Zoll und Einfuhr - Help

Hallo!
Ich brauch mal dringenst eure Hilfe!
Ich hab ein Geschenk… aus den USA bekommen und jetzt hat das Zollamt geschrieben und will wissen was das Ding wert ist… hab mich mal naiv gestellt, gesagt das ich weil Geschenk keine Rechnung hab… jetzt will die Frau von mir den Warenwert wissen und jetzt meine Frage: bis zu welchem betrag muss ich keine Steuern zahlen??? Gibt es einen Freíbetrag? will möglichst kostenlos da raus kommen…Ist ein Rucksack zur Info…

Vielen Dank!!!

unser user @tribal kann dir da sicher helfen

http://www.stiftung-warentest.de/online/freizeit_reise/meldung/1152445/1152445/1153193.html

Ein rucksack sollte kein Problem darstellen.

+ Dieser Beitrag wurde von taifun am 20.07.2006 bearbeitet

welches Material ?
Hast du irgendwelche Transportkosten bezahlt ?
Und wie viel ist das Ding ca wert ?
Kommt bestimmt per Flieger odeR?

Gruß

Der Versender muss ja seinerseits auch schon ne Zolldeklaration mit Inhalt und Warenwert angegeben haben…Was hat er angegeben ?

Ansonsten gilt:

Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.

Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern
Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).

Hinweis:
Für alkoholische Getränke und Tabakwaren müssen sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer (Branntwein- bzw. Tabaksteuer) entrichtet werden.
Röstkaffee ist zwar vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit, es muss allerdings die Kaffeesteuer gezahlt werden.

Sach denen einfach, es ist ein Rucksack, in nem Walmart gekauft, Wert 19,99USD. Somit greifen dann die vorher genannten Paragraphen.

Das ist dein Rucksack den du da vergessen hast und deine Tante hat dir das Ding geschickt - hast du damals in Deutschland gekauft und dort vergessen! Oder das von meinem Vorredner, hab ich erst später gelesen!

+ Dieser Beitrag wurde von Daniel382 am 20.07.2006 bearbeitet

Vorsicht Leute mit solchen Aussagen…

wenn das Teil schon mal beim Zoll hängen geblieben ist, wird Sie es wohl auch persönlich bei Ihrem zuständigen Zollamt abholen müssen… und dann findet eine Öffnung des Paketes statt… wenn dann ein nagelneuer 50 $ Nike-Rucksack (z.B.) mit allen Zettelchen dran drin ist… könnte einem ganz schnell (und irgendwo zurecht) vom Zoll etwas unterstellt werden !!

Weißt du was auf der Declaration aus den USA für ein Warenwert drauf steht ?

Gruß

tabularaser

Ich würde auch mal behaupten das der Wert auf der Declaration der USA entscheidend ist.
Ich bekomme oft Ware aus den USA.
Offiziell als geschenk - warenwert unter 50 Dollar.
Die Pakete wurden schon öfters geöffnet - hat noch nie einer angerufen.

Da schein aber das Paket geöffnet worden zu sein. Und der Zollbeamte ist mit der Zollerklärung der Versenderin nicht einverstanden.

Am besten sagen, dass es ein Geschenk und der Wert (wie eben bei Geschenken üblich) nicht bekannt ist. Wird aber eine falsch Angabe gemacht, kann das erheblichen Ärger geben. Der Inhalt ist dem Zoll ja bekannt.

Dann wird der Wert von Amts wegen festgesetzt und die entspechenden Abgaben fällig.
Wenn man die nicht tragen will, bleibt nur die Annahmeverweigerung des Pakets.

Gruß - Carla