Werkstattauswahl bei Unfall

Hallo,

mal eine generelle Frage. Wenn ich einen Unfall habe, den ich nicht verschuldet habe, zB mir fährt einer hinten drauf. Schuldfrage ist eindeutig und derjenige gibt das auch zu. Soweit alles klar.

Kann dann die gegnerische Versicherung mich dazu zwingen, nicht zum örtlichen bzw Stamm-VW/AUDI-Händler zu gehen, sondern zB zu einem Wasauchimmer-Händler (und seis meinetwegen auch VW), mit dem die zusammenarbeiten?
In dem konkreten Fall wäre die gegnerische Versicherung die HUK Coburg.

eric

noe du hast frei werkstatt wahl

Du kannst definitiv hingehen wo DU möchtest!!!

Die HUK versucht es ganz gerne was anderes zu erzählen,
nicht einschüchtern lassen!

Hast du denn nen konkreten Fall mit denen?

Anders sieht es aus wenn du nen Vollkaskoschaden hast und du einen Tarif gewählt hast, wo die Versicherung dir die Werkstatt vorgibt…!
Dann dürfen sie es natürlich!!

Viele Grüße!

@Audi_Fan83
Ich hab den konkreten Fall nicht, aber meine Freundin. Wie gesagt, Schuldfrage ist klar.
Ich weiß noch keine Details, was und wie die HUK gesagt hat, aber scheinbar wollen sie ne Werkstatt vorschreiben.

Daher wärs gut, ich hätte irgendnen Paragraph o.ä., auf den ich mich berufen kann, dass ICH die Werkstatt wählen darf. Vor allem, wenn der Schaden an einem VW ist, und ich das örtliche VW-Center wähle, ich mein, das ist doch ein vollkommen akzeptabler weg. Wenn ich jetzt irgendwelche besonderen Ansprüche hätte oder so…

Kann einer hier mit Paragraphen etc um sich wirbeln?

Danke.

Ja dann warte doch erst mal ab was genau sie sagen…!

Fest steht sie dürfen es nicht und nen paragraphen gibts da meiner meinung nach nicht!

sie dürfen es höchstes IHREM kunden vorschreiben, weil zwischen den zwei ja auch ein vertragsverhätnis besteht!

du hast ja nix mit denen zu tun, im prinzip, und darfst in deine vertragswerkstatt fahren!

das ist einfach so…:yes:

Kein Paragraph, aber auch sehr Hilfreich

http://www.sv-weiss.de/informationen/fuerautofahrer/freiewerkstaetten/index.html

Gruss Dirk

hab eben im Fernsehn ne Reportage über Billig-Versicherer gesehn. Dein EIGENER Versicherer kann dir vorschreiben wo du hingehn MUSST, jedoch kann die gegnerische Versicherung das nicht, sie kann nur einen Gutachter schicken,wenn ihnen der Betrag zu hoch vorkommt!

Nein, auch meine Versicherung kann das nicht, ausser ich habe einen günstigeren Tarif gewählt in dem ich die Werkstattauswahl explizit der Versicherung überlasse.

so siehts aus. Deswegen hab ich ja "kann" geschrieben. Kommt auf den Vertrag an

Und selbst wenn du so nen Tarif gewählt hast kannst meistens hin wo du willst. Gibt oft dann so Klauseln, dass wenn du woanders hingehst se nur 85% oder ähnliches zahlen.

moin :wink:

du hast freie auswahl wohin du gehen möchtest, du bist geschädigter und herr des verfahrens…

Ich bin im VW&Audi Autohaus sachbearbeiter für Versicherungsfälle und kann nur empfehlen bei nem Haftpflichtschaden nen Anwalt einzuschalten auch wenn die ganze sache klar ist…

  1. er hat damit viel mehr erfahrung als du
  2. er kostet dich nichts, die gegnerische versicherung muss zahlen

vorallem wie ich gerade gelesen habe wenn es HUK ist kann ich das nur empfehlen :dafuer: …wie gesagt spreche da aus erfahrung :wink:

wenn du fragen hast, einfach melden :smiley:

[quote]
sie kann nur einen Gutachter schicken,wenn ihnen der Betrag zu hoch vorkommt!
[/quote] fast richtig, wenn die versicherung nen gutachten haben will, kannst du ihn dir aussuchen, die schicken meistens nen eigenen