Wurde in Holland geblitzt

hi,

wurde in Holland auf der Autobahn, mit 146 wo erlaubte 120 waren, geknipst. Habe nichts gesehen, heute kam der Bescheid ins Haus. Bin noch bis ende des Jahres in Probezeit was kommt da auf mich zu? Geldbuße auf jeden Fall denke mal so an die 100 € ?
Und wie ist das mit den Punkten ?


habe gerade gesehen das es in Belgien war.
Waren 17kmh zu schnell.

BELGIEN,HOLLAND,kann man sich schonmal vertun.
aber mal zurück zum topic,denke mal dass du schon was latzen darfst.bekanntlicherweise dürfen wir deutschen tiefer in die tasche greifen,als wenn diese hier geblitzt werden.ok ist politik und gesetzgebung,aber trotzdem.

+ Dieser Beitrag wurde von markusnrw am 21.08.2006 bearbeitet

spielt absolut keine rolle!
wurde in dänemark mit über 40kmh zu viel geblitzt.
hab mich erkundigt, und guckst du hier (ADAC):

Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland - mit der Ausnahme von Österreich - derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.

Voraussichtlich im Jahr 2007 ist aber - auf EU-Ebene - mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen zu rechnen, demzufolge künftig Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Es ist nicht zu erwarten, dass zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter die neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Solche Einzelheiten sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sollen in nächster Zeit noch festgelegt werden.

Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.

Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.

was dich erwartet hätte, wenn sie dich rausgezogen hätte (in belgien) guckst du hier:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/Verfolgung_von_Verkehrsverstoessen/Belgien/default.asp?ComponentID=2951&SourcePageID=10280
]

ein hoch auf 2006 :alk:

nach wenn du nicht bezahlst, und dann irgendwann in Holland kontrolliert wirst, können die dich bis zur zahlung festhalten.

ich wohn direkt an der NL Grenze und da passiert swas recht häufig

richtig, aber bis ich wieder mit auto urlaub in dänemark mache, das kann noch dauern, wenn überhaupt…!



Stimmt,
das ist einem Kollegen auch schon geschehen. Den durfte ich dann in Venlo aus dem Knast auslösen. Nicht nur er saß im Bunker, sondern auch sein Auto wurde bis zur Zahlung sicher gestellt. Neben der Geldstrafe fielen damals sogar noch Verwahrungsgebühren für den Wagen an.

Die Niederländer können/konnten zwar in DE nichts vollstecken, aber dafür kommt der Übeltäter für 5 Jahre auf deren Fahndungsliste.

Er hatte schlicht und einfach die Knolle damals nicht bezahlt und nicht damit gerechnet, dass sie nach 1,5 Jahren noch verfolgt wurde. Aufgeflogen ist er dann bei einer Zollkontrolle kurz hinter der Grenze.

Viel Grüße



+ Dieser Beitrag wurde von OBUR am 26.08.2006 bearbeitet

was ein mist…bin anstatt der vorgeschriebenen 90 km/h mit (korrigierten) 94 km/h geblitzt worden. was für korinthenkacker, aber es waren eben 4km/h zu viel :wink: dafür fliegen sie hoffentlich in der vorrunde wieder raus g achja 4% zuviel kosten übrigens mit derverwaltungsgebühr 22€…

LKW-Fahrer werden mit weniger geblitzt…die spinnen da drüben…und hier rasen die wie die Geisteskranken…!!!

:hammer:[quote]

…und hier rasen die wie die Geisteskranken…!!!

[/quote]
Kenne ich :cap: …hab schon öfter mit befreundeten, Ausländern darüber gesprochen…die sagten mir, dass die Geschwindigkeitsangaben in Deutschland ja wohl eher "Richtlinien" sind??? :bigeek: …die haben das wohl irgendwie falsch verstanden…

Haben hier ja auch nichts zu befürchten…:frowning:

Jap. Is soweit alles korrekt :wink:

Dir kann hier nichts passieren. Es kann gut sein, dass du ein paar Briefe nach Hause bekommst, in denen du zum Zahlen aufgefordert wirst… Einfach ignorieren
Je mehr Briefe du erhälst, desto höher wird dein Betrag wohl werden :wink:
Irgendwann kommt dann einfach nichts mehr und du hast gewonnen :wink:

Das Kennzeichen, mit dem du in Belgien geblitzt wurdest, steht im polizeilichen System. Wenn du dann mal wieder durch dieses Land fährst und die Polizei dein Kennzeichen durch Zufall mal kontrolliert, wird da der Hinweis stehen, dass du noch offene Zahlungen hast
-> dann wird es höchstwahrscheinlich so sein, dass meine ausländischen Kollegen dich erstmal mit zur Wache nehmen und so lange festhalten bis du gezahlt hast :wink:
kann auch in Ersatzhaft enden :smiley: - is aber nicht so lange^^

Jedenfalls… zahl - wenn du mit deinem Kennzeichen bzw. Auto nochmal da hin möchtest

Meld dein auto ab und meld es mit nem anderen KZ wieder an :wink:
(sollte sich aber bei der geringen Überschreitung nicht rentieren)

oder ignorier es einfach!


Einzige Ausnahme zu allen anderen Ländern ist Österreich. Mit denen besteht ein Abkommen, dass auch ausländische Knöllchen rechtslräftig sind und somit vollstreckt werden können :wink:

Hoffe, du weisst nun, was du zu tun hast.

-> Sollte Post kommen (was ich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung echt bezweifle) dann lass dich nicht einschüchtern von den Drohungen :wink: Das is nur Show!

Denke aber, dass nichts kommen wird, da die ja auch nicht blöd sind… und genau wissen, dass die meisten Leute nicht zahlen :wink:

Gruß Daniel

das Thema hat sich aber schon lange erledigt :slight_smile:
Habe mal einen Brief bekommen, wo mir vorgeschlagen wurde 90€ zu zahlen.
Brief in den Müll und gut war. Nichts mehr gehört und dafür durfte ich mich dann zwei Jahre nicht mehr dort blicken lassen.

Jetzt ist das doch anders. Jetzt dürfen Ausländische Polizisten das weiter nach Deutschland geben, irgend wie so…

:smiley: sehe ich grad erst… war 2006'er Beitrag^^ und ich mach mir noch voll die Mühe nen Roman zu verfassen… Zzz… :wink:

Gruß