habene wichtige Frage da ich am Freitag zum TÜV muss (Fahrwerkseintragung).Habe ein KW Variante 1 drinne, mit einer Tieferlegung von ca. 40/30 ohne Stabiwechsel.
Am Stabi hab ich auch keine Schleifspuren oder ähnliches.
Im Gutachten steht, dass ohne Stabitausch der Abstand Radnabenmitt - Bördelkante min. 360mm, max. 355mm betragen darf.
Das verwirrt mich nun, da das ja nur 5mm Spielaum wären und ich an sich ohne Stabiwechsel mit beiden Endanschlägen bis 4cm runter darf.
Vorne sind bei mir ca. 340mm, hinten ca. 335mm, aber an der HA sind laut Gutachten auch bis zu 325 erlaubt.
Hoff ich hab mich nicht vermessen.
Hab ich das ganze nun falsch interpretiert und muss hochschrauben, wodurch er hinten tiefer als vorne liegt?
Oder ist das Maß an Tieferlegung in Ordnung, solange nichts schleift und Freiraum zwischen Stabi und Antriebswelle vorhanden ist?
Kann mir jemand die Originalabstandsmaße Radnabenmitte - Bördelkante für den A3 8L Ambiente nennen zum Vergleich?
Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig helfen.
Schonmal danke im Vorraus.
Dieser Beitrag wurde von dbwiggy am 09.05.2006 bearbeitet
+ Dieser Beitrag wurde von dbwiggy am 09.05.2006 bearbeitet
meinen TÜV Prüfer hat bei der HU lediglich interessiert, ob das Fahrwerk eingetragen ist. Mehr nicht.
Wenn ers genau macht, wird ihn wahrscheinlich eher das Restgewinde interessieren. Das Maß Radmitte-Bördelkante variiert ein wenig, je nachdem wie sich die Federnb setzen etc.
Kommt irgendwo drauf an was bei dir eingetragen wurde. Wenn wie im Gutachten vorgeschlagen Radmitte-Bördelkante eingetragen wurde, wird er wohl das Maß überprüfen. Aber denke ±nen Zentimeter ist da wohl im Rahmen der Messgenauigkeit…
Ich meine, es geht hierbei im die Eintragung des Fahrwerks.
Wie gesagt, es schleift nichts (Radkasten net, Stabi net usw…) und passt alles, es geht wirklich nur um den komischen Eintrag mit dem Abstandsmaß Radmitt - Bördelkante im Teilegutachten
Trotzdem danke.
+ Dieser Beitrag wurde von dbwiggy am 09.05.2006 bearbeitet
ich habe auch variante 1 verbaut…war beim eintagen…fazit: hab zwar stabilisator wechseln lassen, aber der Tüv man hat lt. Gutachten von KW VAmin340mm!!!und hinten 325mm eingetragen!!! Ich kapier die logik sowieso ned…bin jetzt vorne auf 335mm…aber hinten kann ich bald nicht mehr weiter rauf, weil mir das Gewinde ausgeht…hört sich zwar blöd an, is aber so…
ohje…da schwindet bei mir die Hoffnung, da ohne Stabiwechsel die 355mm drinstehen.
Andererseits steht im Gutachten, dass ohne Stabi mit beiden Anschlagpuffern 4cm ERLAUBT sind…
Ein absoluter Widerspruch…
Bei mir wäre es UNNÖTIG den Stabi zu wechseln.Weiter runter kann ich eh nicht mit meinen 18-Zöllern.
Hinten kann ich auch net höher, da das Gewicht meiner Anlage deutlich auf der HA lastet, aber da sollte es auch bei mir noch OK sein.
+ Dieser Beitrag wurde von dbwiggy am 09.05.2006 bearbeitet