Werkstatt will Folgeschaden nicht bezahlen

Eine Audiwerkstatt in Hof hat bei meinem A3 den Zahnriemen, die Wasserpumpe und den Keilrippenriemen getauscht.

200km später hat der Motor ein sehr übles Quitschgeräusch von sich gegeben. Der ADAC Mitarbeiter hat erst mal den Fehler bei der Spannrolle des Zahnrippenriemens vermutet.

In einer Werkstatt in meiner Nähe haben die dann die Spannrolle getauscht, das war aber nicht das Problem. Nach weiterer Suche hat sich eine lose Schraube an der Abdeckung des Zahnriemens, die auf die Riemenscheibe gedrückt hat als Fehler herausgestellt.

Nach Auskunft der Werkstatt musste diese Schraube beim Wechsel des Zahnriemens gelöst werden.

Ich nehme also stark an, dass hier ein Verschulden der Audiwerkstatt vorliegt. Diese wollen aber die entstandenen Kosten nicht mal anteilig tragen.

Anwalt hinzuziehen? Was meint ihr?

Schlechte Karten für dich, wenn du zuerst in eine andere Werkstatt gehst, die 1. Werkstatt hat ein Recht auf Nacherfüllung. Zudem kommst du in Beweisprobleme, was jetzt wer wo gemacht hat. Aber mal ehrlich, wenn ich was machen lasse und habe ein Problem, dann gehe ich doch dort hin, wo der Fehler wohl gemacht wurde.

Und wer bezahlt mir das Abschleppen von mir bis zu der Werkstatt? Das sind 200km. Und das die Schraube das Problem war, lässt sich anhand von Kratzspuren nachweisen!

Wenn Dir die 2 Werkstatt etwas schriftlich gibt, hast Du einen Beweis, den kannst Du dann an die erste schicken (Kopie) mit der Aufforderung auf Zahlung der entstandenen Kosten.

Aber mußtest Du überhaupt 200km abgeschlept werden?
Hätte nicht die nächste Audi Werkstatt geschickt?
Mobilitätsgarantie?
Was wurde beim 2 mal erneuert?

Boris

Ich sags nochmal, eine Reparatur oder Kundendienst ist ein Werkvertrag. An diesen sind bestimmte Regelungen gekoppelt. Z.B. das du zuerst die verantwortliche Werkstatt konsultierst. Über das Abschleppen ließe sich streiten, aber der Rest macht mit Sicherheit Probleme. Dazu gibt es eine Menge Rechtssprechung. Das das für dich ärgerlich ist, ist mir klar. Aber will dir nicht die Laune verderben, sondern aus rechtlicher Sicht sagen was Sache ist. Und der erste Satz des gegnerischen Anwalts wird sein, du hättest zuerst die Werkstatt fragen müssen.

Ja, wie schon gesagt wurde, hast Du schlechte Karten, denn die ausführende Werkstatt hätte das Fahrzeug zuerst kriegen müssen. Das sagen auch viele Urteile in solchen Fällen.

Warum hast Du Dich nicht in die Werkstatt abschleppen lassen???

Nochmal: In der ersten Audiwerkstatt war das Auto wegen einer defekten Wasserpumpe. Außerdem wurde noch der Zahnriemen etc. gewechselt. Das ist in Hof (ca 200km von mir daheim) passiert. Musste somit dort erledigt werden.

Kurz nachdem ich wieder zuhause war ist das Geräusch aufgetreten, daraufhin habe ich den ADAC verständigt. Dessen Diagnose war die Umlenkrolle, welche mit der Arbeit der ersten Werkstatt nicht zu tun hat.

Die Diagnose war jedoch falsch, wie sich erst in der zweiten Werkstatt herausgestellt hat. Das Problem war nach deren Auskunft eine lose Schraube, die beim Wechseln des Zahnriemens gelöst werden musste.

Die Rechnung der zweiten Werkstatt habe ich der ersten vorgelegt, diese versucht sich jedoch mit dem Verweis auf die Umlenkrolle rauszureden.

Das die Schraube der Verursacher war ist jedoch immernoch Nachzuweisen!

Ok jetzt hab ich den Sachverhalt verstanden. Bei einwandfreiem Nachweis kannst du Schadensersatz verlangen, dass sind die Abschleppkosten und die Kosten für die Fehlersuche der anderen Werkstatt. Du bekommst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts für die Reparatur, das wird vom Werksvertragsrecht überlagert und da heißt es das der Unternehmer nacherfüllen darf.

Hmm klingt böswillig, aber ist leider echt ne traurige sache… Hatte vorgestern genauson fall, nen kollege von mir hatte vergessen die spannrolle zu spannen (wie auch immer), und nun wurde das ding in Neuss fit gemacht, der Kunde wollte aber nicht zahlen… Aber er muss laut unserm Firmenawalt, denn so sieht sich die firma nicht mehr in dere Pflicht, da du die beweise in anführungssstrichen reparieren lassen hast… asi aber wohl so gängig
:pillepalle:

Habe heute ein Schreiben bekommen, in den sie bedauern, dass Bauteile nun mal kaputt gehen können und sie deshalb die Spannrolle nicht erstatten können.

Sehr interessant, das hab ich auch nie gefordert. Sondern die Erstattung der Fehlersuche und das Festziehen der Schraube.

Wie ignorant kann man eigentlich sein?

puhh… da hab ich ja echt glück gehabt… bei meinem Zahnriemenwechsel wurde auch murks gemacht !
Zum Glück hat es eine andere Werkstatt nach nur 8.000 weiteren Kilometern kurz vor dem Riß des Riemens gemerkt, ich hab dann direkt die 1. Werkstatt (übrigens kein freundlicher, sondern ne freie) angerufen, die haben sich entschuldigt, eine Kostenübernahme gefaxt, und der Riemen wurde von der 2. Werkstatt erneut gewechselt. Ich musste GAR NIX bezahlen…, sogar der Ersatzwagen wurde für den einen Tag von der 1. Werkstatt auf Kulanz erstattet !

Gruß

tabularaser