Xenon - ist die Reinigungsanlage nimmer Pflicht ?

In der neuesten Fassung der STVZO (Inkrafttreten am 01.11.2003) heißt es in § 50 Abs. 10 eindeutig:

„Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweiteregelung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.“

Gruß Christof

  • Dieser Beitrag wurde von Christof am 07.01.2004 bearbeitet

Auf der Website von Mazda-Deutschland steht, dass der RX-8, wenn er mit Xenon-Lampen ausgeliefert wird, sowohl eine automatische Leuchtweitenregulierung als auch eine Scheinwerferreinigungsanlage hat.

Gruß Christof

hi,
alwr und sra sind pflicht!!! war eben wieder beim tüv in österreich, sie sagten in deutschland ist es genauso. mfg danny

  • Dieser Beitrag wurde von FastandFurious am 07.01.2004 bearbeitet

Ist nur komisch, weil ich am WE halt bei Mazda Händler und beim Chrysler Händler war. Naja das ist nicht das einzigste was mir bei Mazda unklar ist: den Wankel hats bei denen laut Auschreibung an den Wägen mit 235 und 192 PS - ich dachte es gibt da nur einen Motor. Aber keiner von denen hatte ne SRA, also hab nix ausfahrbares gesehen. Das es Xenon ist - nun ja erstens mal stands dran und zweitens meinte die AMS dass das Serie bei der Karre sei. Also jetzt blick ich garnix mehr.

Laut http://www.mazda.de gibt es zwei Motorversionen (141 und 170 kW) in drei Ausstattungslinien: Challenge, Renesis (nur 141 kW) und Revolution.
Nur die Modelle mit der stärkeren Maschine haben serienmäßig Xenon-Scheinwerfer, die anderen haben Halogen-Scheinwerfer.

Gruß Christof