Erstmal ja, ich weiss das es nicht erlaubt ist aber ich würde gerne wissen wie es ist wenn man die Xenon-Lampen in H1 in die Facelift-Scheinwerfer einbaut wie das Fis reagiert, meldet es das die Lamen defekt sind oder nicht? Vielleicht hat ja einer von euch schon den Umbau gemacht und kann mir einige Ratschläge geben auch welche am besten sind (Herstellen, Farbtemperatur 6000K oder 8000K) !!!
das ist wohl nicht erlaubt, weil die Optik des Scheinwerfers nicht für Xenon-Brenner berechntet ist. Das ist an der Prüfnummer (Prüfzeichen) im Scheinwerferglas für die Rennleitung leicht erkennbar. Zu den Brennern gehören noch die Hochspannugsvorschaltgeräte.
Außerdem ist für Xenon.Scheinis noch zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.
Altenativ kannst du aber H1-Lampen mit der entprecheneden Farbtemperatur und E-Prüfzeichen benutzen.
Viele Grüße
- Dieser Beitrag wurde von OBUR am 10.01.2006 bearbeitet
das es ned erlaubt is ohne LWR und SWA is eh jedem klar
würds aber auch gerne so machen und orig xenon nachrüsten in nem FL scheinwerfer
der xenon satz hat glaub ich h7 aber im FL sind ja h1 birnen drinnen - muss ich da den scheinwerfer dann bearbeiten das ich die dinger reinstecken kann oder?
Verstehe die Frage nicht ? Es ist NICHT erlaubt einen bestehenden Scheinwerfer einfach auf Xenon umzurüsten. Erlaubt ist aber komplette Xenonscheinwerfer einzubauen.
Schade dass sowas hier immer tausend Mal diskutiert werden muss
:verwirrt:
Matse
PS: Wenn man Quattro fährt sollte doch noch etwas Geld für ordentliche Scheinwerfer übrig sein. Die restlichen Verkehrsteilnehmer danken es Dir.
- Dieser Beitrag wurde von Matzel am 11.01.2006 bearbeitet
xenonscheinwerfer und halogenscheinwerfer sind IMMER unterschiedlich. die xenonscheinwerfer haben auch NIE H1 oder H7 sonder D2S oder D2R Brenner was zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind. Da kannste nich einfach den D2S Brenner nehmen und den in den H1 Scheini quetschen!
Kauf Dir wenn dann nen Komplettsatz MIT Scheinwerfer
Hallo!
Kann es ein, dass er normale Birnen im Xenon-Look meint? Also einfach nur blaues Licht?
mfg
Alex
Hallole,
sag mer mal so, Xenonlicht darf nur in die dafür vorgesehenen Scheinwerfer verbaut sein und werden.
Wegen der Blendungsgefahr anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei einem Xenonscheinwerfer ist die Zentrierung der Brenner und Birnen anders.
Jeder Scheinwerfer muß für das jeweilige Licht geprüft sein.
Grüßle Marcus
alex nene hier gehts um die brenner
Also nochmal zum mitschreiben: es gibt Xenon-Brenner mit Vorschaltgeräten die den Sockel entweder von H1 oder H7 usw. haben und einfach in den Scheinwerfer eingebaut werden können. Das es ohne ALWR nicht erlaubt ist und auch den Halogen-Scheinwerfer so umzubauen ist mir ganz klar und eine ASR habe ich ja schon so fällt es sicherlich nicht auf den ersten Blick auf das es nicht serienmäßiges Xenon ist ausser wenn man auf die Prüfnummer schaut. Mir ist in erster Linie wichtig ob das Fis sich meldet oder nicht!!
Ich hab noch ein paar Adapter für die Faceliftscheinwerfer hier damit die Xenon Birnen passen. Umbauanleitung ist auch dabei. Bei Interesse PM an mich.
ok dann ists klar - gemäss deinen umschreibungen hab ich vorher verstanden du willst originalxenon in halogenscheinwerfer pflanzen
also wennde auf ebay sonen plugnplaykit H1 kaufst brauchste auch nix umbauen der wechsel an und für sich is einfach sehr fragwürdig.
beim brenner auf jeden fall nich über 6500k gehen, denn je höher die zahl, desto weniger licht ist im sichtbaren bereich des menschlichen auges