur dann vom Gericht bestellt, wenn konkrete Einwände gegen das Messergebnis vorgetragen werden.

Die Überprüfung eines Messgerätes ist mit hohen Kosten verbunden, die in der Regel ein Vielfaches der Geldbuße ausmachen. Kann der Sachverständige den Verdacht nicht bestätigen, so trägt der Betroffene im Fall einer Verurteilung die angefallenen Kosten. Einen wirksamen Schutz vor diesem erheblichen finanziellen Risiko bietet nur eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung. Wenn von dort eine Deckungszusage erteilt wurde, sollte über einen Anwalt geprüft werden, ob sich aus der Ermittlungsakte Anhaltspunkte für ein falsches Messergebnis bieten.

Die Erstellung und der Versand von E-Mails und E-Mail-Anhängen erfolgt mit größter Sorgfalt und mit allen angemessenen Vorsichtsmaßnahmen. Für Schäden an Hard- und Software infolge des Öffnens der E-Mail-Anhänge übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte überprüfen Sie daher die mitgesandten Dateien vor dem Öffnen insbesondere auf Computerviren.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Geißler-Cebulla
ADAC Juristische Zentrale - RechtsService - JSS
ADAC e. V.
Am Westpark 8
81373 München
Tel.: 089/7676-6181, Fax: 089/7676-2599
mailto:christine.geissler-cebulla@adac.de
http://www.adac.de



Genau das wollte ich sagen :stuck_out_tongue:

Gabs mal einen Bericht im Tv mit einem Motorradfahrer.
Wenn man nicht abbiegt, dh. die Strecke dieselbe ist gilt es als „Tateinheit“
Würdest du abbiegen oder in einen neue Ortschaft kommen auf dem Weg, dann ist es „Tatmehrheit“, weil du dich dann ja sozusagen wieder „neu entscheiden musstest“ schnell zu fahren…

ja das meinte ich… konnte es nur nciht so geschmeidig formulieren+lol* als auf zum rechtsverdreher