ich habe hier in Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf aus 1988 noch einen Titel gegen den ehemaligen Gebrauchtwagenhändler, der damals die Eidesstattliche abgegeben hat.
Wie kann ich diesen Titel, sprich meine Forderung jetzt geltend machen? Muß ich hierfür einen Anwalt einschalten?
Die Antworten dort sind recht kompetent und auch recht schnell.
Soweit ich weiß, kannst Du ihn per Gerichtsvollzieher pfänden lassen da Du den Titel ja bereits per Gerichtsbeschluß erhalten haben musst. Aber sicher bin ich nicht, frag deshalb nochmal in dem o.g. Forum nach.
Gruß
[quote]
Moin,
ich habe hier in Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkauf aus 1988 noch einen Titel gegen den ehemaligen Gebrauchtwagenhändler, der damals die Eidesstattliche abgegeben hat.
Wie kann ich diesen Titel, sprich meine Forderung jetzt geltend machen? Muß ich hierfür einen Anwalt einschalten?