könnt mich in den a**** beissen hab mir vorhin am tel was aufschwatzen lassen
:boese:
also münlich zugesagt…vertrag hab ich zum unterschreiben gefaxt bekommen…nat nicht unterschrieben…
aber eigentlich reicht ja schon ein „ja“ am telefon, oder nicht…
würde die mündliche zusage gern widerrufen…per einschreiben, klar…nur hätte ich gern ein paar paragraphen zum untermauern…macht nen besseren eindruck…
infobröschüren thema drogen, die an schulen ect. ausgelegt werden und zum gegenfinanzieren an geschäftsleute in sehr geringen stückzahlen verkauft werden…
:sieg:
dass die kunden immer im richtigen moment anrufen…
Am Telefon geschlossene Verträge können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Sollte eigentlich kein Problem sein. Und wenn du sowieso einen schriftlichen Vertrag bekommen hast, den du nicht unterschreibst, ist das eigentlich eh hinfällig.