Laut Sachpfändung - Ablauf - Ihre Rechte und Pflichten sind Autos bedingt pfändbar. Das heißt, wenn ich mein Auto als berufliche Gründen benutze, wird das nicht gepfändet. Reicht es in diesem Kontext aus, wenn ich einfach zur Arbeit damit fahre?
LG
Laut Sachpfändung - Ablauf - Ihre Rechte und Pflichten sind Autos bedingt pfändbar. Das heißt, wenn ich mein Auto als berufliche Gründen benutze, wird das nicht gepfändet. Reicht es in diesem Kontext aus, wenn ich einfach zur Arbeit damit fahre?
LG
Ich würde sagen das kommt immer darauf an um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Wenn du mit nem neuen RS6 zur Arbeit fährst aber gleichzeitig deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kannst wird man zur Kapitalbeschaffung das momentane Fahrzeug möglicherweise durch ein einfacheres, günstigeres Modell ersetzen wollen.
Wenn das Fahrzeug einen nicht unerheblichen Wert hat, wird es mit großer Sicherheit gepfändet und ggf. verwertet, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen.Um mit einem Auto zur Arbeit zu fahren, benötigt man keinen S3.
Aber wenn der Schuldner dann nicht mehr zur Arbeit kommt und somit das Schulden abtragen in der Zukunft verhindert wird, werden die sich das trotzdem genau überlegen.