Wird die Versicherung hochgestuft?

Hallo Community,

bei einem Schaden, den man selber nicht verursacht hat (am eigenen Wagen) und diesen über die Versicherung abwickelt (Vollkasko), wird man anschließend hochgestuft? Ich könnte zwar am Montag bei meiner Versicherung fragen, aber die Frage lässt mir keine Ruhe.

Gruß
Mad_Man

erzähl doch mal was passiert, das kommt ganz drauf an…

Was meinst du? Sturmschaden, Vandalismus, Fahrerflucht etc.?

Wenn du deine Vollkasko in Anspruch nimmst wirst du immer hochgestuft!

Aber Sturmschäden sind z.B. über die Teilkasko versichert.

Wenn du viele Jahre schadensfrei gefahren bist, hast du sozusagen einen Schaden gut bei deiner Versicherung und wirst nicht hochgestuft.

Ein Kind hat einen Stein auf mein Auto geschmissen. Daher muss mein Dach lackiert werden. Der Schaden beläuft sich auf ca. 450 EUR. Die Mutter des Kindes kann den Schaden nicht zahlen, da sie Sozialhilfeempfänger ist und auch keine private Haftpflicht hat.
Ich bin zur Zeit in SF10/11. Ich habe noch nie einen Versicherungsschaden gehabt.

Gruß
Mad_Man

Es kommt auf deinen Vertrag an, ab wann du über die Versicherung abwickeln kannst und dabei nicht hochgestuft wirst.

Bedenke, ob es sich für 450€ lohnt, die Versicherung einzuschalten. Spar dir das lieber für einen "größeren" Schaden, der ja klopf auf Holz hoffentlich nicht passiert.

Hmm, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als Montag mal bei meiner Versicherung nachzufragen. Oder gibt es da Richtwerte? Falls es hilft, ich bin bei der HUK Coburg.

Gruß
Mad_Man

ist das Kind unter 7 oder 9 Jahre alt (ich weiß es gerade nicht genau), dann hast Du Pech gehabt, denn das Kind kann bis zu dem Alter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ist das Kind älter und das Auto hat nicht am fließenden Verkehr teilgenommen, dann sind die Eltern auf jeden Fall haftbar für den Schaden. Ein sog. "Vollstreckungstitel" kann man 30 Jahre vollstrecken, in der Hoffung, dass die Dame irgendwann mal GEld hat. Gruß,
Holger

Du wirst den Schaden wohl selber bezahlen dürfen, da die meisten Menschen ihre Vollkasko-Versicherung mit ca. 500,- € Selbstbeteiligung abgeschlossen haben. Manche sogar mit 1000,- € oder sogar 2000,- € Selbstbeteiligung…!

Sogenannte Rabattretter gibt es kostenfrei bei den meisten Versicherungen erst ab SF25, also mind. 25 Jahre ohne VK-Schaden gefahren…

Einige Versicherungen bieten gegen Aufpreis solche Rabattretter ab schon ab SF7 an. Vielleicht hast Du ja so einen Tarif abgeschlossen und hast dazu auch noch OHNE Selbstbeteiligung gewählt, dann kannst Du Dich getrost zurücklehnen. Die Versicherung bezahlt alles.

Hast Du Deine VK-Versicherung mit 300,-€ SB abgeschlossen und ohne Rabattretter, dann übernimmt Deine Versicherung bei einem Schade3n von 450,-€ die fehlenden 150,- €, stuft Dich aber im Jahr 2010 einigen Schadenfreiheitsklassen höher ein (z.B. SF3). Und das wird dann in der Summen, also bis Du mal wieder SF10 erreichst, wirklich teurer.

Gruß Philipp

PS Deine 100% korrekten Antworten findest Du übrigens auch auf Deinem persönlichen Versicherungsschein und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Darin stehen Tabellen aus den Du sehen kannst, um wieviel Schadenfreiheitsklassen Du bei einem Schaden, zwei oder drei Schäden pro Jahr hochgestuft wirst. Diese Bedingungen sind imens wichtig, da diese jährlich geändert werden. Für Dich gelten aber die Bedingungen, welche Du damals bei Deinem Vertragsschluss erhalten hast, auch wenn das vor 3 Jahren war!! Dein Versicherungsmann wird wahrscheinlich immer aus den aktuelsten Bedingungen zitierten, wo die Rückstufungstabellen aber für Dich unvorteilhafter sein können.

genau,wenn es unter 10 ist, dann müssen die Eltern für aufkommen (wenn aufsichtspflicht verletzt). Dann bezahlen sie dir halt jeden Monat die 450 euro in Raten ab…wär mir auch noch egal.
Wenn das Kind über 10 Jahre ist, muss es selbst für den Schaden aufkommen.
Ich hatte das Problem ja vor fast genau einem Jahr.

Dann ist da aber immer noch das Problem, dass die Mutter Sozialhilfeempänger ist. Meine Sorge ist einfach, dass, wenn der Fall tatsächlich vor Gericht gehen sollte, was ich aber unbedingt vermeiden will, am Ende raus kommt "Frau XY ist Sozialhilfeempänger und kann das Geld nicht aufbringen. Sie müssen den Schaden selber tragen", womit ich im schlimmsten Fall noch die Gerichtskosten am Hals hätte.

Gruß
Mad_Man

nein Gerichtskosten fallen dann dem Staat zu lasst. Du bist ja der Geschädigte. Vorraussetzung ist halt, das die Aufsichtspflicht verletzt wurde udn das Kind über 9 ist!

