Werksgarantie und Freie Händler

Hallo Leute,

meine Schwester will sich bei einem Freien Händler der Neue Eu-Autos vertreibt, einen Ford Ka ( EU-Fahrzeug) kaufen. Dieser wurde 07/2011 mit einer Tageszulassung in Deutschland zugelassen. Dt.Brief alles vorhanden.Das heißt dass die Ford Werksgarantie ab Zulassungsdatum 07/2011 bis 07/2013 greift.
Muss sie im Garantiefall zu einer Ford Vertragswerkstatt? Der Händler wird beim Kauf noch eine Übergabeinspektion machen mit seinem Stempel ( kein Ford Vertragshändler). Erlischt die Werksgarantie wenn ein Freier Händler Inspektionen durchführt?

Er will ihr noch eine 5 Jahres Garantie der Fa. Menecks für 500,- andrehen…

Gruß
Serg

Kann da jemand was dazu schreiben???

Pressierts ? Will Deine Schwester schnell zuschlagen ?

Eine Frage ist jetzt, ob das Auto noch als Neufahrzeug oder als Gebrauchtwagen zu sehen ist.

Tageszulassungen sowie neuwertige Lagerfahrzeuge die durchaus "mehrere Monate" alt sein können, gelten als Neufahrzeuge. Dann gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Neufahrzeuge.

Wesentlich ist auch, wie der Händler das Auto anbietet. Als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen. Mit Werksgarantie oder ohne.

Und dann kommts auf die Bedingungen der Ford Werksgarantie an, mit welchen Auflagen diese verknüpft ist.

SB

Also ihr pressiert es eigentlich schon. Könnte mir aber vorstellen noch ein bis zwei Wochen zu warten. Der Ford Ka wird als EU-Neuwagen mit Tageszulassung und Werksgarantie verkauft. Ausstattungsmäßig eher bescheiden, d.h ohne Elkt.Fensterheber, ohne Mp3,Nebelscheinwerfer und hat nur zwei Airbags. Hat man irgendwelche einschränken beim EU Wagen und der Werksgarantie? Man hört oder ließt z.b dass Vertragshändler oft die Reparaturen von solchen Autos verweigern…

Ford anrufen und fragen, am besten nochmal schriftlich geben lassen, ansonsten ist das mehr oder weniger hörensagen

http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/FordGarantien

Ford-Neuwagengarantie

Ford garantiert Ihnen im Rahmen der Ford-Neuwagengarantie, dass Ihr neuer Ford frei von Material- und Herstellerfehlern ausgeliefert wird. Die Ford-Neuwagengarantie wird durch die Ford-Vertragspartner umgesetzt.

Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.

Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie können unabhängig von Besitzerwechseln geltend gemacht werden.

Die Ford-Neuwagengarantie erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung oder dem Datum der Auslieferung durch den Ford Händler (es gilt das früheste Datum). Die Garantiefrist wird durch die Inanspruchnahme von Garantiearbeiten nicht verlängert. Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.

Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt.

Im Übrigen gelten die weiteren Garantiehinweise im Serviceheft.

Garantie gibt der Hersteller
Gewährleisten muss der Händler

Grüße