Wollte mal fragen wie lange man Anhänger oder Wohnwägen neben dem Gehsteig parken darf?
Soweit ich mich errinneren kann gabs da doch eine Frist von 2 Wochen, oder nicht? (damals Fahrschule gelernt)
Weil schon seit längerer Zeit ca. 4-6 Wochen stehen vor unserem Haus vom Nachbarn 2 Anhänger, wo drei Autos hätten parken können, und ich hab dort früher immer mein Auto geparkt und allmählich hab ich es satt immer weiter weg zu parken.
Gem. § 12 Abs. 3 b StVO darf ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Heißt also, dass ein dauernd angekuppelter Anhänder dieser Art genauso lang aufm Parkplatz stehen kann, wie das Zugfahrzeug selbst. Somit: ungebegrenzte Parkdauert, wenn ordnungsgemäß zugelassen.
Anders wäre es, wenn das Fahrzeug ein Gesamtgewicht über 7,5t hat. Aber das wird hier ja nicht der Fall sein.