Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Thema Werkstatt, TÜV und Steinschlag in der Frontscheibe:
Mein A3 war kürzlich in der Werkstatt zum TÜV-Termin (Hauptuntersuchung). Ich hatte dem Meister morgens gesagt er solle festegstellte Mängeln möglichst gleich beheben, so dass der TÜV-Prüfer möglichst noch am selben Tag sein OK geben und ich den Wagen dann abends wieder mitnehmen kann.
Das lief da in der Vergangenheit auch immer so ohne Probleme.
Unter anderem waren es diesmal 2 kleinere Steinschläge in der Frontscheibe. Beide ziemlich in der Mitte. Ich war mir daher nicht ganz sicher, ob die schon zum Fernsichtbereich gehören oder nicht.
"Bei Steinschlägen im Fernsichtbereich muss die Scheibe neu, ansonsten reicht meist eine Ausbesserung" - Das hatte man mir mal bei CarGlass gesagt. Und so lief das zuvor auch schon 2 mal problemlos bei CarGlass (1 x neue Scheibe erhalten, 1 x nur eine Ausbesserung, beides mal ohne Kosten und Papierkram mit der Versicherung für mich).
Aber diesmal halt über die Werkstatt - wg. dem TÜV-Termin.
Im TÜV-Mängel-Bericht stand dann:
„Frontscheibe Sichtbeeinträchtigung außerhalb Fernsichtbereich. Einstufung: GM (= Geringer Mangel)“
Die Werkstatt hat mir dann aber gleich die komplette Scheibe erneuert. Ohne Rückfrage natürlich. Die Kosten übernimmt ja "ohnehin meistens die Versicherung" hieß es dann abends.
Da die neue Scheibe wohl aber erst drin war, als der TÜV-Prüfer schon wieder weg war gab es am diesen Tag dann doch noch kein OK vom TÜV.
Ich bin dann am nächsten Tag zur Nachprüfung in eine andere Werkstatt gefahren, wo genau dieser TÜV-Prüfer dann wieder vor Ort war (das hatte ich nachgefragt). Und ja, er „kannte“ meine Auto noch. Das Prüfung ging dann auch sehr schnell - es waren ja auch nur noch 3 Kleinigkeiten zu kontrollieren und die waren alle in Ordnung gebracht worden.
Aber jetzt kommt es: Der TÜV-Prüfer war erstaunt, dass die Scheibe gleich komplett erneuert wurde! Mehr wollte er dazu dann aber nicht sagen…
Die erste Werkstatt sagt nun: Da war angeblich schon ein Riss. Den habe ich aber definitiv nicht gesehen. Und warum wundert sich dann der TÜV-Prüfer darüber das die Scheibe gleich ausgetauscht wurde? Doch wohl nur, weil da auch eine Reparatur gereicht hätte, oder…?
Daher meine Frage: Kommt ein PKW nicht über den TÜV, wenn ein Steinschlag ohne (sichtbaren) Riss außerhalb (!) des Fernsichtbereichs nur ausgebessert wird? Muss da immer die Scheibe neu?
Und was meint Ihr: Hat mir die Werkstatt da unnötige Kosten aufgebrummt um mehr zu verdienen?
Die Versicherung hat natürlich NICHT alles gezahlt - Und ich soll jetzt doch rund 200 Euro zuzahlen… Eine Ausbesserung wäre umsonst gewesen, schreiben sie…
Ach so, der Wagen hat eine Teilkasko-Versicherung.