Normalerweise kann der Schaden über die Haftpflicht-Versicherung der Mutter abgewickelt werden, allerdings musst Du dann hoffen dass das Kind eingeschlossen ist (bei aktuellen Versicherungen Standard)!

Sollte Sie tatsächlich keine haben, kann der Schaden evtl. über deine Privathaftpflicht getragen werden, wenn Du die sogenannte Ausfalldeckung eingeschlossen hast!

Vielen Dank für die Tipps! Ich werde mich am Montag mal erkundigen. Mal schauen, wie es weitergeht.

Gruß
Mad_Man

Wenn man der Mutter nicht eine deutliche Verletzung der Aufsichspflicht nachweisen kann, und dass ist in der Reagel meistens der Fall, dann brauch die Mutter auch nicht für Ihr unter 10 jähriges Kind haften.

Das soll heißen, dass wenn das Kind z.B. fünf Meter vor der Mutter spielt, sich zufällig einen herumliegenden Stein greift und sofort ausversehen in Richtung Deines geparkten Autos wirft, bevor die Mutter hinspringen und den Wurf verhindern konnte, dann hat die Mutter noch lange nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt. Schließlich war diese Handlung für die Mutter nicht vorhersehbar. Was anderes wäre es, wenn die Mutter ihr Kind mit einem Ball zwischen Autos spielen lässt. Dann hätte sie bedenken müssen, das so ein "sandiger Ball" auch mal gegen ein Auto knallen kann und den teuren Lacker dadurch zerschrammen.

Das ganze kommt also sehr auf den Einzelfall an.

Hast Du und/oder ein Zeuge den Vorfall genau beobachtet??? Wenn nein, dann kannst Du vor Gericht leider nichts beweisen. Und in Deutschland gilt immer noch als erstes die Unschuldsvermuttung! Das bedeutet, es wird aus Mangel an Beweisen zu gunsten des Angeklagten entschieden. Und das bist leider nicht Du.

Übrigens hat diese Schuldsache nichts mit Sozialhilfe oder ähnlichem zu tun. Muss die Frau/Mutter/Kindermädchen haften, dann muss sie auch zahlen. Wenn sie das zur Zeit nicht kann, dann hast Du aber nach einem Gerichtsverfahren einen "gerichtlichen Titel", mit dem Du auch später noch Dein rechtmäßiges Geld bekommen kannst. Denn was ist, wenn die Frau in einem Jahr zum Beispiel Arbeit findet oder den Lotto-Jackpott knackt…

So, ein (hoffentlicher) Abschlussbericht.

Meine Privathaftpflicht kommt nicht für den Schaden auf, da ich dazu eine "Privathaftpflicht plus" bräuchte. Eine Regelung über Vollkasko käme zu teuer.

Der Vater meiner Freundin hat sich mal bei seiner Rechtschutzversicherung erkundigt und sagte, dass selbst, wenn ich eine hätte, diese gar nicht vor Gericht ziehen, geschweige etwas unternehmen würde, da bei einer Sozialhilfeempfängerin nichts zu holen ist.

Ich konnte mich nun glücklicherweise auf eine Ratenzahlung von 25EUR pro Monat einigen, puste aber erst dann kräftig durch, wenn der gesamte Betrag abgezahlt ist.

Ich danke euch für die vielen Tipps und die rege Beteiligung an meinem Thread!

Viele Grüße
Mad_Man

wie siehts aus wenn man den sachverhalt anders darstellt?

einm freund von dir ist beim autoschrauben ein schraubenschlüssel aus der überfüllten werkzeugkiste gefallen (beim stiegen hinunter gehen im aussenbereich) oder aus dem regal gefallen in der garage weil die kiste hoch oben steht… dann würds die private haftpflicht deines freundes tragen

grüße

Der Vorschlag ist Versicherungsbetrug!!!

Ein sinnvoller Vorschlag wäre, die monatliche Raten Zahlung mit einem einfachen, schriftlichen Schreiben festzuhalten.

Wenn die Frau ehrlich ist und zu ihrer Tat (oder der ihres Kindes) steht, fertigst Du einfach ein Schreiben mit der Überschrift "Schuldanerkenntnis" an und erwähnst, das sich Frau … zu 20 Monatsraten à 25,- € verpflichtet.

Natürlich muss Du dieses auch von der Frau mit Ort und Datum unterschreiben lassen. Lasse Dir zur Sicherheit den Ausweis zeigen, damit auch die Daten der Frau, wie Name, Geburtstag und Geburtsort, welche Du ebenfalls in dem Schreiben festhältst, stimmen.

Wenn Du diese Schuldanerkenntnis unterschrieben bekommen hast, sind Deine Ansprüche, den Schaden komplett bezahlt zubekommen, doch deutlich gestiegen.

Ich persönlich finde es auch sehr gut von der Frau, dass sie so ehrlich ist und zu dem Vorfall steht. Das ist ja heute leider sehr selten. Und jeder Anwalt würde der Frau raten, so ein Schreiben auf keinen Fall zu unterschreiben. Deswegen freue Dich über eine ehrliche Nachbarrin. Schließlich machen wir ja alle mal Fehler.

Das ist Deine einzigen Möglichkeiten, nicht auf der Schadenssumme sitzen zu bleiben.

Gruß Philipp

PS Also meine Verkehrsrechtschutz hätte auch diesen Fall übernommen. Und wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch unbedingt eine haben.

würde es genauso versuchen!