und da hast Du vollkommen Recht. Ein E-Prüfzeichen bedeutet nicht, das Du für ein Teil (welches ein E-Zeichen hat) keine ABE / Gutachten etc. benötigst.
Das gilt z.B. bei Rückleuchten. Eine Rückleuchte mit E-Zeichen muss trotzdem nicht für das Fahrzeug zugelassen sein. Wenn man keine ABE hat, dann kann es als Mangel gesehen werden. Oder z.B. bei Aussenspiegeln mit integriertem Blinker. Wenn die Spiegel eine ABE haben, dann sollte man drauf achten, das auch die Blinker in der ABE stehen oder eine extra ABE haben, ansonsten: siehe oben.
Bei Deinen Glühlampen solltest Du Dir aber keine Gedanken machen, solange die Teile die vorgegebene Wattzahl haben und nix illegales (z.B. Dioden etc). dran ist dann sollte da keiner was sagen. Achte aber drauf das die Lichter richtig eingestellt sind (was bei billigen Glühbirnen teilweise problematisch sein kann…).
Gruß
[quote]
Ich habe halt hier auch schon gelesen dass ein e-Prüfzeichen nicht gleich ein Freischein sein muss und es nicht als ABE zu verstehen wäre.
deine aufzaehlung ist absolut ok.
die biolight haben ein gueltiges e13 pruefzeichen, die mtec haben ein gueltiges e13 pruefzeichen und die philips bvu haben auch ein gueltiges e1 pruefzeichen.
wenn das licht korrekt eingestellt ist, kann der gute tuev-mensch gar nichts bemaengeln.