Werktstatt konnte Fehler nicht finden, will aber Geld sehen

Hi,

ich hab da ein Problem mit einer nicht gerade kleinen Rechnung.

Ich hab mich letztens auf Mobilitätsgarantie einschleppen lassen, weil die Kühlwassertemperatur beharrlich auf 60°C festklebte und der Kundendienstler meinte, dass ich besser nicht weiterfahre. Meinen A3 konnte ich am nächten Tag Abends wieder abholen, nachdem mir der Werkstattmeister am Telefon angekünfigt hatte, dass man keinen Fehler feststellen konnte.
Tja, leider trat der Fehler danach erneut auf, da ich bei meinem Stamm-Freundlichen kurz danach zur Inspektion musste, hab ich ihn gebeten, das Kühlsystem zu checken und meine Vermutung hinsichtlich des Thermostats geäußert. Mein Freundlicher hat die Sache untersucht und dann auch besagtes Thermostat gewechselt, damit war der Fehler behoben.

Jetzt ist mir eine Rechnung von dem unfähigen Freundlichen ins Haus geflattert, 165 Euro für Diagnose und Kühlsystem-Überprüfung sowie 89 EUR für 2 Tage Leihwagen (Polo).
Ich sehe eigentlich nicht ein, diese Rechnung zu begleichen, weil der Fehler nicht gefunden wurde und weil ich der Meinung bin, diese Leistung läuft unter der Mobilitätsgarantie, wegen der ich ja überhaupt in die Werkstatt geschleppt wurde.

Was meint ihr, hab ich das Recht die Zahlung zu verweigern? Sicher wäre es von meiner Seite aus besser gewesen, den ersten Freundlichen wieder zu besuchen, nachdem der Fehler erneut auftrat (Nachbesserung), aber die Inspektion stand am nächsten Tag an.

Danke + Gruß
murdy

ja ist ein leidiges Thema. Auch ich war 5 mal in der Werkstatt wegen unruhiger Motordrehzalh und jedesmal ist der Fehler wieder aufgetreten.
Nun durch massive Beschwerde beim Chef und übr Audi dirket wurden die Kosten von dem VAG Händler getragen.

Ansonsten ist es leider so: Es wurde Leistung erbracht ob sie nun was bringt oder nicht ist egal.
Naja ganz egal nicht also wenn du sagst prüf mal den Kühler und er wechselt die Reifen… Aber du weißt was gemeint ist :wink:


also ich weiss esnatürlich auch nicht wie wirklich ist,
aber,
ich gebe doch nicht den auftrag den fehler zu prüfen !
dass der/ein fehler da ist sieht man ja an der auswirkung

ich gebe auch nicht den auftrag den fehler zu ‚suchen‘ in dem sinne,
sondern, ich gebe den auftrag den fehler zu BESEITIGEN.

wenn also dieser auftrag nicht erfüllt wurde bezahle ich auch nicht, ausser es wurde vorher im auftrag festgehalten, dass die analyse alleine bereits einen bestimmten preis hat und ich war damit einverstanden.

in der praxis hatte ich diesen fall bei meinem 2000er 1.6.

erst nach mehrmaligem nachbessern und probefahrt durch den kundendienstleiter wurden dann endlich lmm, lamda und drosselklappe repariert.

alle vorherigen versuchen und analysen den fehler zu finden musste ich NICHT bezahlen.

edit:
wobei mir aber gerade einfällt dass bei mir noch teilweise garantie bzw. kulanz mit im spiel war.

aber, bei mienem alten kadett und atu damals musste ich einen vergeblichen reperaturversuch ebenfalls nicht bezahlen.
den fall hatte ich hier schon vor jahren beschrieben.

+ Dieser Beitrag wurde von rob am 07.09.2006 bearbeitet

Ist natürlich die Frage, inwiefern du hättest hingehen müssen damit die nachbessern können… blöde Situation

Also der Teil mit dem Mietwagen ist ja schon mal hinfällig durch die Mobilitätsgarantie, dürfte mit einem Anruf bei dem Freundlichen erledigt sein.

Der Teil mit dem Fehler prüfen ist nach meiner Auffassung auch leicht aus der Welt zu schaffen, da der Fehler IMHO so leicht zu finden gewesen wäre, das sie ihn hätten finden müssen. Dies solltest du denen klar machen.

Ansonsten Kfz-Schiedsstelle (heißt glaub ich so) dort die Rechnung beanstanden und abwarten. Bezahlen würde ich es zumindest vor der 3. Mahnung erstmal nicht.