Zuverdienst zu Vollzeitanstellung ...

moin

also folgendes: meine frau würde gerne ihre vollzeitbeschäftigung auf 30 stunden die woche verringern, dann allerdings auch nur 4 tage, der mittwoch soll frei bleiben, da sie dort dann einer nebentätigkeit nachgehen möchte… diese soll sich auf 400€ belaufen, wobei sich nun die frage stellt, was für sie günstiger ist…

diese nebentätigkeit als honorarkraft oder als minijob auszuüben???

was ist in beiden fällen als wichtig zu beachten???

worin liegt sozialversicherungs-, steuer-, und krankenversicherungstechnisch der unterschied???

kann man in den ergänzungsvertrag für die vollzeitstelle einen konkreten tag der frei sein soll (z.B. mittwoch) aufnehmen???

tjaja fragen über fragen aber hier gibts ja viele leute mit viel ahnung :wink:

danke schon einmal
gruß
madcek

Zur Steuer und Sozialversicherung mag ich nichts sagen

:fresse:
Den festen freien Tag kannst du durchaus im vertrag festhalten. ABER: sie muss wahrscheinlich (siehe Arbeitsvertrag) der derzeitigen Firma mitteilen, daß sie noch nen zweiten Job annehmen will. Unter Umständen (b.B. gleiche Branche, Konkurrenz) ist das sogar genehmigungspflichtig und bei Verschweigen ein Kündigungsgrund! Also vorsichtig, denn via Krankenkasse oder Buschtrommel kriegt die firma das früher oder später mit und dann kann es ins Auge gehen.
Falls es in der derzeitigen Firma einen Betriebsrat gibt, würde ich dort zuerst mal anfragen, danach ggf. Personalabteilung oder Chef. Die Genehmigung darf (ausser bei leitenden Angestellten) nicht ohne Grund verweigert werden, also vielleicht erst die Kürzung auf 4-Tage Woche verhandeln und dann den zweiten Job ansprechen. Dann aber auch den zweiten nicht antreten bevor alles geklärt ist.

LG

Ich würde auf jeden Fall beides parallel ansprechen, ansonsten steht man womöglich vor dem Problem, dass eine Reduzierung auf 30 Stunden vertraglich festgehalten wurde und der Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung nicht erlaubt …

schieb…

also ergänzend: der arbeitgeber weiss das mit der nebenbeschäftigung das ist nicht das problem, nur was ist genau zu beachten, damit meine frau den grösstmöglichen vorteil daraus zieht und wie gesagt was versicherungstechnisch etc. zu beachten ist…

gruß
madcek

Servus,
was verstehst Du unter „Honorarkraft“? Denke mal Du meinst ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis. Aus steuerlicher Sicht gibt es die von Dir genannten zwei Möglichkeiten. 1. Arbeiten mit einer zweiten Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 6) und volle Beiträge zur Sozialversicherung. 2. Der Mini-Job (EUR-400-Job).
Die Frage ist nun, was Deine Frau im zweiten Job verdient? Bei unter/bis EUR 400 würde ich den Mini-Job empfehlen. Pauschale Steuer von 2% sowie die Pauschale zur KV (13%) und RV (15%) übernimmt der AG (gewerblicher Mini-Job). Ist es ein Job in einem Privathaushalt, sehen die Zahlen wieder anders aus. Läuft auch unabhängig vom ersten Beschäftigungsverhältnis, da ein Mini-Job neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei ist.
Bei EUR 400-800 ist Lohnsteuerkarte Pflicht, AG kann aber die Gleitzone anwenden (AG zahlt Beiträge zur Sozialversicherung voll, AN nur anteilig).
Über EUR 800 auch nur Lohnsteuerkarte und volle Sozialversicherung.
Gruß, Volker

@ted3004 danke schon einmal aber wie sähe es denn aus wenn man das freiberuflich macht (also nicht als 400€ job) aber trotzdem nicht über 400 € kommt??? gelten dann die gleichen bedingungen wie bei einem 400€ job sozialversicherungstechnisch und bei den steuern? auf gut deutsch muss man als freiberufler bei 400€ euro im monat, weniger, gleich viel, oder mehr abdrücken und wie werden beide sachen sozialversicherungstechnisch behandelt?

gruß
madcek

Kannst Du so nicht vergleichen. Mit den EUR 400 ist alles abgegolten (durch die pauschale Versteuerung des AG). Tauchen auch in Eurer Steuererklärung nicht mehr auf. Wenn Deine Frau sich selbstständig macht/freiberuflich arbeitet muss Sie eine Rechnung stellen, Ihren Gewinn am Jahresende ermitteln, da Sie nun in der Steuererklärung Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat und Umsatzsteuer bezahlen und abführen (gibt die Kleinunternehmerregelung, d.h. Verzicht auf USt, führt jetzt jedoch zu weit).
Bei unter EUR 400 ist der Mini-Job die beste (und auch einfachste) Lösung.
Gruß, Volker