Für alle, die Xenon nachrüsten wollwn. Das stand gestern bei uns in der Tageszeitung:
Vorsicht beim Xenon-Nachrüsten
Wer seine Autoscheinwerfer nachträglich mit so genannten Gasentladungslampen (Xenon) ausstatten möchte, sollte darauf achten, dass die Lampen für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg werden zunehmend Xenon-Lampen mit Vorschaltgeräten zum Nachrüsten herkömmlicher Scheinwerfer angeboten, denen die notwendigen Genehmigungen fehlen.
Die Anbieter erweckten häufig den Anschein, es handele sich um legale Nachrüstprodukte. Das KBA weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit Xenon-Licht grundsätzlich auch eine automatische Leuchtweiteregulierung, eine Scheinwerferreinigungsanlage sowie ein System, das den Betrieb des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicher stellt, besitzen müssen. gms
Samstag, 05.10.2002
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/291620/artid/816180
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sport-quattro