Zulassung eines KFZ "ohne" TÜV?!

Hallo,

angenommen ein KFZ hat die Erstzulassung 20.02.2002. TÜV wurde noch nicht gemacht. Ist es möglich, dieses Fahrzeug in den nächsten 2-3 Tagen anzumelden oder muss ich unbedingt TÜV/ASU machen lassen?
(Hab mal gehört, dass man allerspätestens nach 3Jahren und 1 Monat die HU machen muss…>>> 20.03.2005)

Gruß
A3PD131PS


brauchst für die zulassunge die bestätigung über eine gültige HU und ASU, also bleibt dir nix anderes übrig.

Falsch, es sind genau 3 Jahre. Wenn du das Auto jetzt anmelden willst, muss du es durch den Tüv bringen, wie Darker es bereits geschrieben hat.

Zur „Überziehung“ der Tüv-Fälligkeit:
Heute wird Tüv sogar rückwirkend erteilt. Solltest du z.B. 2 Monate überziehen, bekommst du dann auch nur noch 22 Monate Tüv. Das war früher auch mal anders.

Früher konnte man ein Fahrzeug auch ohne Tüv anmelden, seit einigen Jahren geht das nur mit gültigem Tüv/AU…

Das ist allerdings abhängig vom Bundesland…im Saarland bekommste im 24Monate TÜV.

[quote]
Zur „Überziehung“ der Tüv-Fälligkeit:
Heute wird Tüv sogar rückwirkend erteilt. Solltest du z.B. 2 Monate überziehen, bekommst du dann auch nur noch 22 Monate Tüv. Das war früher auch mal anders.

[/quote]

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist bekommst du die Plakette so geklebt wie die letzte Fälligkeit war.
Bei nicht angemeldetem Fahrzeug bekommst du die Plakette aktuell zu dem Monat der Vorführung beim TÜV/DEKRA usw.
Und ohne gültige HU/AU kannst du kein Fahrzeug anmelden.

mfg A3-Turbofreak

Du bekommst IMMER 24 Minate TÜV…hier wurde nur ein Beispiel genannt, wenn man den TÜV 2 MOnate zu SPÄT machen würde. TÜV ist nicht bundeslandabhängig…!!!

Richtig…
kleines Beispiel
Früher:
TÜV März05 vorgefahren im Mai 05 => TÜV bis Mai 07

Jetzt
TÜV März05 vorgefahren im Mai 05 => TÜV bis März07

Sprich… „eigentlich“ nur 22 Monate

Aber nicht im Saarland!

Da gibbet:

TÜV März 05 vorgefahren im Mai 05 => TÜV bis Mai 07!!!

Gab damals sogar extra nen Artikel darüber in der Saarbrücker Zeitung.

schönes rechenbeispiel… aber ándererseits hast du einfach nur die 2 monate schon vorab verbraten weil du nicht rechtzeitig hin bist… also doch IMMER 24 MONATE… ausser du gehst einen Monat vorher hin… .dann wird ab da 24 monate gerechnet

  • Dieser Beitrag wurde von Blaxtar am 09.03.2005 bearbeitet

Aber nach 3 Jahren ist das doch glaube nicht mehr nur der TÜV sondern ein so genanntes Vollgutachten. Das kostet dann auch einiges mehr, bin mir jetzt nicht sicher aber waren so 200-300 Euro. Kann aber sein, dass bei so jungen Fahrzeugen das anders geregelt wird.

  • Dieser Beitrag wurde von User am 09.03.2005 bearbeitet

Ein Vollgutachten ist fällig, wenn dein KFZ mehr als 1 Jahr stillgelegt war.

HAllo!

Wie ist es wenn das Fahrzeug in nem anderen Land angemeldet ist?
Und man nach 3 Jahren das Fahrzeug in Deutschland wieder anmeldet?
Muß man dann auch die 200€ zahlen?

Gruß

Thomas

18 Monate nach Stilllegung verfällt der Kfz-Brief. 1Jahr war früher mal, aber da konntes du noch 1x um ein halbes Jahr die Verfallfrist verlängern lassen. Jetzt ist nix mehr mit Fristverlängerung. Steht aber auch alles auf deiner grünen Abmeldebescheinigung.
Nach dieser Zeit musst du nen neuen Brief beantragen und bei Tüv/Dekra den §21 machen lassen.

Deshalb kommen auch immer die ganzen Wohnmobile bei uns im Saarland zum TÜV!

:verwirrt:
Was willst du damit sagen ???