Zulassung von Werbefolie / Windowfolie an der Heckscheibe

Servus Leute,

wie sieht es aus mit Werbebannern auf der Heckscheibe bzw. mit TUV und Zulassung. Hat da jemand Erfahrung damit, ist es ohne weiteres erlaubt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Moechte mir einen Werbebanner auf die Heckscheibe machen mit dieser Spezialfensterfolie, die gelocht ist und man somit immer noch einen Durchblick nach hinten hat.

Anbei ein Foto der gemeinten Folie (sieht man oft auf Bussen) Quelle: Eastprint.de

http://www.eastprint.de/bilder/materialien/folie-windows-graphics.jpg

Soweit ich weiß ist nur ein zweiter Aussenspiegel Pflicht.

Ja anscheinend reicht es wenn zwei Aussenspiegel dran sind, aber ich kenne doch unsere Gesetzeslage hier in D und kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man sich da einfach eine Werbefolie dranmachen kann ohne Probleme mit der Rennleitung zu bekommen.

Bekommt man da etwa eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Firma die mir die Beschriftung macht oder braucht man so etwas nicht?

Hier sind doch bestimmt einige die schon Erfahrung damit haben…also los Leute helft mir weiter :zunge:

wenn du zwei aussenspiegel hast, kannst du dein heckfenster zuschweissen und deinen innenspiegel zum schminken nehmen :wink:

Ja aber das Problem sehe ich in der Folie selber. Wenn ich normale Tönungsfolie dranmache habe ich ja auch eine ABE und auf der Folie ist eine Nummer oder nicht. Könnte mir vorstellen, dass ich für mein Unterfangen auch eine brauche. Ich frag jetzt mal direkt bei der Quelle nach und berichte.

Ergebnis:

Ja man benötigt für diese Folien auch eine ABE (in diesem Fall heisst diese Allgemeine Bauartengenehmigung ABG) die mitgeführt wird. Hier wird wie bei einer Tönungsfolie eine Nummer auf den Folie angebracht die ebenfalls in der ABG steht.

Habs doch gewusst, dass man bei uns sogar fur blöde Werbefolien eine Genehmigung braucht. :hammer: